Drucksache - 1900/III  

 
 
Betreff: Nachfragen zum Zwischenbericht zur Drucksache-Nr. 1724/III "Jugendschutz in Spielsalons und gleich gearteten Unternehmen"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 07.12.2010

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

 

Die BVV hat am 17.06.2010 folgenden Antragstext beschlossen:

Das Bezirksamt wird ersucht, durch Einflussnahme auf die Betreiber sicherzustellen, dass der Spielbetrieb in Spielhallen und gleichartigen Unternehmen vom Betreiber ständig beaufsichtigt und die Ordnung im Betrieb jederzeit aufrechterhalten wird.

Dazu gehören folgende Maßnahmen, die vom Betreiber unter Einhaltung des Datenschutzes gewährleistet werden müssen:

- Die Antragsteller zur Einrichtung von Spielsalons bzw. alle Spielstätten erhalten vor Bewilligung der Lizenz die Auflage, dass Aufsichtspersonen ständig anwesend sein müssen, die vom Betreiber im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JugSchG) geschult worden sind.

- Zusätzlich muss eine Videoüberwachung (sichtbarer Hinweis durch den Betreiber) installiert sein, da andernfalls die Einhaltung der Vorgaben des JugSchG nicht hinreichend gewährleistet ist (Verwaltungsgericht Stuttgart Az: 10K 1340 / 04).“

 

1.     Welche der geforderten Maßnahmen im Antrag können nicht vom Bezirksamt umgesetzt werden?

 

2.     Warum kann das Bezirksamt vor der Vergabe einer Lizenz keine Auflagen erteilen?

 

3.     Welche gesetzlichen Auflagen des Jugendschutzes, wie im Antrag gefordert, kann das Bezirksamt nicht eigenverantwortlich umsetzen?

 

 
 

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