Drucksache - 0476/III  

 
 
Betreff: Kinderschutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Fünfstück für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.10.2007 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.10.2007
2. Beschluss vom 19.10.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.06.2011
4. Beschluss vom 23.06.2011
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.09.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin.09.2011

Abt. Jugend, Schule und Sport                                                          - 23700

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                 Drucksache Nr. 0476/III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Kinderschutz

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.10.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 0476/III):

 

„Das Bezirksamt wird gebeten sicher zu stellen, dass in den Fällen, wo durch das Jobcenter gegenüber Leistungsberechtigten mit im Haushalt lebenden Kindern

Leistungskürzungen oder die Einstellung von Leistungen vorgenommen werden, eine zeitnahe Information und ggf. eine Abstimmung mit dem sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes erfolgt. Damit soll die Gefahr einer Mangelversorgung der Kinder aus materieller Not heraus gemindert werden. Über die fallweise Zusammenarbeit hinaus soll eine Kooperationsvereinbarung zwischen den maßgeblichen Stellen erarbeitet werden.“

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am    06.09.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu nachfolgenden Zwischenbericht zur Kenntnis zu geben.

 

Wie bereits mit Zwischenbericht vom 07.06.2011 mitgeteilt, ist es das ausdrückliche Ziel des Bezirksamtes, die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Jobcenter durch eine Kooperationsvereinbarung für den Bereich der Jugendhilfe zu regeln.

 

Eine erste Kooperationsvereinbarung wurde für den Bereich der Förderung junger Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf am 16.03.2011 zwischen dem damaligen Geschäftsführer des Jobcenters Berlin Mitte, Herrn Dr. Günther, und der Bezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport, Frau Schrader, unterzeichnet.  Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für das gemeinsame Modellprojekt „Mitte in Ausbildung“ für eine „Kooperative Aktivierungshilfe und außerbetriebliche Berufsausbildung“. In einem vernetzten Ausbildungsverbund bieten sieben Träger der Jugendberufshilfe ab dem 01.09.2011 interessierten Jugendlichen, die die Voraussetzungen erfüllen, 36 Ausbildungsplätze in 22 Berufen an.  Diese werden sozialpädagogisch begleitet.

 

 

Es ist das Ziel, auch für andere Bereiche der Jugendhilfe eine effektive und abgestimmte Zusammenarbeit zu vereinbaren. Ausgangspunkt der Überlegungen ist es, möglichst frühzeitig erwerbsfähige leistungsberechtigte Jugendliche, junge Erwachsene und / oder Eltern ganzheitlich zu unterstützen und zu beraten und ein aufeinander abgestimmtes Handeln von Jobcenter und Jugendamt im Interesse von Kindern, Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sollen die Informations- und -Zusammenarbeitsverpflichtungen insbesondere in Fällen von Kindeswohlgefährdungen konkret und verbindlich geregelt werden.

 

Darüber hinaus ist es u.a. das Ziel,

-          über die Leistungen des Jugendamtes zu informieren,

-          das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen Aufgaben zu entwickeln,

-          die Schnittstellen zwischen den verschiedenen gesetzlichen Grundlagen auszugestalten,

-          die Mitwirkung im Hilfeplanverfahren zu erläutern,

-          die Auszugsberatung für Jugendliche zu beschreiben und

-          das Verfahren bei Sanktionsmaßnahmen des Jobcenters bei Familien abzustimmen, um die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen nicht zu gefährden. 

(die Aufzählung ist nicht vollzählig).

 

Das Jugendamt hat den Geschäftsführer des Jobcenters Berlin-Mitte über die Absicht zur Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Bezirksamt und Jobcenter im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe informiert und den Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung vorgeschlagen. Der Geschäftsführer des Jobcenters steht dem Vorhaben aufgeschlossen gegenüber. Zeitnah sollen Gespräche aufgenommen werden.

 

Über das Ergebnis wird das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung informieren.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:             keine

 

 

Berlin, den       .09.2011

 

 

 

Dr. Hanke                                     Schrader

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Jugend, Schule und Sport

 
 

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