Drucksache - 1959/III
Wir fragen das Bezirksamt:
Die BVV hat in der 38. Sitzung die Drs. 1795/III beschlossen. Mit der Drucksache wurde das Bezirksamt ersucht, neben der stadtplanerischen Begründung zur Genehmigung von Spielhallen auch die Stellungnahmen der Gewerbeaufsicht und des Umweltamtes der BVV zur Kenntnis zu bringen. Erledigungsfrist war der 16.12.2010.
Aus diesem Grunde fragen wir das Bezirksamt:
1. In der 39. Sitzung der BVV lag seitens des Bezirksamtes keine Vorlage zur Kenntnisnahme zu o.a. Drucksache vor, warum nicht?
2. Ist dem Bezirksamt bewusst, dass die Verzögerung der Umsetzung solcher Anträge durchaus die Bemühungen der BVV – und auch des Bezirksamtes – konterkarieren, die Zunahme weiterer Spielhallen nach Möglichkeit zu verhindern?
3. Ist dem Bezirksamt bewusst, dass derartige Verzögerungen gerade im Bezug auf die Pflichtaufgabe Kinder- und Jugendschutz größter Aufmerksamkeit bedarf?
4. Wann gedenkt das Bezirksamt den BVV- Beschluss in Gänze umzusetzen und Stellungnahmen der Gewerbeaufsicht und des Umweltamtes einzuholen und diese der BVV bis zu welchem Zeitpunkt mitzuteilen?
5. Sieht sich das Bezirksamt vom Grundsatz her in der Lage, die geforderten Stellungnahmen – gerade im Bezug auf das Bundesimmissionsschutzgesetz – zeitnah von den zuständigen Fachämtern erarbeiten zu lassen?
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