Drucksache - 2004/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: Mitte von Berlin 2004/III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Eine Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner und Gewerbetreibenden im B-Plangebiet 1-60
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.05.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2004/III):
Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich die Bearbeitung des Bebauungsplanes 1-60 fortzuführen und die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BGB durchzuführen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung soll eine Informationsveranstaltung für die im Gebiet wohnenden, arbeitenden und/oder Gewerbe treibenden Bürgerinnen und Bürger stattfinden, deren Ergebnisse in die Auswertung einfließen sollen. Die Veranstaltung soll im Plangebiet bzw. dessen unmittelbarer Nähe stattfinden. Die BVV ist darüber vorab zu informieren und bei der Terminsetzung sind mindestens die Sitzungstermine der BVV und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt hat am 30.08.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Zur Erarbeitung eines städtebaulichen Leitbildes für das Gebiet Karl-Marx-Allee II. Bauabschnitt wurde am 01.06.2011 ein Workshop unter Beteiligung der Senatsbaudirektorin, Frau Lüscher, dem Landesdenkmalamt und weiteren Abteilungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie mit externen Gutachtern, wie Herrn Meyer (Architekturbüro mghs), Frau Lindemann (Planungsgruppe Werkstatt), Herrn prof. Dr. Koch (HafenCity Universität Hamburg), Herrn Giese (Büro Standort Handel), Herrn Miller Stevens (Büro Stadt Land Fluss) und Herrn Thomas Flierl (Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus) durchgeführt. Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse der Tagung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vorzustellen. Weiterhin ist beabsichtigt, zunächst im Herbst 2011 eine Erörterungsveranstaltung mit Grundstückseigentümern im Plangebiet und anschließend vor Ort eine Informationsveranstaltung für die breite Öffentlichkeit durchzuführen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-60 war Bestandteil des Workshops. Die Anwohner im Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens 1-60 wurden mit dem anliegenden Schreiben über die auf den Geltungsbereich bezogenen Teilergebnisse vorab informiert.
Die Ergebnisse des Workshops werden in den Bebauungsplanentwurf 1-60 und die Begründung zum Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Das Bebauungsplanverfahren 1-60 wird unter Beachtung der Ergebnisse des Workshops fortgeführt und die gesetzlich vorgesehenen Verfahrenschritte durchgeführt. Vor der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB muss zunächst der Verfahrensschritt der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Die o.g. Informationsveranstaltung findet jedoch unabhängig von den formellen Verfahrensschritten des Bebauungsplanverfahrens statt. Die Inhalte der Informationsveranstaltung werden in das Bebauungsplanverfahren einfließen.
Die BVV wird über die Terminsetzung unter Beachtung der Sitzungstermine der BVV und des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne die BVV vorab informiert.
Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
Anlage: Informationsschreiben an die Anwohner im Geltungsbereich des B-Plans 1-60 |
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