Drucksache - 2147/III  

 
 
Betreff: Nachlass Conrad/Stiftung Bürger für Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs für die Fraktion, Fraktion der CDU Reschke, Fraktion Bd90/Grüne Schauer-O. Bertermann, Fraktion der FDP Pawlowski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 14.06.2011
2. Austauschblatt vom 21.06.2011
3. Beschluss vom 23.06.2011
4. VzK vom 14.01.2014
5. Anlage_Satzung_Stiftung_Conrad_2012
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                Datum:         

Abt.                 Tel.: 32200

- Der Bezirksbürgermeister -

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              2147/III

                                                       

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Nachlass Conrad/Stiftung Bürger für Mitte

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.06.2011 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen

(Drucksache Nr. 2147/III)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Bezirksamtbeschluss vom 08.12.2009 zum Nachlass Conrad/Stiftung für Mitte in folgenden Punkten zu ändern:

  1. Die Vergabe der Mittel soll durch Beschluss des Bezirksamtes erfolgen. Zudem ist ein mitbestimmungsberechtigter Stiftungsbeirat zu bilden.
  2. Der Stiftungsname ist zu ändern in "Conrad-Stiftung für Bürger in Mitte".
  3. Der Stiftungszweck ist wie folgt zu ändern:
    • Kinder und Jugendliche
    • Soziales/Ältere und alte Menschen
    • Integration.

 

Das Bezirksamt hat am 07.01.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Satzung vom 08.12.2009 wurde mit Bezirksamtsbeschluss vom 28.02.2012 neu gefasst.

 

Zu 1:

Die Vergabe der Stiftungsmittel erfolgt durch Bezirksamtbeschluss; zudem wurde ein Stiftungsrat gebildet. Die Unterrichtung der BVV über die Zusammensetzung erfolgt über eine gesonderte Vorlage.

 

Zu 2:

Gemäß der Satzung trägt die Stiftung den Namen "Conrad-Stiftung Bürger für Mitte"

 

Zu 3.

Die vorgeschlagenen Punkte sind im Stiftungszweck enthalten.

 

Die aktuelle Satzung ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 

A. Rechtsgrundlage: §13 (1) BezVG i.V.m. §36 BezVG

 

 

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine, die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der Aufgabenerledigung

 

 

Berlin, den      

 

 

 

                                                       

 

 

 
 

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