Drucksache - 0013/IV  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf I-B5s (Spandauer Vorstadt, mittlerer Bereich) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5s
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
21.12.2011 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2012 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 04.11.2011
Anlage Begründung
Anlage Rechtsverordnung
Anlage Zusammfassende Erklärung
Anlage Geltungsbereich
2. BE Stadtentwicklung vom 21.12.2011
3. Beschluss vom 20.01.2012

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(Text liegt vor)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0013 / IV

 

 

Vorlage - zur erneuten Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplanentwurf I-B5s (Spandauer Vorstadt, mittlerer Bereich) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5s.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle erneut beschließen:

 

  1.        Der Bebauungsplan I-B5s vom 4.11.2009 für das Gelände zwischen Steinstraße, Alte Schönhauser Straße, Weinmeisterstraße und Gormannstraße im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB erneut beschlossen.

 

  1.      Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5s vom 4.11.2009 für das Gelände zwischen Steinstraße, Alte Schönhauser Straße, Weinmeisterstraße und Gormannstraße im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG erneut entschieden.

 

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe Anlagen

 

Der Bebauungsplan I-B5s wurde nach Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung gemäß §6 Abs.4 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angezeigt.

Die Rechtsprüfung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat folgende Beanstandungen und Hinweise ergeben:

Beanstandungen:

 

  • Für die durch die textliche Festsetzung Nr. 2 ermöglichte außerschulische Nutzung der Fläche für Gemeinbedarf / Sportfläche fehlt eine Abwägung bezüglich der Verträglichkeit durch eventuelle Immisssionen zum angrenzenden WA.

 

Hinweise:

 

  • Zitierung der Rechtsgrundlage für die textliche Festsetzung Nr. 2 muss korrigiert werden.
  • Die aktuelle Zitierung des BauGB und FNP ist zu beachten.
  • Bezüglich des am 1.3.2010 in Kraft getretenen novellierten Bundesnaturschutzgesetzes ist in der Begründung im Umweltbericht zu berücksichtigen, dass das Verhältnis zum Baurecht nunmehr in § 18 BNatSchG geregelt wird. Der Hinweis auf § 14 NatSchGBln kann entfallen.

 

Die Beanstandungen und Hinweise wurden vollständig berücksichtigt und entsprechend in die Begründung eingearbeitet.

 

Die Ergänzungen der Begründung beinhalten ausschließlich Klarstellungen und Berichtigungen. Abwägungsbelange sind nicht hinzugekommen.

 

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den 27. September 2011

 

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlagen

  • Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5s im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (Entwurf)
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes I-B5s
  • Zusammenfassende Erklärung

 

 

 
 

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