Drucksache - 1869/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1869 / III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Wettbüros Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.02.2011 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen: (Drucksache Nr. 1869/III)
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass das staatliche Monopol erhalten bleibt. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Bezirksamt ersucht sich beim Senat von Berlin für den Erlass eines Antiwettsuchtgesetzes bzw. Wettgesetzes mit dem Ziel der Einbringung eines solchen Gesetzesentwurfs im Abgeordnetenhaus von Berlin einzusetzen. Dieses Gesetz soll unter anderem folgendes regeln: · Erteilung von staatlichen Konzessionen zum Betrieb von Wettunternehmen,- büros in Verbindung mit der Erhebung einer Konzessionsabgabe · Verschärfung der personellen Voraussetzungen für den Betrieb eines Wettunternehmens, eines Wettbüros ( Zuverlässigkeitsanforderungen, fachliche Schulungen in Sachen Suchtprävention) · Kontrollpflichten (Eingangskontrollen, Kontrolle der Räume und Sicherung der angebotenen Wetten und der Wettabläufe) · Unterhaltung von Sperrsystemen für Wetten (Schwarze Liste Wetten) · Sperrsystem zum Schutz der Spielerinnen und Spieler bei Suchtauffälligkeiten · Einrichtung und Unterhaltung von Beratungseinrichtungen · Anpassung der Geschäftszeiten bzw. Einführung von Sperrzeiten · Verbot von Mehrfachkonzessionen und Abkehr vom raumbezogenen Wettbürobegriff · Verschärfung der Anforderungen an die Zulassung von mehreren Spielstätten in einem · Festlegung eines Mindestabstands (Bannmeile) zu Kindergärten, Schulen und Jugendeinrich · Einführung einer Quotierung pro Bezirk abhängig von Einwohnerzahl mit dem Ziel der De- · generelles Werbeverbot · Verbesserung der Fassadengestaltung, der Schaufenster, der Türanlagen und ohne Außen
Bei der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages sind die vorgenannten Punkte vom Land Berlin entsprechend einzubringen. Über eine Bundesratsinitiative ist die Steuerfrage zu klären. Ein Verzicht auf die Besteuerung darf es nicht geben. Analog des Vergnügungssteuersatzes sind die Hebesätze entsprechend hoch anzulegen.“
Das Bezirksamt hat am 28.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Mit Schreiben vom 04. März 2011 wurden Frau Senatorin Lompscher und Herr Senator Wolf über den Beschluss der BVV unterrichtet und gebeten, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Umsetzung des Beschlusses einzusetzen.
Aufgrund des vorgenannten Schreibens hat Herr Senator Harald Wolf folgendes mitgeteilt:
„für den mit Ihrem Schreiben vom 02. März 2011 übermittelten Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Mitte danke ich Ihnen. Die mit dem Beschluss der BVV Mitte verfolgte Zielsetzung, das staatliche Glücksspiel-Monopol zu erhalten, wird auch von mir geteilt.
Den Ländern liegt derzeit ein Entwurf zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages basierend auf Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, die in dieser Angelegenheit zuletzt am 06. April 2011 getagt haben, zur Einleitung der Ratifizierung vor. Vor der Unterzeichnung des Vertrags durch den Regierenden Bürgermeister ist jedoch die Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus erforderlich, so dass mit der parlamentarischen Behandlung dieses Themas noch vor der Sommerpause zu rechnen ist. Die Prüfung des vorliegenden Entwurfs zur Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages hat ergeben, dass die in dem o. a. BVV-Beschluss geforderten Regelungsinhalte im Wesentlichen enthalten sind.“
Rechtsgrundlage:
§ 13 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 28.06.2011
Dr. Christian Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt
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