Drucksache - 1830/III  

 
 
Betreff: Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-52 (west-lich Strelitzer Straße, nördlich Anklamer Straße) und der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 29.09.2010
Anlage 1 zur Vorlage zur Kenntnisnahme
Anlage 2 zur Vorlage zur Kenntnisnahme
Anlage 3 zur Vorlage zur Kenntnisnahme

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

den Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-52 (westlich Strelitzer Straße, nördlich Anklamer Straße) und der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.09.2010 beschlossen:

 

I.         Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-52 für die Grundstücke Strelitzer Straße 54-67, 68/Anklamer Straße 50, Anklamer Straße 51-60 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

II.       Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 152 für die Grundstücke Strelitzer Straße 54-67, 68/Anklamer Straße 50, Anklamer Straße 51-60 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisse der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt.

 

III.    Die Nummerierung des Bebauungsplans wird von 1-52 in 1-52B geändert. Der Titel lautet nun Bebauungsplan 1-52B für die Grundstücke Strelitzer Straße 54-67, 68/Anklamer Straße 50, Anklamer Straße 51-60 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.

 

IV.    Mit der Durchführung des Beschlusses ist die Abteilung Stadtentwicklung beauftragt.

 

Begründung:

 

zu I, II: siehe Ergebnis der Beteiligung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.1 und 2 BauGB (s. Anlagen)

 

zu III: Bei dem Bebauungsplan handelt es sich aufgrund seiner zukünftigen Ausweisungen um einen einfachen Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB, der von der Berliner Darstellungssystematik her, um den Buchstaben "B" zu ergänzen ist.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von
benötigt, die im Bezirksplan 2010 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2.700.- €

 

b)              Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

 

Berlin, den 14.09.2010

 

 

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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