Drucksache - 1657/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1657
/ III
Vorlage - zur Kenntnisnahme - über die Aufhebung des Beschlusses der Veränderungssperre I-33/17
für das im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanentwurfs
I-33 „Heinrich-Heine-Straße“ liegende Grundstück Sebastianstraße 18, Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
am 20.04.2010 beschlossen:
I. Der Bezirksamtsbeschluss Nr. 855 vom
05. Januar 2010 über die Veränderungssperre I-33/17 für das im Geltungsbereich
des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanentwurfs I-33 für die Grundstücke
Dresdener Straße 91-94 und 97-100, Heinrich-Heine-Straße 68-76 und
Sebastianstraße 12-23, einschließlich der Flurstücke 193 und 195 der Flur 619
im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte liegende Grundstück
Sebastianstraße 18 wird aufgehoben.
II. Mit der Durchführung des Beschlusses
wird die Abteilung Stadtentwicklung beauftragt. Begründung: Anlass für den Erlass der Veränderungssperre war ein Antrag auf planungsrechtlichen Bescheid (Eingang 06.08.09) für den Neubau eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Sebastianstraße 18. Der Antrag auf planungsrechtlichen Bescheid wurde am 21. Oktober 2010 ablehnend beschieden. Der Widerspruch des Antragstellers erfolgte mit Schreiben vom 23.10.2009, Eingang 26.10.2009. Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat in seiner Sitzung am 05. Januar 2010 den Beschluss Nr. 855 über die Veränderungssperre I-33/17 getroffen. Nach öffentlicher Behandlung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne der Bezirksverordnetenversammlung Mitte vom 24. Februar 2010 wurde die Drucksache 1486/III mit Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung zurücküberwiesen. In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.02.2010 wurde die Beratung und Beschlussfassung zur Beschlussempfehlung vertagt. Der Antrag auf planungsrechtlichen Bescheid wurde mit Datum vom 25.02.2010 zurückgezogen; damit ist der Anlass und die Erforderlichkeit für die Veränderungssperre entfallen. Das Bezirksamt zieht die Drucksache 1486/III zurück. Rechtsgrundlage: Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauBG) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine Berlin, 20.04.2010 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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