Drucksache - 1689/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1. Inwieweit
bestehen vertragliche Vereinbarungen/Abhängigkeiten bezüglich einer
Nichtrealisierung des Projektes „Gastronomie-Großmarktes Hamberger“ (B-Plan 1-45VE) mit der
sich derzeit im Planfeststellungsverfahrens befindlichen angrenzenden
Planstraße zwischen
der Wilhelmshavener Straße und der Beusselstraße (2. Bauabschnitt) und dem angrenzenden Grundstück der
Moabiter Stadtgartens, welche Rücktrittmöglichkeiten wurden dabei vereinbart
und was wurde insbesondere im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zur
Sicherung der städtebaulichen Ziele für den Bereich des ehem. Güterbahnhofes
Moabit zwischen dem Land Berlin und der DB AG (vergl. Vorlage zur
Kenntnisnahme DS 1178/III zu Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
1-45 VE imBezirk Mitte, Ortsteil Moabit, die Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
BauGB) diesbezüglich vereinbart? 2. Ist
es zutreffend, dass bei Nichtrealisierung des Vorhabens „Gastronomie-Großmarkt Hamberger“ zu befürchten steht,
dass die Realisierung der Moabiter Stadtgartenplanung nicht erfolgen kann bzw. gefährdet sein
könnte? 3. Wie
viele finanzielle Mittel und aus welchen bezirklichen Haushaltstiteln oder
Fördermitteln sind bisher im Rahmen der Planungen des Moabiter Stadtgartens bzw. der Baumaßnahmen
auf dem Grundstück geflossen bzw. sind bereits darüber hinaus vertraglich
gebunden? |
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