Drucksache - 1832/III
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
den Bebauungsplanentwurf I-B5u (südliche Spandauer Vorstadt) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5u.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
I. Der Bebauungsplan I-B5u vom 18. Oktober 2006 mit Deckblatt vom 10. Juli 2008 für das Gelände zwischen Neue Schönhauser Straße, Münzstraße, Rochstraße, Dircksenstraße, An der Spandauer Brücke, Hackescher Markt und Rosenthaler Straße und einem Abschnitt der Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.
II. Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5u vom 18. Oktober 2006 mit Deckblatt vom 10. Juli 2008 für das Gelände zwischen Neue Schönhauser Straße, Münzstraße, Rochstraße, Dircksenstraße, An der Spandauer Brücke, Hackescher Markt und Rosenthaler Straße und einem Abschnitt der Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.
Begründung zu I, II:
Siehe Anlagen
Rechtsgrundlagen
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 14.09.2010
Dr. Christian Hanke Ephraim Gothe
Anlagen · Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5u im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (Entwurf) · Anhörungsergebnis der öffentlichen Auslegung (bereits in der Begründung eingearbeitet) · Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes I-B5u
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