Drucksache - 0308/III  

 
 
Betreff: Bezirksämter für Kinderschutz besser ausstatten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.11.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 15.05.2007
2. Beschluss vom 25.05.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.07.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                      Datum        . Juli 2010

Abt. Gesundheit                                                                                                  Tel.:      32200

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr. 0308/III

Mitte von Berlin

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über Bezirksämter für Kinderschutz besser ausstatten

 

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.05.2007 folgende Empfehlung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0308/III):

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich im Rat der BürgermeisterInnen dafür einzusetzen, dass die Bezirke mit folgender Forderung an den Senat und das Abgeordnetenhaus herantreten:

Der sich aus den zunehmenden Aufgaben im Bereich Kinderschutz ergebenden Mehrbedarf an Personal- und technischer Ausstattung in der Jugendhilfe und den Kinder- und Jugenddiensten soll - in Abstimmung mit den Bezirken und unter Berücksichtigung bezirklicher Besonderheiten - im Haushalt 2008/2009 nachträglich berücksichtigt werden.

 

Gleichzeitig wird der Senat gebeten, eine Vorlage zu erarbeiten, die eine Mindestausstattung für die Jugendhilfe und die Kinder- und Jugenddienste im Rahmen der Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes enthält.“

 

Das Bezirksamt hat am 13.07.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Der Rat der Bürgermeister hat in seinem Beschluss Nr. R-160/2007 vom 23.08.2007, Pkt. 4 festgestellt, dass zur Umsetzung der AV Kinderschutz in den Gesundheitsämtern der Bezirke die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen erforderlich ist. Mit seinem Beschluss-Nr. R-257/2008 vom 21.02.2008 hat der Rat der Bürgermeister die Notwendigkeit der Umsetzung seines Beschlusses nochmals bekräftigt.

 

 

 

 

Der Senat hat daraufhin in der Senatsvorlage Nr. S-1132/2008 vom 28.03.2008 betreffend die Gemeinsamen Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz in den Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirksämter des Landes Berlin (AV Kinderschutz Jug Ges) auf den Senatsbeschluss Nr. 1099/2008 vom 18.03.2008 zur verbindlichen Zielstruktur für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) des Landes Berlin (Senatsvorlage Nr. 1099/2008) verwiesen. Hierin wurde in den Erläuterungen zu dem Einzelbereich Kinderschutz (vgl. Punkt 3.1.1. der Senatsvorlage) insbesondere festgehalten, dass in der künftigen Soll-Aufstellung des ÖGD insgesamt 24 Stellen (zwei Stellen je Bezirk) mehr ab 2008 berücksichtigt worden seien. Dabei sei jedoch zu beachten, dass die erforderlichen Stellen für Sozialarbeiter/innen im Rahmen des T-Ist des ÖGD gesamt (d.h. in den tatsächlich besetzten Stellen) vorhanden sind und einer Umverteilung innerhalb der Bezirke bedürfen, da in dieser Qualifikation bis 2009 eine Überausstattung besteht. Die personelle Ausstattung werde regelmäßig in einem Abstand von 2 Jahren überprüft und neu bewertet.

 

Diese zwischenbezirkliche Umverteilung von Stellen für Sozialarbeiter/innen wurde indessen bislang nicht durchgeführt. Für den Bezirk Mitte bedeutete dies allerdings keinen spürbaren Nachteil, da es hierbei lediglich um die Umsetzung eines geringen Stellenbruchteils gegangen wäre. Gleichwohl hat das Bezirksamt auf Grund der besonderen Priorität des Kinderschutzes unabhängig von diesen Überlegungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für die Haushaltsjahre 2008/2009 anerkannt, dass sich aus seinen Bemühungen um den Ausbau des Kinderschutzes ein personeller Mehrbedarf ergibt und daher dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst entsprechend für diese Aufgabe zwei zusätzliche Stellen für Sozialarbeiterinnen wie auch eine zusätzliche Stelle einer Kinderärztin zur Verfügung gestellt.

 

Mit seinem an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses gerichteten Schlussbericht zu den personalwirtschaftlichen Auswirkungen der Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) vom 10.11.2009 (Rote Nr. 0887 K) hat der Senat u.a. im Sinne einer Mindestausstattung eine Zielzahl für die personelle Ausstattung des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes festgelegt.

 

Zudem hat das Abgeordnetenhaus im Rahmen der Beratung des Haushaltsplans 2010/2011 den Bezirken zur Erfüllung erweiterter Aufgaben im Zusammenhang mit dem „Netzwerk Kinderschutz“ und dem Kinderschutzgesetz zur Schaffung von 24 zusätzlichen Stellen ergänzend 1,1 Mio. € bereitgestellt und in seiner 56. Sitzung am 10. Dezember 2009 gegenüber dem Senat die Erwartung geäußert, dass sein Beschluss zur Verstärkung des Kinderschutzes zügig umgesetzt wird.

 

Die genannten Mittel sind im Kapitel 2909 – Zuweisungen an die Bezirke – im Titel 971 01 – Pauschale Mehrausgaben – etatisiert, wobei die Auflösung der Pauschale und die finanztechnische Aufteilung der Mittel auf die Bezirke im Rahmen der Basiskorrektur erfolgen wird.

 

Mit Schreiben vom 11. Februar 2010 hat die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken schließlich mitgeteilt, dass jeder Bezirk einen Zuweisungsbetrag von 91.667 € erhält. Auf diesem Wege wird es jedem Bezirk ermöglicht, seinen sich aus dem Kinderschutzgesetz ergebenden Personalmehrbedarf von jeweils einer zusätzlichen Stelle für eine Krankenschwester/einen Krankenpfleger und einer zusätzlichen Stelle für eine Sozialarbeiterin/einen Sozialarbeiter zu finanzieren.

 

Aus fachlichen Gründen hat sich das Bezirksamt jedoch entschieden, an Stelle einer Kinderkrankenschwester eine Sozialarbeiterin einzusetzen. Die hierzu getroffene Personalauswahlentscheidung bedarf noch der Bestätigung der Beschäftigtenvertretungen.

 

Die dem Jugendamt zur Verfügung gestellte Stelle konnte bereits besetzt werden.

 

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

 

Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
 

 

 

 

Berlin, den   13 . Juli 2010

 

 

 

 

Carsten Spallek

Stellvertretender

Bezirksbürgermeister                                                                                   

 

 

 

 
 

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