Drucksache - 2153/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2153/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Fußgängertunnel in der Karl-Liebknecht-Straße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.06.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2153/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Absperrung der Eingänge des Fußgängertunnels in der Karl-Liebknecht-Straße vorübergehend auf eine andere Weise erfolgen kann, z.B. mit begehbaren Stahlplatten.“
Das Bezirksamt hat am 04.10.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Da sich der Fußgängertunnel in der Karl-Liebknecht-Straße in der Baulast der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung befindet, hat sich die Abteilung Stadtentwicklung des Bezirksamtes Mitte an die hierfür zuständige Abteilung Tiefbau, Objektmanagement, Objektbereich Ingenieurbauwerke gewandt und um eine Stellungnahme nachgesucht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung teilte mit, dass die derzeitige provisorische Sicherung der Zu- und Abgänge zum Fußgängertunnel mittels Bauzäunen minimale Kosten verursacht, weil keine Graffiti- und Schmutzbeseitigungen sowie auch keine baulichen Unterhaltungsmaßnahmen notwendig werden.
Um den oberen Bereich der vier Zu- und Abgänge mit Stahlplatten zu überdecken wäre es erforderlich sämtliche Betonumrandungen, welche mit Stahl bewehrt worden sind, mit großem baulichen Aufwand abzubrechen. Die Stahlplatten selbst müssen in jedem Treppen-auf- und abgang von unten abgestützt werden, um ein Verschieben der Stahlplatten durch Reinigungsfahrzeuge der BSR auszuschließen. Diese Maßnahmen zusammen würde nach einer überschläglichen Berechnung Kosten in Höhe von ca. 135.000 € verursachen.
Bekannt ist aber dass das Grundstück auf der westlichen Seite der Karl-Liebknecht-straße/Gontardstraße vom Liegenschaftsfonds Berlin verkauft worden ist und in absehbarer Zeit eine Neubebauung durch den Grundstückseigentümer die Hotel Fernsehturm – Alex GmbH & Co. KG, 97072 Würzburg erfolgen soll. In diesem Zusammenhang werden der Abbruch des gesamten Fußgängertunnels in der Karl-Liebknecht-Straße und die Kosten in vollem Umfang vom Grundstückseigentümer übernommen.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat mitgeteilt, dass für die o.g. Maßnahme kein Geld zur Verfügung stehen würde. Auch wäre die Finanzierung einer solchen Maßnahme aus dem Bezirkshaushalt nicht möglich.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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