Drucksache - 0132/III  

 
 
Betreff: Schluss mit gesundheitspolitischer Benachteiligung von Berlin-Mitte!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Sander 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.01.2007 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 16.01.2007
2. Beschluss vom 30.01.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 19.07.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum     . Juni 2010

Abt. GesundheitTel.:     32200

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. 0132/III

Mitte von Berlin

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über Schluss mit gesundheitspolitischer Benachteiligung von Berlin-Mitte!

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.01.2007 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei allen zuständigen Gremien (Rat der Bürgermeister, Senat Fraktionen im Abgeordnetenhaus) dafür einzusetzen, dass die Tuberkulosefürsorgestelle und der Sozialmedizinische Dienst im Bezirk Mitte erhalten bleiben.

 

Das Bezirksamt hat am  6. Juli 2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt hat sich in zahlreichen Sitzungen des RdB, in BzStR-Sitzungen und Ersuchen an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz dafür eingesetzt, im Sinne des BVV-Beschlusses den Erhalt der Tuberkulosefürsorgestelle und des Sozialmedizinischen Dienstes im Bezirk Mitte sicherzustellen.

 

Der Erhalt der Tuberkulosefürsorgestelle konnte nicht realisiert werden. In der RdB-Sitzung vom 15.11.2007 wurde die Reduzierung von geplanten 2 Zentren für Tuberkulosefürsorge auf ein Zentrum ab 1. Januar 2009 mit Standort im Bezirk Lichtenberg beschlossen und ist jetzt in § 2 der Gesundheitsdienst Zuständigkeits-

verordnung vom 11.12.2007 abschließend für das Land Berlin geregelt.

 

In der für die Standortentscheidungen ausschlaggebenden Sitzung des Lenkungsausschusses konnte jedoch ein entsprechender Beschluss im Sinne des BVV-Ersuchens für den Erhalt des Sozialmedizinischen Dienstes im Bezirk Mitte herbeigeführt werden.

 

Mit Inkrafttreten des Gesundheitsdienstreformgesetzes am 1. Juli 2006 und der Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitsdienst am 01.04.2008 wurde festgelegt, dass das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung im Bezirk Mitte an den vom Bezirk festgelegten Standorten Mitte (Aufgaben der Beratung in sozial-medizinischen Fragen) und Tempelhof-Schöneberg (Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids)  seine Aufgaben wahrnimmt.

 

Das Bezirksamt schätzt die Standortentscheidung für das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung im Bezirk Mitte als wichtiges gesundheitspolitisches Signal ein, das sehr viel wichtiger für die Menschen im Bezirk ist als  die Verlagerung der Tuberkulosefürsorgestelle.

 

 

 

Rechtsgrundlage:  § 13 i. V. m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
 

 

 

 

Berlin, den 6. Juli 2010

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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