Drucksache - 0216/III  

 
 
Betreff: Bezirksamt in Verantwortung für die Gesellschaft - Mehr Ausbildungsplätze müssen her!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs Neuhaus Matischok-Yesilcimen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.03.2007
2. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 15.05.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                    März 2007

                        Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                        (9922) 2009 44 600

 

 

  

  

     Bezirksverordnetenversammlung                        Drucksache

Mitte von Berlin                        Nr. 0216/III

 

 

 

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

 

über Bezirksamt in Verantwortung für die Gesellschaft –
Mehr Ausbildungsplätze müssen her!

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.03.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen:

(Drucksache-Nr. 0216/III)

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sicher zu stellen, dass bei den in Frage kommenden Ausschreibungen die Bestimmungen des Berliner Vergabegesetzes eingehalten werden und in den Vergabeunterlagen ein entsprechender Nachweis gefordert wird.

 

Hierzu wird berichtet:

 

Mit Einrichtung der Zentralen Submissions- und Vergabestelle im Jahr 2002 werden die auftragvergebenden Dienststellen in Ausschreibungsverfahren unterstützt.

Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Entwicklung, die das Vergaberecht in den einzelnen Bereichen erfährt, und der aktuell geänderten europäischen Richtlinien werden sichere Kenntnisse dieser Entwicklung sowie der entsprechenden Rechtssprechung durch die Zentrale Submissions- und Vergabestelle bereit gestellt.

 

Durch die strikte Beachtung der Ausschreibungsvorschriften wird der Erhalt eines fairen Wettbewerbs und Korruptionsprävention gewährleistet.

 

Wir bitten, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V. mit § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)      Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

 

b)      Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine, da im Rahmen der Aufgabenerledigung.

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

Dr. Hanke                        Zeller

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat

 

 
 

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