Drucksache - 0184/III  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GeschäftsordnungsausschussBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Davids Spallek 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 09.03.2007
2. Änderungsantrag vom 20.03.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte wird wie folgt geändert:

 

§ 4 – Fraktionen / Gruppen

(2)Die Reihenfolge der Fraktionen / Gruppen richtet sich nach ihrer Stärke. Bei gleicher Zahl
entscheidet das Los, das von der/vom Vorsteherin/Vorsteher der BVV in einer Sitzung der BVV gezogen wird.

 

(5)Gruppen, die keinen Sitz im Ältestenrat erhalten, werden durch je ein beratendes Mitglied
vertreten.

 

 

§ 5 – Gruppen / Einzelverordnete

(1)Zwei Bezirksverordnete, die derselben Partei oder Wählergemeinschaft angehören oder
auf demselben Wahlvorschlag gewählt worden sind, bilden eine Gruppe.

 

(2)Die Mitglieder der Gruppen und Einzelverordnete sind berechtigt, in bis zu drei Ausschüssen ihrer Wahl mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teilzunehmen; dies gilt nicht für den Jugendhilfeausschuss.

 

 

§ 14 – Einsetzung der Ausschüsse

(4)Die Gruppen und Einzelverordneten benennen der/dem Vorsteherin/Vorsteher der BVV die Ausschüsse, in dem sie ihr Rede- und Antragsrecht wahrnehmen wollen. Die Zahl der Mitglieder der Ausschüsse erhöht sich entsprechend.

 

 

§ 17 – Ausschusssitzungen

(5)An den Sitzungen nimmt, sofern ein Ausschuss nicht darauf verzichtet, eine/einen Protokollführerin/ Protokollführer zur Aufnahme einer Niederschrift teil; er wird vom Bezirksamt oder vom Büro der Bezirksverordnetenversammlung nach Absprache mit der/dem Vorsteherin/Vorsteher gestellt.

 

 

§ 25 – Tagesordnung

(3.1)Unter Tagesordnungspunkt 1 der BVV besteht für Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes Mitte,
die nicht Bezirksverordnete sind, die Möglichkeit zu Themen, die von bezirklicher Relevanz sind, Fragen zu stellen.

 

(3.2)Fragen müssen stichwortartig schriftlich bis Montag vor der Sitzung der BVV im Büro der BVV
abgegeben werden (Abgabeschluss 16.00 Uhr), und werden nach der Reihenfolge der Eingänge aufgerufen. Die Anzahl der Fragen wird je Fragesteller auf maximal drei Fragen begrenzt. Das BVV-Büro leitet umgehend die eingegangenen Fragen an das  Bezirksamt und die Fraktionen, Gruppen und Einzelverordneten der BVV weiter.

 

(3.3)Die Fragen werden von den anwesenden Mitgliedern des Bezirksamtes und den Bezirksver-
ordneten (1 Redner/in pro Fraktion/Gruppe) beantwortet. Eine Diskussion unter den Mitgliedern der BVV findet nicht statt

 

(7)Die Sitzung der BVV dauert grundsätzlich höchstens bis 23 Uhr; die um diese Uhrzeit behandelte Drucksache wird abschließend beraten. Nachfolgende Drucksachen werden entsprechend ihrer Zuordnung auf die Tagesordnung der kommenden BVV in die Tagesordnung eingefügt.

 

 

§ 31 – Redezeit

(1)    Die BVV kann für einzelne Gegenstände der Tagesordnung eine Begrenzung der Redezeit und
der Anzahl der Redner/innen jeder Fraktion/Gruppe beschließen. Einzelverordneten ist das Wort zu erteilen. Grundsätzlich sollte die Redezeit fünf Minuten nicht überschreiten.

 

 

§ 34 – Niederschrift

(1)Die/Der Vorsteherin/Vorsteher lässt den Verlauf der Sitzung der BVV auf Tonträger aufzeich-
nen. Die Tonträger werden ein Jahr nach Beendigung der darauf folgenden Wahlperiode gelöscht. Auf Anforderung der Fraktionen/Gruppen und von Einzelverordneten werden Auszüge aus den Tonaufzeichnungen als Wortprotokoll gefertigt.

 

(2)Von der Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt. Es liegt im Büro der BVV zur Einsicht-
nahme aus. Das Ergebnisprotokoll wird den Mitgliedern des Vorstandes, den Fraktionsvor-sitzenden sowie den Gruppen und Einzelverordneten zur Verfügung gestellt. Wird bis acht Wochen nach der Sitzung kein Einspruch erhoben, gilt das Protokoll als genehmigt.

 

(3)Die Beschlussübersicht wird dem Bezirksamt innerhalb einer Woche durch das Büro der BVV
übergeben.

 

 

§ 36 – Anträge

(1)Anträge können von den Fraktionen, den Gruppen, den Ausschüssen oder von Einzelver-ordneten eingebracht werden.

 

(2)Anträge sind der/dem Vorsteherin/Vorsteher spätestens zehn Tage, 10.00 Uhr, vor der Sitzung
einzureichen. Sie werden auf die Tagesordnung dieser Sitzung gesetzt. Die Fraktionen werden ihrer Stärke entsprechend im rotierenden System behandelt. Die Gruppen und dann die Einzel-verordneten stehen innerhalb dieses Systems immer an letzter Stelle.

 

(5)Anträge können durch Beschluss der BVV angenommen, an einen Ausschuss überwiesen,
abgelehnt oder für erledigt erklärt werden.

 

 

§ 38 – Dringlichkeitsanträge

(3)Die Dringlichkeit kann begründet werden. Danach darf ein/e Redner/in für und ein/e Redner/in
gegen die Dringlichkeit sprechen.

 

 

§ 43 – Mündliche Anfragen

(5)An die Beantwortung des Bezirksamtes schließt sich keine Aussprache an. Es können Nach-
fragen zur Antwort des Bezirksamtes gestellt werden; drei Nachfragen stehen der nachfragen-den Fraktion/Gruppe bzw. den Einzelverordneten zu, jede weitere Fraktion/ Gruppe hat die Möglichkeit einer Nachfrage.

 

(6)Die Behandlung der Mündlichen Anfragen dauert höchstens 30 Minuten. Die zum Ende der
Redezeit behandelte Drucksache wird abschließend beraten.

 

 

§ 44 – Dringliche Große Anfragen

Dringliche Große Anfragen können von einer Fraktion/Gruppe oder von Einzelverordneten bis zum Beginn einer Sitzung bei der/beim Vorsteherin/Vorsteher schriftlich eingebracht werden. Über die Dringlichkeit entscheidet die BVV. Die Dringlichkeit kann begründet werden. Danach darf ein/e Redner/in für und ein/e Redner/in gegen die Dringlichkeit sprechen.

 

 

§ 45 – Große Anfragen

(1)Eine Große Anfrage der BVV kann von einer Fraktion/Gruppe oder von Einzelverordneten gestellt werden. Für die Einbringungsfrist gilt § 36 Abs. 2.

 

(4)Die Behandlung der Großen Anfragen einschließlich der Dringlichen Großen Anfragen dauert
höchstens siebzig Minuten. Die zum Ende der Redezeit behandelte Drucksache wird abschlies-send beraten. Grundsätzlich soll dabei gewährleistet werden, dass je Fraktion mindestens eine Anfrage (Große Anfrage oder Dringliche Anfrage) beantwortet wird.

 

 

§ 50 – Form der Abstimmung

(3)Auf Antrag einer Fraktion oder von mindestens 5 Bezirksverordneten wird namentlich oder
geheim abgestimmt. Geheime Abstimmung geht vor namentlicher Abstimmung.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen