Drucksache - 1377/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Beratung von Mietern und Mieterinnen in Millieuschutzgebieten zu verbessern und kontinuierlich und niedrigschwellig anzubieten. Dazu sind mindestens die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
Begründung: Nur aufgrund einer Nachfrage zur Umsetzung der von der BVV beschlossenen Auflagen und Erläuterungen für den Haushalt 2024/ 2025 hat das Bezirksamt die BVV informiert, dass in der Hälfte aller Millieuschutzgebiete die Mieterberatung zum 30.4. 2024 eingestellt wird, da parallel Gutachten den Fortbestand dieser Millieuschutzgebiete untersuchen. Die Mieterberatung soll dort ab dem 30.4. im Rahmen des vorhandenen Angebotes gewährleistet werden. Es scheint unklar, ob das Bezirksamt alle vergaberechtskonformen Möglichkeiten für eine Verlängerung der vorhandenen Mieterberatungen oder zumindest einer sofortigen Wiederaufnahme der Mieterberatung bei Vorlage der entsprechenden Gutachten ausgelotet hat. Noch unbefriedigender scheint der Umgang mit den Auflagen der BVV für eine kosteneffizientere und effektivere Umsetzung der Mieterberatung. Hier bedarf es dringend der von der BVV beauflagten neuen Konzeption, um Betroffene niedrigschwellig und bedarfsgerecht zu beraten und zu schützen.
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