Drucksache - 1872/III  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes I-52a-1 "Beach-Volleyball-Halle"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.11.2010
Anlage Auswertung 3.1
Anlage Auswertung Behörden 4.2
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                1872 / III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

über

 

den Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans I-52a-1 „Beach-Volleyball-Halle“

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 02.11.2010 beschlossen:

 

I.                    Die Auswertung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-52a-1 für das Grundstück Caroline-Michaelis-Straße. 8 (Teilfläche des Flurstücks 282 der Flur 121) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

II.                  Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs I-52a-1 für das Grundstück Caroline-Michaelis-Straße. 8 (Teilfläche des Flurstücks 282 der Flur 121) im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Begründung:

 

Bitten wir den Anlagen „Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ und „Auswertung der Behördenbeteiligung“ zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von
benötigt, die im Bezirksplan 2010 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2.500,- €

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

keine.

 

Berlin, den 02.11.2010

 

 

Dr. Hanke                                                                                     Gothe

Bezirksbürgermeister                                                         Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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