Drucksache - 0740/VI
Das Bezirksamt wird ersucht, Maßnahmen zur Umsetzung des § 6 Wirtschaftsstrafgesetzes anzuwenden, wenn Eigentümer*innen/Vermieter*innen von Wohngebäuden bauliche Veränderung in einer Weise durchführen oder durchführen lassen, die geeignet sind, zu erheblichen, objektiv nicht notwendigen Belastungen der Mieter*innen zu führen.
Erledigungsfrist: 01.08.2023
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