Drucksache - 1733/III  

 
 
Betreff: Fashion Week in Mitte sichern - Denkmal Bücherverbrennung Bebelplatz schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Matischok-Yesilcimen, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schauer-Oldenburg Bertermann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.06.2010
2. Beschluss vom 21.06.2010
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 25.10.2010
Anlage 1
Anlage 2

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                                1733/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Fashion Week in Mitte sichern - Denkmal Bücherverbrennung Bebelplatz schützen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2010 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1733/III):

 

1.      Das Bezirksamt wird ersucht, einen dauerhaften Standort (z. B. Straße des 17. Juni) zu finden, der ab Sommer 2011 langfristig und dauerhaft zwei Mal jährlich sicherstellt, dass die Fashion Week weiterhin im Bezirk Mitte durchgeführt werden kann und hierfür nicht mehr der Bebelplatz genutzt wird. Sollte der neue Standort im Örtlicher Geltungsbereich des Positiv-/ Negativkatalog liegen (BA-Beschluss Nr. 730 vom 07.07.2009 über die „ Grundsätze zur Definition eines überwiegenden öffentlichen Interesses an Sondernutzungsgenehmigungen für Veranstaltungen an ausgewählten Orten im zentralen Bereich von Berlin (Positiv-/ Negativkatalog)), so ist der BA-Beschluss diesbezüglich zu ändern/modifizieren.

2.      Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend den BA-Beschluss Nr. 730 vom 07.07.2009 über die „ Grundsätze zur Definition eines überwiegenden öffentlichen Interesses an Sondernutzungsgenehmigungen für Veranstaltungen an ausgewählten Orten im zentralen Bereich von Berlin (Positiv-/ Negativkatalog)“ bezüglich des Bebelplatzes zu ändern:

 

 

Das Bezirksamt hat am 21.09.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.06.2010 beschlossen:

 

I.              Der Bezirk Mitte ist bereit, die Fashion Week zwei weitere Male, im Juli 2010 und im Januar 2011, auf dem Bebelplatz stattfinden zu lassen. Er befürwortet, dass diese Veranstaltung danach auf der Straße des 17. Juni am Brandenburger Tor stattfinden kann.

 

II.              Der Positiv-/Negativkatalog (BA-Beschluss 730 vom 07.07.2009) wird mit Wirkung ab Februar 2011 dahingehend geändert, dass die Fashion Week aus den zulässigen Veranstaltungen für den Bebelplatz gelöscht und für den Bereich Straße des 17. Juni hinzugefügt wird (Anlage).

 

Mittlerweile ist ein Antrag des Veranstalters IMG an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Verkehrslenkung Berlin (VLB), zur zweimaligen Nutzung im Jahr für die Straße des 17. Juni ergangen.

Die fachlichen Abstimmungen hierzu laufen. Bezirklicherseits wird der Antrag unterstützt.

Ob die VLB dem Antrag ebenso stattgibt, bleibt abzuwarten.

 

Das Bezirksamt wird den zuständigen Ausschuss unaufgefordert informieren, sobald hierzu ein Ergebnis vorliegt.

 

 

                                                                                    - 2 -                                                                      (zu DS 1733/III)

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             Keine

 

 

Berlin, den 21.09.2010

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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