Drucksache - 1899/III
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend, Schule und Sport 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1899 / III
Vorlage – zur Beschlussfassung –
über Gründung einer Grundschule
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Am Schulstandort Koppenplatz 12 wird zum 01.01.2011 eine neue Grundschule gegründet.
A) Begründung: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.04.2008 den Beschluss gefasst, dass „in dem ehemaligen, momentan als Theaterprobenhaus genutzten Schulstandort am Koppenplatz 12 zum Beginn des Schuljahres 2008/09 eine Filiale der Kastanienbaum - Grundschule eingerichtet werden soll“. Die Bezirksverordnetenversammlung hat diesen Beschluss am 17.04.2008 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Wiederinbetriebnahme des Schulstandortes war erforderlich, um den punktuell überdurchschnittlich hohen Bedarf an Grundschulplätzen in der Rosenthaler und Spandauer Vorstadt zu befriedigen, der in den angrenzenden Einschulungsbereichen nicht aufzufangen war. Die Eröffnung der Schulfiliale der Kastanienbaum - Grundschule erfolgte mit der Zielsetzung der Schulneugründung unter der Voraussetzung, dass sich die Nachfrage als dauerhaft und stabil erweisen würde. Wurden zum Schuljahr 2008/09 noch 2 Klassen mit insges. 41 Kindern aufgenommen, waren es im Schuljahr 2009/10 bereits 76 Erstklässler in 3 Klassen und im laufenden Schuljahr 3 Klassen mit insgesamt 81 Schülerinnen und Schülern. Das Nachfrageverhalten hat sich als stabil erwiesen. Mit dem Schulentwicklungsplan 2009 wurde festgelegt, dass angesichts des regional weiterhin bestehenden Defizits an Grundschulplätzen der derzeit noch als Kulturhaus Mitte genutzte ehemalige Schulstandort in der Auguststr. 21 reaktiviert und der Schulfiliale zugeordnet werden soll. Damit besteht die Möglichkeit, die Schulfiliale zu einer insgesamt 3 - zügigen Grundschule zu entwickeln. Der Bezirksschulbeirat hat die Schulgründung in seiner Sitzung am 17.11.2010 ein- stimmig befürwortet.
B) Rechtsgrundlage: §§ 12 ( 2 Nr. 10 ) und § 36 ( 2 b ) Bezirksverwaltungsgesetz C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a ) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Durch die Gründung einer neuen Schule wird lediglich eine ausgewogene Schulplatzversorgung ohne Auswirkungen auf Haushaltseinnahmen herbei- geführt. Es entstehen Kosten, in nicht quantifizierter Höhe für eine Erstausstattung in angemessenem Umfang, sofern diese nicht aus entsprechenden Reserven der bezirklichen Schulen bereit gestellt werden kann. Die Schulgründung erfolgt in einem bezirklichen Gebäude. Nach Fachvermögenswechsel wird das Luv Weiterbildung und Kultur von den Infrastrukturkosten entlastet und das LuV Schule und Sport entsprechend belastet.
b ) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Die Wiederinbetriebnahme als Schulstandort mit Filiale erfordert die Einrichtung zusätzlicher Stellen ( Hausmeister bzw. Sekretariat ).
Berlin, den 23. November 2010
Dr. Christian Hanke Petra Schrader Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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