Drucksache - 1377/VI  

 
 
Betreff: Mieter und Mieterinnen in allen Millieuschutzgebieten besser und kontinuierlich beraten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Kreße, Massalme, von Dassel und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.03.2024 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
17.04.2024 
29. öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Facility Management      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 12.03.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Beratung von Mietern und Mieterinnen in Millieuschutzgebieten zu verbessern und kontinuierlich und niedrigschwellig anzubieten.

Dazu sind mindestens die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  1. zu prüfen, ob die bestehende und am 30.4. 2024 auslaufende Mieterberatung in sieben Millieuschutzgebieten bis zur Vorlage der Gutachten zum Fortbestand der Millieuschutzgebiete im Rahmen des geltenden Vergaberechts verlängert werden kann,
  2. zu prüfen, ob die nach dem 30.4. 2024 bestehenden Mieterberatungen im Millieuschutzgebiet ihre Angebote auf die Gebiete ausweiten dürfen, in denen die Mieterberatung zum 30.4. ausläuft,
  3. mehrsprachig und niedrigschwellig alle Mieter und Mieterinnen in Millieuschutzgebieten über die ihnen auch nach dem 30.4. 24 zur Verfügung stehenden Beratungsangebote zu informieren und dabei auch neue Verfahren zu erproben wie z.B. Anzeigen in Werbebroschüren von Supermarktketten, Anschreiben an religiöse Institutionen, Sportvereine etc. und Informationen über die Stadtteilzentren und Seniorenbegegnungsstätten,
  4. die vorhandene Mieterberatung künftig so zu strukturieren, dass durch sie zu allen mietrechtlichen Fragen kompetent und niedrigschwellig beraten wird – das heißt in millieuschutzrechtlichen als auch allgemeinen mietrechtlichen Fragen und in aktuellen Fällen auch vor Ort oder in unmittelbarer Nähe betroffener Häuser und
  5. die notwendige Ausschreibung für die Fortsetzung der Mieterberatung in den aktuell überprüften Millieuschutzgebieten so vorzubereiten, dass sie die hier genannten Prinzipien für niedrigschwellige und allgemeine Beratung berücksichtigt und die Beratung im Fall eines Fortbestandes des Millieuschutzes unmittelbar nach Vorlage der entsprechenden Gutachten beginnt.

Begründung:

Nur aufgrund einer Nachfrage zur Umsetzung der von der BVV beschlossenen Auflagen und Erläuterungen für den Haushalt 2024/ 2025 hat das Bezirksamt die BVV informiert, dass in der Hälfte aller Millieuschutzgebiete die Mieterberatung zum 30.4. 2024 eingestellt wird, da parallel Gutachten den Fortbestand dieser Millieuschutzgebiete untersuchen. Die Mieterberatung soll dort ab dem 30.4. im Rahmen des vorhandenen Angebotes gewährleistet werden. Es scheint unklar, ob das Bezirksamt alle vergaberechtskonformen Möglichkeiten für eine Verlängerung der vorhandenen Mieterberatungen oder zumindest einer sofortigen Wiederaufnahme der Mieterberatung bei Vorlage der entsprechenden Gutachten ausgelotet hat. Noch unbefriedigender scheint der Umgang mit den Auflagen der BVV für eine kosteneffizientere und effektivere Umsetzung der Mieterberatung. Hier bedarf es dringend der von der BVV beauflagten neuen Konzeption, um Betroffene niedrigschwellig und bedarfsgerecht zu beraten und zu schützen.

 

 
 

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