Drucksache - 2113/III  

 
 
Betreff: Öffentliche Benennung einer Straße nach Bernhard Weiß
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung und KulturBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2011 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.05.2011
2. Beschluss vom 20.05.2011
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.09.2011
Anlage zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                2113/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Öffentliche Benennung einer Straße nach Bernhard Weiß

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2011 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2113/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, eine feierliche öffentliche Benennung der Straße im Baufeld am Alexanderplatz nach Bernhard Weiß vorzunehmen. Die Benennung sollte möglichst noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause erfolgen und rechtzeitig interessierten Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger bekannt gegeben werden.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 06.09.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Der förmliche Benennungsakt hat am 10. Mai 2011 Rechtskraft erlangt. Die Wirksamkeit der Benennung ist mit Verkehrsfreigabe der gem. B-Plan IB4a herzustellenden Planstraße 6 fest-geschrieben (siehe Anlage1). Laut Bauleitung wird 03/2012 ein Teilabschnitt fertig gestellt, eine endgültige Fertigstellung/Verkehrsfreigabe ist für 08/2012 geplant. Demzufolge wird die Benennung erst im August 2012 wirksam.

Im Anschluss daran kann eine feierliche öffentliche Benennung der Planstraße 6 erfolgen.

 

Unabhängig davon liegt ein Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom

04. Mai 2011 zur Regelung von Straßenumbenennungen in der Zeit vor der Wahl zum Abge-ordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 18. September 2011 vor (siehe Anlage 2).

 

 

Rechtsgrundlage:              §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              keine

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                            keine

 

 

Berlin,             

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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