Drucksache - 1543/II  

 
 
Betreff: Barrierefreie Nutzung der Kassenautomaten für Menschen mit Behinderungen sicherstellen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Dr. Stiller Bertermann Scheffler für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2004 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales u. Gesundheit Entscheidung
27.01.2005 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
Hauptausschuss Entscheidung
Soziales u. Gesundheit Vorberatung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 09.11.2004

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht sicherzustellen, dass die im Rahmen des Projekts Kassenkooperation im Bezirksamt bereits aufgestellten und in Zukunft geplanten Kassenautomaten für alle Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich und nutzbar sind.

 

Das Bezirksamt wird ferner ersucht, vor der (Neu)Aufstellung die bezirkliche Beauftragte für Behinderte zu beteiligen.

 

Begründung:

Die im Rahmen des Projekts Kassenkooperation bislang aufgestellten Kassenautomaten, die das Anstehen an der Bezirkskasse überflüssig machen sollen, sind für Menschen mit Behinderungen nicht uneingeschränkt nutzbar. Der Kartenschlitz in Höhe von 1,40 Meter ist von im Rollstuhl sitzenden Menschen nicht erreichbar. Auch  für blinde und sehbehinderte sowie für kleinwüchsige Menschen sind die Automaten nur schwer oder gar nicht nutzbar.

 

Die Aufstellung dieser nicht barrierefreien Kassenautomaten widerspricht dem verfassungsmäßigen Auftrag, gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen herzustellen. Sie ist umso unverständlicher, als in den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaften Menschen mit Behinderung der Senatsverwaltungen für Finanzen und für Inneres sowie der Senatskanzlei bereits seit 2002 mit Nachdruck auf die Realisierung barrierefreier Lösungen gedrängt wurde.

 

Die bereits aufgestellten Kassenautomaten müssen schnellstmöglich barrierefrei nachgerüstet und im weiteren Verfahren dürfen nur Kassenautomaten aufgestellt  werden, die auch für alle Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind.

 

 
 

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