Drucksache - 1832/III  

 
 
Betreff: Bebauungsplanentwurf I-B5u (südliche Spandauer Vorstadt) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5u
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
01.12.2010 
55. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 29.09.2010
Anlage 1 zur Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage 2 zur Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage 3 zur Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage 4 zur Vorlage zur Beschlussfassung
Anlage 5 zur Vorlage zur Beschlussfassung
2. Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung vom 02.12.2010
3. Beschluss vom 16.12.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(Text siehe Rückseite)

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

 

über

 

den Bebauungsplanentwurf I-B5u (südliche Spandauer Vorstadt) sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5u.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.          Der Bebauungsplan I-B5u vom 18. Oktober 2006 mit Deckblatt vom 10. Juli 2008 für das Gelände zwischen Neue Schönhauser Straße, Münzstraße, Rochstraße, Dircksenstraße, An der Spandauer Brücke, Hackescher Markt und Rosenthaler Straße und einem Abschnitt der Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AGBauGB beschlossen.

 

II.        Über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5u vom 18. Oktober 2006 mit Deckblatt vom 10. Juli 2008 für das Gelände zwischen Neue Schönhauser Straße, Münzstraße, Rochstraße, Dircksenstraße, An der Spandauer Brücke, Hackescher Markt und Rosenthaler Straße und einem Abschnitt der Dircksenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG entschieden.

 

 

Begründung zu I, II:

 

Siehe Anlagen

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 


Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den 14.09.2010

 

 

 

 

 

Dr. Christian Hanke                                                 Ephraim Gothe

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

Anlagen

·         Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes I-B5u im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (Entwurf)

·         Anhörungsergebnis der öffentlichen Auslegung (bereits in der Begründung eingearbeitet)

·         Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes I-B5u

 

 

 
 

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