Drucksache - 1959/III  

 
 
Betreff: Unvollständige Umsetzung des BVV-Beschlusses zur Drs.-Nr. 1795/III "Spielhallen: Wasch uns den Pelz und mach uns auch nass"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Lehmann für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2011 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 11.01.2011
Schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

Die BVV hat in der 38. Sitzung die Drs. 1795/III beschlossen.

Mit der Drucksache wurde das Bezirksamt ersucht, neben der stadtplanerischen Begründung zur Genehmigung von Spielhallen auch die Stellungnahmen der Gewerbeaufsicht und des Umweltamtes der BVV zur Kenntnis zu bringen.

Erledigungsfrist war der 16.12.2010.

 

Aus diesem Grunde fragen wir das Bezirksamt:

 

1.      In der 39. Sitzung der BVV lag seitens des Bezirksamtes keine Vorlage zur Kenntnisnahme zu o.a. Drucksache vor, warum nicht?

 

2.      Ist dem Bezirksamt bewusst, dass die Verzögerung der Umsetzung solcher Anträge durchaus die Bemühungen der BVV – und auch des Bezirksamtes – konterkarieren, die Zunahme weiterer Spielhallen nach Möglichkeit zu verhindern?
Wenn ja, was gedenkt es dagegen zu tun?
Wenn nein, warum nicht?

 

3.      Ist dem Bezirksamt bewusst, dass derartige Verzögerungen gerade im Bezug auf die Pflichtaufgabe Kinder- und Jugendschutz größter Aufmerksamkeit bedarf?
Wenn ja, warum wird nicht intensiver daran gearbeitet?
Wenn ja, wie sehen dann die Aktivitäten aus und bis zu welchem Zeitpunkt werden diese umgesetzt?

 

4.      Wann gedenkt das Bezirksamt den BVV- Beschluss in Gänze umzusetzen und  Stellungnahmen der Gewerbeaufsicht und des Umweltamtes einzuholen und diese der BVV bis zu welchem Zeitpunkt mitzuteilen?

 

5.      Sieht sich das Bezirksamt vom Grundsatz her in der Lage, die geforderten Stellungnahmen – gerade im Bezug auf das Bundesimmissionsschutzgesetz – zeitnah von den zuständigen Fachämtern erarbeiten zu lassen?
Wenn ja, wo bleiben die Aktivitäten hierzu?

 

 
 

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