Drucksache - 1343/III  

 
 
Betreff: Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2008
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Rechnungsprüfung Entscheidung
02.12.2009    11. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
03.03.2010    12. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
05.05.2010    13. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
06.10.2010    14. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 26.08.2009
Anlage zur Bezirksrechnung 2008
2. Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung vom 07.10.2010
3. Beschluss vom 18.11.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

(Text liegt vor)

 

 

Anlage wurde den Fraktionen als E-Mail übersandt

 

 

Die Vorlage wird vorläufig unter Vorbehalt und Prüfung der Testate der Weddinger Seniorenbetriebe beschlossen.


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Jugend und Finanzen

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                            Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1343 / III

_____________________________________________________________________

 

Vorlage - zur Beschlussfassung -

über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2008

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2008 wird genehmigt.

 

 

A)              Begründung:

 

Entsprechend § 76 Landeshaushaltsordnung (LHO) und Nr. 2 der Ausführungs-vorschriften zu § 80 LHO (AV LHO) ist der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 gefertigt und darüber Rechnung gelegt worden.

 

Die Anlage zu dieser Drucksache enthält als Bezirkshaushaltsrechnung die Ergebnisse des Jahresabschlusses Mitte 2008 und wesentliche Einzelheiten der Haushalts-wirtschaft 2008.

Die Bezirkshaushaltsrechnung stellt somit einen Rechenschaftsbericht über die Wirtschaftsführung des Bezirks dar.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung beinhaltet

 

·         die Rechnungsübersicht, in der für jeden Einzelplan die Abschlussbeträge und die Ergebnisse sowie die Endsumme des Bezirks ausgewiesen werden und

·         die nach Kapiteln untergliederten Rechnungen über die Einzelpläne 31 bis 59.

 

Der Bezirkshaushaltsrechnung sind als Anlagen beigefügt

 

·         die Zusammenstellung der Vermögensteile - ausgenommen Grundvermögen -, untergliedert nach Vermögensteilen, Vermögensobergruppen und Vermögens-gruppen,

·         die Nachweisung der nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse,

·         die Nachweisung der höheren und neuen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan, untergliedert nach Einzelplänen,

·         die Nachweisung der Kassenreste,

·         die Nachweisung der in Anspruch genommenen  Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die Bezirkshaushaltsrechnung enthält als zusätzliche bezirkliche Darlegung

·         eine Übersicht über die Verwendung der Bewilligungsmittel.

 

Nach Änderung des § 25 Abs. 1 LHO ist seit dem Haushaltsjahr 2000 ein Ist-Abschluss vorzulegen. Für das Haushaltsjahr 2008 stellt sich das so genannte kassenmäßige Ergebnis wie folgt dar:

 

 

Ist-Einnahmen              686.363.838,50 EUR

 

Ist-Ausgaben              697.222.164,83 EUR

 

Differenz/Fehlbetrag              - 10.858.326,33 EUR

              =================

 

Das in der Anlage dargestellte rechnungsmäßige Abschlussergebnis trägt lediglich informativen Charakter.

 

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entscheidet die Bezirksver-ordnetenversammlung über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung, unbe-schadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus auf Grund der Haushalts- und Vermögensrechnung des Senats.

 

 

B)              Rechtsgrundlagen:

 

§§ 4 Abs. 3 und 12 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 2 BezVG

 

 

C)              Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:              ) Keine, da lediglich

              ) Darlegungen abge-

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:              ) schlossener Sachverhalte.

 

 

 

Berlin, den              18. August  2009

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin

 

 

 

Dr. Hanke              Fritsch

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

 
 

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