Drucksache - 1657/III  

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses der Veränderungssperre I-33/17 für das im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanentwurfs I-33 "Heinrich-Heine-Straße" liegende Grundstück Sebastianstraße 18
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.05.2010 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.04.2010
2. Beschluss vom 20.05.2010

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                   1657 / III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Aufhebung des Beschlusses der Veränderungssperre I-33/17 für das im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanentwurfs I-33 „Heinrich-Heine-Straße“ liegende Grundstück Sebastianstraße 18,

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 20.04.2010 beschlossen:

 

         I.  Der Bezirksamtsbeschluss Nr. 855 vom 05. Januar 2010 über die Veränderungssperre I-33/17 für das im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanentwurfs I-33 für die Grundstücke Dresdener Straße 91-94 und 97-100, Heinrich-Heine-Straße 68-76 und Sebastianstraße 12-23, einschließlich der Flurstücke 193 und 195 der Flur 619 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte liegende Grundstück Sebastianstraße 18 wird aufgehoben.

 

       II.  Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung beauftragt.

 

Begründung:

 

Anlass für den Erlass der Veränderungssperre war ein Antrag auf planungsrechtlichen Bescheid (Eingang 06.08.09) für den Neubau eines Wohngebäudes auf dem Grundstück Sebastianstraße 18. Der Antrag auf planungsrechtlichen Bescheid wurde am 21. Oktober 2010 ablehnend beschieden. Der Widerspruch des Antragstellers erfolgte mit Schreiben vom 23.10.2009, Eingang 26.10.2009.

 

Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat in seiner Sitzung am 05. Januar 2010 den Beschluss Nr. 855 über die Veränderungssperre I-33/17 getroffen. Nach öffentlicher Behandlung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne der Bezirksverordnetenversammlung Mitte vom 24. Februar 2010 wurde die Drucksache 1486/III mit Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung zurücküberwiesen. In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 25.02.2010 wurde die Beratung und Beschlussfassung zur Beschlussempfehlung vertagt.

 

Der Antrag auf planungsrechtlichen Bescheid wurde mit Datum vom 25.02.2010 zurückgezogen; damit ist der Anlass und die Erforderlichkeit für die Veränderungssperre entfallen.

 

Das Bezirksamt zieht die Drucksache 1486/III zurück.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauBG)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB)

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

b)       Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, 20.04.2010

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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