Drucksache - 1682/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1682
/ III
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 1-64
(Mauerpark) im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen, die Durchführung der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, die Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch sowie die Einstellung der
Bebauungspläne III-237a und III-239. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am 04.05.2010 beschlossen: I.
Der
Bebauungsplan 1-64 für die Grundstücke Bernauer Straße 63-64, Wolliner Straße
22/ Bernauer Straße 65, 65A und das Flurstück 350 im Bezirk Mitte, Ortsteil
Gesundbrunnen (Geltungsbereich siehe Anlage 1) wird auf der Grundlage der
Planungsvariante XVIc (Anlage 2) aufgestellt. II.
Für
den Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-64 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 1 und 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben
durchgeführt. III.
Die
der Durchführung der Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach
§ 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen. IV.
Die
Bebauungsplanverfahren III-237a für die Grundstücke Bernauer Straße 63,64
(teilweise) sowie Bernauer Straße 65,65A und Wolliner Straße 22
(Aufstellungsbeschluss Nr.1339 v. 22.8.1995/Änderungsbeschluss Nr. 6 v.
11.12.2001) und III-239 für das Grundstück Bernauer Straße 63,64 (teilweise)
(Aufstellungsbeschluss Nr. 137 v. 7.5.1996) werden eingestellt. Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ist sowohl zur
Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung als auch zur
Vollendung des Mauerparks dringend erforderlich. In jahrelangen Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer
des Areals zwischen Bernauer Straße und dem Bahndamm der Fernbahntrasse
„Nordkreuz“ unter kontinuierlicher Einbindung der zuständigen Senatsverwaltung
konnte nun über ein städtebauliches Grundkonzept weitestgehendes Einvernehmen
erzielt werden. Dieses Konzept spiegelt sich in der Planungsvariante XVIc
wider, welches die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens
1-64 bietet und eine Einhaltung des Beschlusses der BVV-Mitte „Mauerpark – mit
Grün verbinden – statt durch Bebauung trennen“ (Drs.-Nr. 1360/ III) ermöglicht.
Damit kann das Land Berlin auch seiner Verpflichtung gegenüber der
Allianzstiftung, bis 2010 einen Stadtpark von mindestens 10ha zu realisieren,
nachkommen; andernfalls wären der Allianzstiftung 2,5 Mio € Förderbetrag
zurückzuerstatten. Die bisher fertig gestellten, im Bezirk Pankow liegenden
Parkflächen umfassen eine Größe von ca. 7,5ha. Die nunmehr in der
Planungsvariante XVIc enthaltene Parkerweiterungsfläche umfasst ca. 5,8ha. Dieses Konzept beinhaltet zum einen Baufelder an der
Bernauer Straße unter Einbeziehung des landeseigenen Grundstückes Wolliner
Straße 22/ Bernauer Straße 65, 65A, vorrangig für Mischgebietstypische
Nutzungen ohne Wohnen und zum anderen ein großes Baufeld zwischen dem Bahndamm
und dem Gleimtunnel, vorrangig für Wohnen. Baugebietsausweisung nördlicher Bereich: WA (Wohngebiet). Baugebietsausweisung südlicher Bereich: SO (Sondergebiet)
zur Sicherung der Ziele einer parkverträglichen Gewerbe- und
Einzelhandelsentwicklung, bei der alle zulässigen Nutzungen definiert werden. Eine Mischgebietsausweisung für den südlichen Bereich kann
nicht in Betracht kommen, da hier eine Ansiedlung von Wohnen als zu
konfliktträchtig angesehen wird und nicht ermöglicht werden soll. Über die zulässigen Dichten
kann gegenwärtig keine abschließende Aussage getroffen werden. Mit dem Grundstückseigentümer besteht
grundsätzliches Einvernehmen darüber, dass eine Klärung über die städtebauliche
Lösung auf den z. Zt. skizzierten Baufeldern und den daraus möglichen bzw.
resultierenden Geschossflächen nur über ein konkurrierendes Verfahren erfolgen
kann. Im südlichenBaugebiet ist darüber hinaus ein Verfahren erforderlich,
welches im Vorfeld eines städtebaulichen Verfahrens parkverträgliche
Nutzungsbestimmungen festlegt. Angestrebt wird dabei für das nördliche
allgemeine Wohngebiet eine GFZ von 1,7 und für das südliche Baugebiet an der
Bernauer Straße eine GFZ von 2,3. Diese angestrebten Dichten entsprechen
weitestgehend den umliegenden bebauten Gebieten bzw. liegen z. T. darunter bis
deutlich darunter. Die restliche Fläche wird als öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkanlage ausgewiesen. Die Beplanung dieser Fläche wird
federführend von der Grün Berlin Park und Garten GmbH unter Einbeziehung von
Prof. Lange, den Initiativen vor Ort bzw. der Öffentlichkeit, der zuständigen
Senats- und Bezirksverwaltung nach Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens
betrieben. Die Anwendung des § 13a BauGB
für das B-Planverfahren (Verfahren ohne Umweltbericht) ist ausgeschlossen Für das nördliche für
Wohnnutzung vorgesehene Baufeld sind Erschließungsmaßnahmen erforderlich, die –
wie überhaupt die gesamte beabsichtigte Grundstücksneuordnung – nur durch
Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens
einer Klärung bzw. Lösung zugeführt werden können. Gegenwärtig gibt es
mindestens folgende Optionen, die vertiefend untersucht werden müssen: a. über die Gleimstraße, b. über die Schwedter Straße im Bezirk Pankow c. über die Verlängerung der Lortzingstraße in nördlicher
Richtung. Im weiteren Verfahren sind im Rahmen eines
Verkehrsgutachtens alle Möglichkeiten zu prüfen, die eine angemessene und
parkverträgliche Erschließung des zukünftigen Wohngebietes ermöglichen. Hierbei
ist zu berücksichtigen, dass die Variante a über die Gleimstraße nur bei
Teilabbruch des denkmalgeschützten Gleimtunnels realisierbar ist. Über die Absicht, das Bebauungsplanverfahren mit der
Bezeichnung 1-64 einzuleiten, wurde die Senatsverwaltung mit Schreiben vom
31.08.2009 und 08.03.2010 (Planungsvariante XVIc) unterrichtet. Gegen eine
Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens wurden keine Bedenken erhoben. Eine
Änderung des Flächennutzungsplanes wird diesbezüglich von der Senatsverwaltung
nicht für erforderlich gehalten. Im weiteren Verfahren und mit Konkretisierung des Projektes
ist diese Auffassung zu prüfen und ggf. der Senat aufzufordern, ein
Flächennutzungsplanänderungsverfahren durchzuführen und dem Abgeordnetenhaus
zur Beschlussfassung vorzulegen. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Mauerparks und der
Bauherrenfunktion der Grün Berlin Park und Garten GmbH für die Parkflächenerweiterung
wird die Senatsverwaltung ausnahmsweise die erforderlichen Altlastenerkundungen
auf den künftigen Parkflächen durchführen. Parallel
zum Bebauungsplanverfahren wird zur Gestaltung und Nutzung
(Gastronomie/Mauersegler, Flohmarkt) der zukünftigen Grünfläche ein
Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in das
Bebauungsplanverfahren ein. Durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes 1-64 werden die im Verfahren befindlichen
Bebauungspläne III-237a (Aufstellungsbeschluss Nr.1339 v.
22.8.1995/Änderungsbeschluss Nr. 6 v. 11.12.2001) und III-239
(Aufstellungsbeschluss Nr. 137 v. 7.5.1996) obsolet und werden eingestellt. Rechtsgrundlage: § 15 i. V. m. § 36 BezVG Baugesetzbuch Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine Berlin, den 4. Mai 2010 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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