Drucksache - 0308/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit Tel.: 32200
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0308/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Bezirksämter für Kinderschutz besser ausstatten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.05.2007 folgende Empfehlung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0308/III):
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich im Rat der BürgermeisterInnen dafür einzusetzen, dass die Bezirke mit folgender Forderung an den Senat und das Abgeordnetenhaus herantreten: Der sich aus den zunehmenden Aufgaben im Bereich Kinderschutz ergebenden Mehrbedarf an Personal- und technischer Ausstattung in der Jugendhilfe und den Kinder- und Jugenddiensten soll - in Abstimmung mit den Bezirken und unter Berücksichtigung bezirklicher Besonderheiten - im Haushalt 2008/2009 nachträglich berücksichtigt werden.
Gleichzeitig wird der Senat gebeten, eine Vorlage zu erarbeiten, die eine Mindestausstattung für die Jugendhilfe und die Kinder- und Jugenddienste im Rahmen der Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes enthält.“
Das Bezirksamt hat am 13.07.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Der Rat der Bürgermeister hat in seinem Beschluss Nr. R-160/2007 vom 23.08.2007, Pkt. 4 festgestellt, dass zur Umsetzung der AV Kinderschutz in den Gesundheitsämtern der Bezirke die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen erforderlich ist. Mit seinem Beschluss-Nr. R-257/2008 vom 21.02.2008 hat der Rat der Bürgermeister die Notwendigkeit der Umsetzung seines Beschlusses nochmals bekräftigt.
Der Senat hat daraufhin in der Senatsvorlage Nr. S-1132/2008 vom 28.03.2008 betreffend die Gemeinsamen Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz in den Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirksämter des Landes Berlin (AV Kinderschutz Jug Ges) auf den Senatsbeschluss Nr. 1099/2008 vom 18.03.2008 zur verbindlichen Zielstruktur für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) des Landes Berlin (Senatsvorlage Nr. 1099/2008) verwiesen. Hierin wurde in den Erläuterungen zu dem Einzelbereich Kinderschutz (vgl. Punkt 3.1.1. der Senatsvorlage) insbesondere festgehalten, dass in der künftigen Soll-Aufstellung des ÖGD insgesamt 24 Stellen (zwei Stellen je Bezirk) mehr ab 2008 berücksichtigt worden seien. Dabei sei jedoch zu beachten, dass die erforderlichen Stellen für Sozialarbeiter/innen im Rahmen des T-Ist des ÖGD gesamt (d.h. in den tatsächlich besetzten Stellen) vorhanden sind und einer Umverteilung innerhalb der Bezirke bedürfen, da in dieser Qualifikation bis 2009 eine Überausstattung besteht. Die personelle Ausstattung werde regelmäßig in einem Abstand von 2 Jahren überprüft und neu bewertet.
Diese zwischenbezirkliche Umverteilung von Stellen für Sozialarbeiter/innen wurde indessen bislang nicht durchgeführt. Für den Bezirk Mitte bedeutete dies allerdings keinen spürbaren Nachteil, da es hierbei lediglich um die Umsetzung eines geringen Stellenbruchteils gegangen wäre. Gleichwohl hat das Bezirksamt auf Grund der besonderen Priorität des Kinderschutzes unabhängig von diesen Überlegungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Haushaltsjahre 2008/2009 anerkannt, dass sich aus seinen Bemühungen um den Ausbau des Kinderschutzes ein personeller Mehrbedarf ergibt und daher dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst entsprechend für diese Aufgabe zwei zusätzliche Stellen für Sozialarbeiterinnen wie auch eine zusätzliche Stelle einer Kinderärztin zur Verfügung gestellt.
Mit seinem an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses gerichteten Schlussbericht zu den personalwirtschaftlichen Auswirkungen der Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) vom 10.11.2009 (Rote Nr. 0887 K) hat der Senat u.a. im Sinne einer Mindestausstattung eine Zielzahl für die personelle Ausstattung des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes festgelegt.
Zudem hat das Abgeordnetenhaus im Rahmen der Beratung des Haushaltsplans 2010/2011 den Bezirken zur Erfüllung erweiterter Aufgaben im Zusammenhang mit dem „Netzwerk Kinderschutz“ und dem Kinderschutzgesetz zur Schaffung von 24 zusätzlichen Stellen ergänzend 1,1 Mio. € bereitgestellt und in seiner 56. Sitzung am 10. Dezember 2009 gegenüber dem Senat die Erwartung geäußert, dass sein Beschluss zur Verstärkung des Kinderschutzes zügig umgesetzt wird.
Die genannten Mittel sind im Kapitel 2909 – Zuweisungen an die Bezirke – im Titel 971 01 – Pauschale Mehrausgaben – etatisiert, wobei die Auflösung der Pauschale und die finanztechnische Aufteilung der Mittel auf die Bezirke im Rahmen der Basiskorrektur erfolgen wird.
Mit Schreiben vom 11. Februar 2010 hat die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken schließlich mitgeteilt, dass jeder Bezirk einen Zuweisungsbetrag von 91.667 € erhält. Auf diesem Wege wird es jedem Bezirk ermöglicht, seinen sich aus dem Kinderschutzgesetz ergebenden Personalmehrbedarf von jeweils einer zusätzlichen Stelle für eine Krankenschwester/einen Krankenpfleger und einer zusätzlichen Stelle für eine Sozialarbeiterin/einen Sozialarbeiter zu finanzieren.
Aus fachlichen Gründen hat sich das Bezirksamt jedoch entschieden, an Stelle einer Kinderkrankenschwester eine Sozialarbeiterin einzusetzen. Die hierzu getroffene Personalauswahlentscheidung bedarf noch der Bestätigung der Beschäftigtenvertretungen.
Die dem Jugendamt zur Verfügung gestellte Stelle konnte bereits besetzt werden.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 13 . Juli 2010
Carsten Spallek Stellvertretender Bezirksbürgermeister
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