Drucksache - 1697/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: (Text
siehe Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin .05.2010 Abt.
Jugend, Schule und Sport
23700 JugSchuSpo
L Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1697 / III Dringlichkeitsvorlage
– zur
Beschlussfassung – über Übertragung des Betriebs von bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen auf freie Träger der Jugendhilfe Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Betrieb der bezirkseigenen
Jugendfreizeiteinrichtungen „Weinmeisterhaus“ und „C29“ in der Weinmeisterstr.
15, 10178 Berlin wird unter verbindlicher Zusammenführung der bisher getrennten
Angebotsbereiche der jugendkulturellen und sozialräumlichen Jugendarbeit auf
den Trägerverbund „Pfefferwerk-Wetek“ übertragen. Die Übertragung soll zum
1.07.2010 erfolgen. Zur Sicherung der
fachlichen Erfordernisse für Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII wird
das neue Weinmeisterhaus - vorbehaltlich der Zustimmung des Abgeordnetenhauses
zum Haushaltsplanentwurf 2010/2011 - mit einer Basisfinanzierung des Bezirks
ausgestattet, welche die Personalkosten für 2 Fachkräfte der Jugendarbeit (1x
SozialarbeiterIn, 1x ErzieherIn) und die Infrastrukturkosten in Höhe von 35.000
Euro umfasst. Die Träger des Trägerverbunds werden verpflichtet, Drittmittel
zur Ausgestaltung ergänzender Angebote des Weinmeisterhauses einzuwerben. Begründung: In Umsetzung des BVV-Beschlusses
1477/III „Dem Weinmeisterhaus und dem Jugendclub C 29 eine Chance geben!“ hat die Verwaltung des Jugendamts
unter Leitung der Bezirksjugendstadträtin mit den Beschäftigten, NutzerInnen
und unter Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses einen Runden Tisch zur
Zukunft des Weinmeisterhauses“ und des C 29 durchgeführt. Mit dem Beschluss
vorgegeben war, dass sich zukünftige vom Bezirk zu finanzierende Angebote am §
11 KJHG zu orientieren haben und dass die vielfältigen, überregionalen und integrativen
Angebote des Weinmeisterhauses und des Jugendclubs C 29 weitergeführt werden. Der Runde Tisch hat dazu 2
Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die die Grundzüge eines zukünftigen
Angebotskonzepts unter größtmöglicher finanzieller Entlastung des Bezirkshaushalts
erarbeitet und die Möglichkeiten zur Einwerbung zusätzlicher Finanzmittel aus
Sponsoring/ Stiftungen/ Landes-, Bundes- und EU-Mitteln mit folgendem Ergebnis
geprüft haben: 1.
Zum
Weiterbetrieb des Weinmeisterhaus als Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit
nach § 11 KJHG ist eine Absicherung des Basisbetriebs in Höhe der
Personalkosten mindestens für 2 Stellen ( 1x Projektleitung SozialarbeiterIn
IVb, 1x Erzieherin Vb ) sowie der laufenden Infrastrukturkosten erforderlich.
Für derartige Finanzierungsverpflichtungen von Regelangeboten der öffentlichen
Hand lassen sich nach Erkenntnis der Verwaltung des Jugendamts und des JHA
keine Sponsorenmittel einwerben, damit werden in der Regel nur klar abgegrenzte zusätzlicher Angebote und
Projekte finanziert. Die
Grundfinanzierung muss daher weiter aus bezirklichen Haushaltsmitteln erfolgen.
Das Jugendamt wird dazu im 2. Halbjahr 2010 und im gesamten Jahr 2011, im
Rahmen der Ansätze des Haushaltsplanentwurfs, die Finanzierung der 2
Personalstellen aus der Umsteuerung von Personalmitteln außerhalb des
Kapitels 4011 sicherstellen, außerdem die Finanzierung der
Infrastrukturkosten für das HH-Jahr 2011 in Höhe von 35.000 Euro. 2.
Für
zusätzliche Angebote, die über die Grundfinanzierung hinausgehen, sollen
Drittmittel eingeworben werden. Da der Zugang zu den meisten Förderprogrammen
und Stiftungsmitteln auf Freie Träger beschränkt ist, ist das Weinmeisterhaus
in Freie Trägerschaft zu übergeben. Um ohne größeren Zeitverzug abzuprüfen, ob
grundsätzlich interessierte und erfahrene Träger der Freien Jugendarbeit in
Berlin gefunden werden können, die fachlich geeignete pädagogische Konzepte für
eine jugendkulturelle und sozialräumliche Jugendarbeit anbieten, wurde die
Verwaltung des Jugendamts beauftragt, bis zum 09.04.2010 ein
Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Zum
Stichtag lagen 5 verfahrensgerechte Interessenbekundungen vor, von denen sich
der Jugendhilfeausschuss in seiner Sondersitzung am 21.04.2010 einstimmig für
die fachlich qualifizierteste Bewerbung des Trägerverbunds „Pfefferwerk-Wetek“
entschieden hat. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung Mitte, die Übertragung der bezirklichen
Jugendeinrichtungen auf den Trägerverbund „Pfefferwerk-Wetek“ zu beschließen. Beide Träger des Trägerverbunds verfügen
über die langjährige Kenntnisse im Betrieb von Einrichtungen der
Jugendkulturarbeit und der sozialräumlichen Jugendarbeit im Land Berlin. Sie
sind erfahren in der Einwerbung von Drittmitteln auf Landes-, Bundes- und europäischer
Ebene. Betriebskonzept wie Trägerkompetenzen bieten die fachlichen und
wirtschaftlichen Voraussetzungen, um das Weinmeisterhaus als Kinder- und
Jugendeinrichtung mit Angeboten nach § 11 SGB VIII zu erhalten und
weiterzuqualifizieren. Beide Träger sind bereit, kommunales Personal zu
übernehmen. Die Leiterin des Weinmeisterhauses und eine Erzieherin haben ihre
Bereitschaft erklärt, zum Trägerverbund Pfefferwerk-Wetek überzugehen. Dies
soll zunächst im Wege der Personalgestellung erfolgen. Rechtsgrundlage: Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Für 2010 entstehen IKT-Kosten in Höhe von 35.000
€. Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: Keine. Berlin, den
.......................... Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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