Drucksache - 1830/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
den Beschluss über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-52 (westlich Strelitzer Straße, nördlich Anklamer Straße) und der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.09.2010 beschlossen:
I. Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 1-52 für die Grundstücke Strelitzer Straße 54-67, 68/Anklamer Straße 50, Anklamer Straße 51-60 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.
II. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs 1‑52 für die Grundstücke Strelitzer Straße 54-67, 68/Anklamer Straße 50, Anklamer Straße 51-60 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird unter Berücksichtigung der Auswertungsergebnisse der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt.
III. Die Nummerierung des Bebauungsplans wird von 1-52 in 1-52B geändert. Der Titel lautet nun Bebauungsplan 1-52B für die Grundstücke Strelitzer Straße 54-67, 68/Anklamer Straße 50, Anklamer Straße 51-60 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte.
IV. Mit der Durchführung des Beschlusses ist die Abteilung Stadtentwicklung beauftragt.
Begründung:
zu I, II: siehe Ergebnis der Beteiligung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs.1 und 2 BauGB (s. Anlagen)
zu III: Bei dem Bebauungsplan handelt es sich aufgrund seiner zukünftigen Ausweisungen um einen einfachen Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB, der von der Berliner Darstellungssystematik her, um den Buchstaben "B" zu ergänzen ist.
Rechtsgrundlage:
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine.
Berlin, den 14.09.2010
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