Drucksache - 0229/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0229/III -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
(Rad)Bahnfrei in Mitte – Bezirkliche Möglichkeiten zur Förderung des Radverkehrs konsequent nutzen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.05.2007 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0229/III):
„Das Bezirksamt Mitte wird ersucht, der BVV bis zum 15. September einen Maßnahmeplan vor-zulegen, wie der Radverkehr in Mitte im Rahmen der bezirklichen Entscheidungskompetenzen gefördert und befördert werden kann.
Ein solches Maßnahmekonzept soll mindestens die folgenden Punkte darstellen:
1.Bis wann und wo das Bezirksamt in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung zusätzliche Radverkehrsstrecken bzw. –anlagen ergänzen will,
2.an welchen Hauptverkehrsstraßen der Bezirk im Rahmen seiner durch das Ordnungsämter-einrichtungsgesetz erhaltenen Zuständigkeiten bis wann Radstreifen anlegen lassen will und welche Beschränkungen für den ruhenden Verkehr damit verbunden sein werden. Die Straßenzüge Müller-, Chaussee- und Friedrichstraße, Invalidenstraße – Alt Moabit, Prinzenallee, Pank-, Fenn- und Perleberger Straße sowie Brunnen – und Rosenthaler Straße sind dabei besonders zu berücksichtigen.
Ferner ist im Rahmen dieses Maßnahmekonzeptes darzulegen, wie sichergestellt wird, dass alle benutzungspflichtigen Radwege die für die Benutzungspflicht erforderlichen Kriterien wie Breite und baulicher Zustand erfüllen sowie dass in Grünanlagen breite Wege bei Vorrang für FußgängerInnen durch den Radverkehr genutzt werden dürfen.“
Das Bezirksamt hat am 21.10.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Am 18.09.07 hat das Bezirksamt im BVV-Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ein Maßnahmenkonzept mit 30 aktuellen Projekten mittels Plan und Powerpoint-Präsentation vorgestellt und erläutert:
Das Straßen- und Grünflächenamt Mitte entwickelt auf Grundlage der Konzeption Maßnahmen-vorschläge, die mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat VII B abgestimmt werden. Nach der gemeinsamen Abstimmung zwischen Bezirk und Senatsverwaltung erfolgt jeweils eine Anordnung, bei der sowohl die untere Straßenverkehrsbehörde des Bezirks als auch die
übergeordnete Verkehrslenkung Berlin VLB eingebunden sein müssen. Nach Vorliegen der Anordnung wird die Bauplanungsunterlage BPU durch das Straßen- und Grünflächenamt erarbeitet, die wiederum durch die Senatsverwaltung geprüft werden muss. Nach geprüfter BPU erfolgt die Ausschreibung und bauliche Umsetzung durch das Straßen- und Grünflächenamt.
Durch das Ordnungsämtereinrichtungsgesetz gibt es zwar auch Zuständigkeiten beim Bezirksamt, aber, wie das oben geschilderte Verfahren verdeutlicht, ist der Bezirk in seinen Entscheidungen hierbei nicht autonom aus folgenden Gründen:
Eine Vielzahl von umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen gehen bereits über das Routennetz der Senatsverwaltung hinaus und wurden teilweise auf Anregung des Bezirks mit in das Programm aufgenommen:
Die Überprüfung der benutzungspflichtigen Radwege im Bezug auf die für die Benutzungspflicht erforderlichen Kriterien, wie Breite und baulicher Zustand, erfolgt durch das Bezirksamt im Zuge des Einzelfalles. Zum Fahrradfahren in Grünanlagen wurde innerhalb des Straßen- und Grünflächenamtes ein Konzept abgestimmt, das Fahrradfahren auf breiten Wegen in allen großen Grünanlagen erlaubt. Dies wurde inzwischen umgesetzt.
In Weiterentwicklung des im September 2007 im BVV-Ausschuss vorgestellten Konzeptes wurde inzwischen vom Straßen- und Grünflächenamt ein eigener Bezirksplan zum Fahrradverkehr er-arbeitet (siehe Anlage). Dieser dient als Grundlage zur Abarbeitung der vorgeschlagenen Maß-nahmen im Rahmen der vorgenannten Abstimmungsrunden mit dem Senat und der Umsetzung gemäß dem eingangs geschilderten Verfahren. In diesem Plan sind auch die Hauptverkehrsstraßen Müller- und Chausseestraße, Invalidenstraße (im Zuge Planfeststellungsverfahren SenStadt), Alt-Moabit, Prinzenallee, Pankstraße, Fennstraße und Brunnenstraße enthalten. Für die Friedrichstraße ist aus verkehrlichen und baulichen Gründen eine Alternativroute vorgesehen. Die Maßnahmen zur Rosenthaler Straße erfolgten im Rahmen des Verkehrskonzeptes Spandauer Vorstadt.
Rechtsgrundlage:§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:keine
Berlin, 21.10.2008
Dr. HankeGothe BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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