Drucksache - 1940/III  

 
 
Betreff: Schließung des Kulturhauses Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsvorlage zur Beschlussfassung vom 14.12.2010
2. Beschluss vom 16.12.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text sieh Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                    Dezember 2010

Abt. Personal, Finanzen, Weiterbildung und Kultur                                                        Tel.: 9018-33500

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                     1940 / III

 

 

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Schließung des Kulturhauses Mitte

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Kulturhaus Mitte stellt seinen Veranstaltungsbetrieb ein und schließt zum 31.12.2010

 

 

Begründung:

 

Der Schulentwicklungsplan 2009 für den Bezirk Mitte beschreibt den notwendigen Handlungsbedarf, um den steigenden Schülerzahlen in der Spandauer und Rosenthaler Vorstadt gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund sind Raumkapazitäten für drei Züge des Filialstandortes Am Koppenplatz der Kastanienbaum-Grundschule zu schaffen.

 

Zu diesem Zweck wird das Hinterhaus der Immobilie Auguststraße 21 zum 01.01.2010 in das Fachvermögen Schule übergehen, um den Filialstandort zu vergrößern.

 

Das als Schule erbaute Objekt ist wegen seiner räumlichen Nähe zum Koppenplatz geeignet und kann nach seiner 2007 abgeschlossenen Sanierung ohne größeren finanziellen Aufwand für den Schulbetrieb genutzt werden. 

 

Der Spielbetrieb des Veranstaltungshauses Kulturhaus Mitte mit Salon und Konzertsaal, mit seinem Besucheraufkommen und einem Veranstaltungscafe, ist mit einem Schulbetrieb nicht vereinbar und muss daher an dieser Örtlichkeit eingestellt werden.

 

Das Vorderhaus Auguststraße 21 verbleibt im Fachvermögen des Kulturamts und wird weiterhin für kulturelle Zwecke des Amts für Weiterbildung und Kultur genutzt.

 

In Prüfung und Abwägung, ob und welche Kultureinrichtung des Hinterhauses im Vorderhaus untergebracht werden könnte, haben sich die Fachbereiche Kunst und Kultur und Musikschule Fanny Hensel in gemeinsamer Beratung dafür entschieden, das Kinderatelier Farbklang in die untere Etage, ehemalige Galerie Mitte, und das Klezmer-Zentrum der Musikschule mit seinem Einzelunterricht in die obere Etage des Standortes zu verlagern. Die Galerie „weißer elephant“ wird in der ersten Etage des Vorderhauses verbleiben.

 

Ein Veranstaltungsbetrieb wie der des Kulturhauses Mitte mit Konzerten und Lesungen ist mit einem Besucheraufkommen verbunden, für die die Räume des Vorderhauses nicht geeignet sind. Sicherheitsrechtliche Vorschriften könnten nicht eingehalten, eine Nutzungsgenehmigung würde nicht erteilt werden.

 

Die Schwerpunkte der fachlichen Arbeit beider Fachbereiche liegen in der kulturellen Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen, so dass die Entscheidung zugunsten der genannten Einrichtungen getroffen wurde.

 

Die Räume der unteren Etage sind sowohl für die Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen oder behinderten Menschen als auch für Jugendkunstausstellungen geeignet.

 

Für die obere Etage wird derzeit geprüft, welche Voraussetzungen für die Nutzung durch das Klezmer-Zentrum zu schaffen sind. Für die notwendige Schallisolierung sind Baumaßnahmen erforderlich, die im Rahmen der Bauunterhaltungs- und -maßnahmeplanung 2011 jedoch noch nicht bestätigt wurden. Das Klezmer-Zentrum soll im Vorderhaus Einzelunterricht anbieten und für die Chor- und Ensembleproben in Absprache und Zusammenarbeit mit der Schule die Aula der Schule am Standort Auguststraße 21 nutzen.

 

Andere Spielorte stehen für einen Veranstaltungsbetrieb nicht zur Verfügung.

 

Die Einrichtung Kulturhaus Mitte muss daher geschlossen werden.

 

Es besteht Einigkeit darüber, dass die Galerie Neues Problem weiterhin betrieben werden soll. Der mit dem Träger, Herrn Uwe Jonas, abgeschlossene Mietvertrag ist unter Berücksichtigung der Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb zu überarbeiten.

 

Rechtsgrundlage:

§12 Abs. 2 Nr. 10 Bezirksverwaltungsgesetz
 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
 

b)      Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

In 2011 Einsparung einer Stelle BAT Vb/ IVb , bereits mit dem 1. Ergänzungsplan 2011 von der BVV beschlossen
 

Berlin, den 7. Dezember 2010

 

 

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadträtin

 

 

 
 

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