Drucksache - 1849/III
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie interpretiert das Bezirksamt das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) §15 „Das Bezirksamt unterrichtet die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen vorhaben. Dazu gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen“? (Unterstreichungen durch die VerfasserInnen.)
2. Wie interpretiert das Bezirksamt insbesondere die Begrifflichkeit „rechtzeitig und umfassend“ im Rahmen von §15 BezVG?
3. Wie interpretiert das Bezirksamt insbesondere die Begrifflichkeit „abzuschließende“ im Rahmen des §15 BezVG? Leitet das Bezirksamt daraus eine vorherige oder nachträgliche Unterrichtung der BVV bezüglich der Unterzeichnung der Vereinbarungen durch die Vertragsparteien ab?
4. Wie bewertet das Bezirksamt seine bisherige Vorgehensweise zur rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung über abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen für die Jahre 2010 / 2011 im Hinblick auf die Beteiligungspflicht der BVV?
5. Ist es richtig, dass eine Rahmenzielvereinbarung des Bezirksamtes existiert? Falls ja: 3.1. Seit wann? 3.2. Warum wurde die BVV hierüber bisher nicht durch eine Vorlage zur Kenntnisnahme rechtzeitig und umfassend unterrichtet? 3.3. Wann wird das Bezirksamt dies tun? 3.4. Ist es richtig, dass diese Rahmenzielvereinbarung davon ausgeht, dass die BVV nicht vor abzuschließenden Ziel- und Servicevereinbarungen zu unterrichten ist? (Entsprechend Aussagen eines leitenden Mitarbeiters des Bezirksamtes in einem Fachausschuss.)
6. Wieso haben die einzelnen DezernentInnen des Bezirksamtes das Verfahren zur Beteiligung der BVV über abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen unterschiedlich gehandhabt, nämlich einerseits entsprechend §15 BezVG und andererseits nicht gesetzeskonform?
7. Sind dem Bezirksamt die einschlägigen Kommentierungen des §15 BezVG bekannt? Falls nein: Wann wird es diese verinnerlichen und umsetzten?
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