Drucksache - 1315/VI  

 
 
Betreff: Potentiale zur Einnahmesteigerung bei der Überlassung von bezirklichen Liegenschaften an Dritte prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der Fraktion der CDU 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2024 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
05.03.2024 
24. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
09.04.2024 
25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
07.05.2024 
26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 13.02.2024

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

umgehend Potenziale zur Einnahmesteigerung  bei der Überlassung von bezirklichen Liegenschaften an Dritte zu prüfen, mit dem Ziel der kurzfristigen Aktivierung von zusätzlichen Einnahmen für den Bezirkshaushalt.

Dazu sollen insbesondere mit den Nutzenden der Liegenschaften

 

a)      Weinbergsweg 14, 10119 Berlin (Stephanus gGmbh) sowie

 

b)      Zentraler Festplatz“ am Kurt-Schumacher-Damm 207-245, 10781 Berlin (Am Festplatz  Berliner Festplatz Verwaltungs GmbH)

 

Verhandlungen aufgenommen werden, um vertragliche Vereinbarungen zur Erzielung von (höheren) Einnahmen abzuschließen.

 

Begründung:

 

Der Bezirk steht aktuell vor der Herausforderung, einen Handlungsbedarf von 11 13 Mio Euro aufzulösen. Nach Aussage der Bürgermeisterin und Finanzstadträtin Frau Remlinger scheinen derzeit massive Streichungen bei den bezirklichen Ausgaben (u.a. im Bereich Jugend, Soziales…) nicht vermeidbar. Frau Remlinger hat deshalb aufgerufen, nach Potenzialen zur Einnahmesteigerung zu suchen, um die avisierten Streichungen auf ein Mindestmaß reduzieren zu können.

 

Die Liegenschaft zu a) ist im Haushaltsplan 2024/25 bei den als entgeltfrei bzw. unter Wert überlassenen Liegenschaften Grundstücken, Gebäuden und Räumen aufgeführt. Die vereinbarte Jahresmiete liegt bei 0,00 Euro. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird hingegen auf 1.048.080,- geschätzt.

Ursprünglich sollte das Objekt mietfrei an den Träger überlassen werden, mit dem Ziel einen Erbpachtvertrag abzuschließen. Dieses Ziel ist jedoch aufgegeben worden, da das Land Berlin einen solchen (Erbpacht)Vertrag nicht unterstützt. Der zeitnahe Abschluss eines Mietvertrages könnte demnach signifikante Mieteinnahmen generieren.

 

Die Liegenschaft zu b) ist zwar nicht in der Auflistung der unter Wert überlassen Grundstücken, Gebäuden und Räumen aufgeführt. Allerdings hat die Mieterin mit Schreiben vom 26.01.2024 angeboten, gegen eine frühzeitige Vertragsverlängerung ab sofort eine höhere Miete zu zahlen. Eine Nutzung zu Wohnzwecken ist auf absehbare Zeit ausgeschlossen (gültiger B-Plan als Festplatz, B-Planänderung zwingend, FNP-Änderung zwingend, Altlastenproblematik, fehlende Infrastruktur für Wohnnutzungen…). Eine Verlängerung vor Vertragsablauf hingegen schafft zum einen frühzeitig Planungssicherheit für die Nutzer, sowie sofort ungeplante Mehreinnahmen, die Streichungen bei zum Beispiel Jugend und Soziales vermeiden/reduzieren können.

 

 
 

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