Drucksache - 1592/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Jugend Schule und Sport 23700
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1592/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Ergänzung zum aktuellem Schulentwicklungsplan
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.03.2010 folgendes Anliegen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1592/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht, die in den Stellungnahmen formulierten Vorstellungen der Schulkonferenzen der von den Zusammenlegungen betroffenen Schulen im Rahmen seiner Zuständigkeiten umzusetzen, soweit finanzierbar und räumlich möglich.“
Das Bezirksamt hat am 07.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenver- sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die Stellungnahmen aus den jeweiligen Schulkonferenzen beinhalteten zum überwiegenden Teil Forderungen nach dem Erhalt der spezifischen Profile, der pädagogischen Schwerpunkte, sowie der bestehenden Kooperationsbeziehungen. Es wurde um das Beibehalten der Organisationsstruktur der Schulanfangsphase und der Betreuungsträger sowie um Verlagerung ausschließlich im Klassenverband gebeten, wobei auf Umschulungsvorgänge einzelner Kinder möglichst verzichtet werden sollte. Die Fusionsprozesse sollten zwischen gleichberechtigten Partnern und auf Augenhöhe bei kontinuierlicher Beteiligung am jeweiligen Prozess der Zusammenlegung erfolgen. Als Voraussetzung wurden die Durchführung der erforderlichen Renovierungs- und Umbaumaßnahmen, eine angemessene Raumausstattung sowie die fachgerechte Organisation der Umzüge des jeweiligen Mobiliars benannt. Die formulierten Wünsche wurden weitestgehend berücksichtigt und in enger Abstimmung mit den im Zusammenhang mit dem Fusionsprozess jeweils gegründeten Steuerungsgremien realisiert.
Der Realisierungsprozess ist noch nicht vollständig abgeschlossen, da die Fertigstellung von erforderlichen Baumaßnahmen sowie die Durchführung der Umzüge schwerpunktmäßig in den bevorstehenden Sommerferien erfolgen werden bzw. überhaupt erst für die Folgejahre vorgesehen sind.
Rechtsgrundlage: § 13 i. v. m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 07.06.2011
Dr. Hanke Schrader Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport
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