Drucksache - 1543/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht
sicherzustellen, dass die im Rahmen des Projekts Kassenkooperation im
Bezirksamt bereits aufgestellten und in Zukunft geplanten Kassenautomaten für
alle Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Das Bezirksamt wird ferner ersucht,
vor der (Neu)Aufstellung die bezirkliche Beauftragte für Behinderte zu
beteiligen. Begründung: Die im Rahmen des Projekts Kassenkooperation bislang
aufgestellten Kassenautomaten, die das Anstehen an der Bezirkskasse überflüssig
machen sollen, sind für Menschen mit Behinderungen nicht uneingeschränkt
nutzbar. Der Kartenschlitz in Höhe von 1,40 Meter ist von im Rollstuhl
sitzenden Menschen nicht erreichbar. Auch
für blinde und sehbehinderte sowie für kleinwüchsige Menschen sind die
Automaten nur schwer oder gar nicht nutzbar. Die Aufstellung dieser nicht barrierefreien
Kassenautomaten widerspricht dem verfassungsmäßigen Auftrag, gleichwertige
Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen herzustellen. Sie ist
umso unverständlicher, als in den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften Menschen
mit Behinderung der Senatsverwaltungen für Finanzen und für Inneres sowie der
Senatskanzlei bereits seit 2002 mit Nachdruck auf die Realisierung barrierefreier
Lösungen gedrängt wurde. Die bereits aufgestellten Kassenautomaten müssen
schnellstmöglich barrierefrei nachgerüstet und im weiteren Verfahren dürfen nur
Kassenautomaten aufgestellt werden, die
auch für alle Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. |
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