Drucksache - 2014/III  

 
 
Betreff: Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens I-14 (Luisenstädtische Kirche) gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2011 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 08.02.2011
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinAbteilung StadtentwicklungBezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.Mitte von Berlin                                                                                                                                  2014 / III______________________________________________________________________________

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme - über die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens I-14 (Luisenstädtische Kirche) gem. §13a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren.Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.02.2011 beschlossen:I.   Die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens I-14 für das Gelände zwischen Alte Jakob-

     straße, Sebastianstraße, Alexandrinenstraße und Stallschreiberstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil

     Mitte, erfolgt auf der Grundlage des §13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB als beschleunigtes Verfahren.Begründung:Der Bebauungsplan I-14 dient der Innenentwicklung im gut erschlossenen Innenstadtbereich und erfüllt die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Daher soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB fortgeführt werden. Investitionsvorhaben, insbesondere im gepl. allgemeinen Wohngebiet, können so schneller umgesetzt werden.

 

Für den Bebauungsplan I-14 bedeutet dies, dass von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird und § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 

Der Bebauungsplan soll ein allgemeines Wohngebiet, einen Gemeinbedarfsstandort mit der Zweckbestimmung Schule, eine öffentliche Grünfläche und Straßenverkehrsflächen planungsrechtlich sichern. Die gepl. zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung beträgt nur für den Bebauungsplanbereich 12.510 m2. Bei Berücksichtigung des Bebauungsplanes VI-34-1-1 aus dem Nachbarbezirk Friedrichshain-Kreuzberg, beträgt die gepl. Grundfläche insgesamt 15.510 m2. Sie liegt damit deutlich unter der gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB festgelegten Obergrenze von 20.000 m2. Andere Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang gem. § 13a BauGB durchgeführt werden und sich  kumulierend gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB auswirken könnten, sind nicht vorhanden.

 

Das Bebauungsplanverfahren unterliegt nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da die im UVPG, Anlage 1, genannten Grenzwerte nicht erreicht werden. Durch die Planung sind auch nicht die Schutzgüter gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB (die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) betroffen.

 

Eine Untersuchung, ob in dem Planbereich besonders oder streng geschützte Arten im Sinne des § 44 BNatSchG vorhanden sind, wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens vorgenommen.

 

Der Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angepasst werden. Dies ist erforderlich, da die gepl. Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nicht aus dem Flächennutzungsplan (Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil) entwickelbar ist. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren auch aufgestellt werden, wenn er von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht. Der Flächennutzungsplan wird dann im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Der Bebauungsplan I-14 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB fortgeführt. Die im Laufe des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen im Hinblick auf Umweltbelange werden weiterhin in die Begründung mit aufgenommen.

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

·         Für den Neubau der Stallschreiberstraße und der Alexandrinenstraße betragen die Kosten nach Schätzung des Straßen- und Grünflächenamtes ca. 1.203.000,- € (incl. Beleuchtung und Entwässerung; ohne Herstellungskosten für Trinkwasser, Strom, Gas etc.). Sie sollen von der BIMA, die den Großteil der Grundstücke an der Stallschreiberstraße besitzt, vorfinanziert werden. Die Kosten werden dann über das Erschließungsbeitragsgesetz auf andere Eigentümer verteilt. Vom Bezirk Mitte ist nach dem derzeitigen Stand der Planung ein Eigenanteil von ca. 445.000,- € zu leisten, der noch haushaltsrechtlich über die aufzustellende Investitionsplanung gesichert wird.

 

·         Für die Maßnahmen zur Erweiterung der öffentlichen Grünfläche (Alexandrinenstraße) und für den Umbau der öffentlichen Grünfläche im Bereich Alte Jakobstraße sind Mittel in noch zu bestimmender Höhe im Haushalt zu veranschlagen oder im städtebaulichen Vertrag zu regeln.

 

Eine Konkretisierung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt im weiteren Planverfahren.

 

 

 

 

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

              Keine

 

 

 

Berlin,

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

Anlagen:  Entwurf Bebauungsplan I-14

 

 

 
 

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