Drucksache - 1697/III  

 
 
Betreff: Übertragung des Betriebs von bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen auf freie Träger der Jugendhilfe
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.05.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsvorlage zur Beschlussfassung vom 19.05.2010
2. Beschluss vom 20.05.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                               .05.2010

Abt. Jugend, Schule und Sport                                                               23700

JugSchuSpo L

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                            1697 / III

 

 

 

Dringlichkeitsvorlage

– zur Beschlussfassung –

 

über

 

Übertragung des Betriebs von bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen auf freie Träger der Jugendhilfe

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Betrieb der bezirkseigenen Jugendfreizeiteinrichtungen „Weinmeisterhaus“ und „C29“ in der Weinmeisterstr. 15, 10178 Berlin wird unter verbindlicher Zusammenführung der bisher getrennten Angebotsbereiche der jugendkulturellen und sozialräumlichen Jugendarbeit auf den Trägerverbund „Pfefferwerk-Wetek“ übertragen. Die Übertragung soll zum 1.07.2010 erfolgen.

 

Zur Sicherung der fachlichen Erfordernisse für Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII wird das neue Weinmeisterhaus - vorbehaltlich der Zustimmung des Abgeordnetenhauses zum Haushaltsplanentwurf 2010/2011 - mit einer Basisfinanzierung des Bezirks ausgestattet, welche die Personalkosten für 2 Fachkräfte der Jugendarbeit (1x SozialarbeiterIn, 1x ErzieherIn) und die Infrastrukturkosten in Höhe von 35.000 Euro umfasst. Die Träger des Trägerverbunds werden verpflichtet, Drittmittel zur Ausgestaltung ergänzender Angebote des Weinmeisterhauses einzuwerben.

 

           

Begründung:

In Umsetzung des BVV-Beschlusses 1477/III „Dem Weinmeisterhaus und dem Jugendclub  C 29 eine Chance geben!“ hat die Verwaltung des Jugendamts unter Leitung der Bezirksjugendstadträtin mit den Beschäftigten, NutzerInnen und unter Einbeziehung des Jugendhilfeausschusses einen Runden Tisch zur Zukunft des Weinmeisterhauses“ und des C 29 durchgeführt. Mit dem Beschluss vorgegeben war, dass sich zukünftige vom Bezirk zu finanzierende Angebote am § 11 KJHG zu orientieren haben und dass die vielfältigen, überregionalen und integrativen Angebote des Weinmeisterhauses und des Jugendclubs C 29 weitergeführt werden.

 

Der Runde Tisch hat dazu 2 Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die die Grundzüge eines zukünftigen Angebotskonzepts unter größtmöglicher finanzieller Entlastung des Bezirkshaushalts erarbeitet und die Möglichkeiten zur Einwerbung zusätzlicher Finanzmittel aus Sponsoring/ Stiftungen/ Landes-, Bundes- und EU-Mitteln mit folgendem Ergebnis geprüft haben:

 

1. Zum Weiterbetrieb des Weinmeisterhaus als Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 KJHG ist eine Absicherung des Basisbetriebs in Höhe der Personalkosten mindestens für 2 Stellen ( 1x Projektleitung SozialarbeiterIn IVb, 1x Erzieherin Vb ) sowie der laufenden Infrastrukturkosten erforderlich. Für derartige Finanzierungsverpflichtungen von Regelangeboten der öffentlichen Hand lassen sich nach Erkenntnis der Verwaltung des Jugendamts und des JHA keine Sponsorenmittel einwerben, damit werden  in der Regel nur klar abgegrenzte zusätzlicher Angebote und Projekte finanziert.  Die Grundfinanzierung muss daher weiter aus bezirklichen Haushaltsmitteln erfolgen. Das Jugendamt wird dazu im 2. Halbjahr 2010 und im gesamten Jahr 2011, im Rahmen der Ansätze des Haushaltsplanentwurfs, die Finanzierung der 2 Personalstellen aus der Umsteuerung von Personalmitteln außerhalb des Kapitels 4011 sicherstellen, außerdem die Finanzierung der Infrastrukturkosten für das HH-Jahr 2011 in Höhe von 35.000 Euro.

 

2. Für zusätzliche Angebote, die über die Grundfinanzierung hinausgehen, sollen Drittmittel eingeworben werden. Da der Zugang zu den meisten Förderprogrammen und Stiftungsmitteln auf Freie Träger beschränkt ist, ist das Weinmeisterhaus in Freie Trägerschaft zu übergeben.

 

Um ohne größeren Zeitverzug abzuprüfen, ob grundsätzlich interessierte und erfahrene Träger der Freien Jugendarbeit in Berlin gefunden werden können, die fachlich geeignete pädagogische Konzepte für eine jugendkulturelle und sozialräumliche Jugendarbeit anbieten, wurde die Verwaltung des Jugendamts beauftragt, bis zum 09.04.2010 ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Zum Stichtag lagen 5 verfahrensgerechte Interessenbekundungen vor, von denen sich der Jugendhilfeausschuss in seiner Sondersitzung am 21.04.2010 einstimmig für die fachlich qualifizierteste Bewerbung des Trägerverbunds „Pfefferwerk-Wetek“ entschieden hat. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung Mitte, die Übertragung der bezirklichen Jugendeinrichtungen auf den Trägerverbund „Pfefferwerk-Wetek“ zu beschließen.

 

Beide Träger des Trägerverbunds verfügen über die langjährige Kenntnisse im Betrieb von Einrichtungen der Jugendkulturarbeit und der sozialräumlichen Jugendarbeit im Land Berlin. Sie sind erfahren in der Einwerbung von Drittmitteln auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Betriebskonzept wie Trägerkompetenzen bieten die fachlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, um das Weinmeisterhaus als Kinder- und Jugendeinrichtung mit Angeboten nach § 11 SGB VIII zu erhalten und weiterzuqualifizieren. Beide Träger sind bereit, kommunales Personal zu übernehmen. Die Leiterin des Weinmeisterhauses und eine Erzieherin haben ihre Bereitschaft erklärt, zum Trägerverbund Pfefferwerk-Wetek überzugehen. Dies soll zunächst im Wege der Personalgestellung erfolgen.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 2 Nr. 10 i. V. m. § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:      
                                                                                   

Für 2010 entstehen IKT-Kosten in Höhe von 35.000 €.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister                                                                        Bezirksstadträtin

 

 
 

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