Drucksache - 1720/III  

 
 
Betreff: Erfolgreiche Inklusion - Umsetzung der UN-Konvention in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.06.2010 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
09.09.2010 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
11.11.2010 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
13.01.2011 
41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
10.02.2011 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
10.03.2011 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule im Ausschuss zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 08.06.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, wie folgt vorzugehen:

 

1.      Der Neubau des Förderzentrums Berolinastraße wird unter der Voraussetzung  weiterhin befürwortet, dass das Förderzentrum mit den Grundschulen im Bezirk Mitte in Bezug auf Inklusionskonzepte und Ziele kooperiert.

 

2.      Ziel der Arbeit des Förderzentrums sollte sein, auf eine mögliche gemeinsame Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung hinzuarbeiten.

 

3.      Der Bezirk erarbeitet einen Maßnahmen– und Zeitplan zur Umsetzung der UN-Konventionsrichtlinie Inklusion. Dieser wird dem Schulausschuss zur Diskussion vorgelegt und durch diesen zeitlich begleitet.

 

Begründung:

Die UN-Konvention zur Inklusion beschreibt den gemeinsamen Unterricht aller Kinder und Jugendlichen vor. Barrieren der Teilnahme müssen entsprechend abgebaut werden.

Vor Ort im Bezirk ist der BVV noch nicht bekannt, inwieweit eine Maßnahmen- Zeitplanung für die Umsetzung der Konvention vorliegt. Deshalb ist die Neueinrichtung des Förderzentrums eine praktische Notwendigkeit, um Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zu ihrem Recht auf Schule zu verhelfen.

Die Zielsetzung  der inklusiven Beschulung im Bezirk muss allerdings durch einen Maßnahmen– und Zeitplan unter Einbeziehung der Arbeit des Förderzentrums und der allgemeinbildenden Schulen im Bezirk, sowie der Schulaufsicht unterlegt sein.

Zur Umsetzung der Inklusion sind entsprechende Hemmnisse in den allgemeinbildenden Schulen abzubauen. Dazu gehört die schrittweise Bereitstellung barrierefreier Schulgebäude, die systematische Fortbildung der Lehrkräfte und die entsprechend notwendige medizinisch–therapeutische Begleitung, sowie der Schulassistenz.

Eine schrittweise Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Inklusionszieles ist deshalb  eine Notwendigkeit.

 

 
 

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