Drucksache - 1973/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Einhaltung der Formel „51 % aus Bewohnerinnen und Bewohnern und maximal 49 % aus Vertreterinnen und Vertretern von Initiativen, Vereinen, Schulen, Kindertagesstätten, lokalem Gewerbe und Hauseigentümern“ bei zukünftigen Quartiersratswahlen durchzusetzen. Bestehende Quartiersräte sollen aufgefordert werden, bei Nichteinhaltung, diese Regelung nachträglich umzusetzen.
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