Drucksache - 0680/VI  

 
 
Betreff: UV-Schutz auf Spielplätzen sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:Schüler und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.12.2022 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima Entscheidung
18.01.2023 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima      
17.04.2023 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima      
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
04.05.2023 
14. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
25.05.2023 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag AfD vom 06.12.2022
2. BE UNGK vom 17.04.2023
3. BE JHA vom 04.05.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob Maßnahmen zum Schutz vor schädlicher UV-Strahlung auf den Spielplätzen des Bezirks so ausgeführt werden können, dass in den relevanten Monaten zumindest ein partieller Sonnenschutz für die Kinder vorhanden ist. Hierbei sind Lösungen zu suchen, welche baufachliche Störfaktoren wie Schnee- und Windlast einbeziehen.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der BVV einstimmig die Ablehnung des Antrags (0 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 4 Nein-Stimmen BüDep, 2 Enthaltungen der Fraktion der CDU).

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Grünflächen und Klima empfiehlt der BVV mehrheitlich die Ablehnung des Antrags (1 Ja-Stimme der Fraktion der AfD, 4 Nein Stimmen der Fraktion Bü90/ Die Grünen, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Enthaltungen der Fraktion der CDU).

 

 

Begründung:

Die Zahl der Hautkrebserkrankungen nimmt in Deutschland seit Jahrzehnten stark zu. Insgesamt sehen sich momentan jährlich rund 220 000 Frauen und Männer mit dieser Diagnose konfrontiert. Als Folge ozonarmer Luftmassen dringt mehr Sonnenstrahlung zum Erdboden durch. Das hat zur Folge, dass in Deutschland häufiger schon in den Monaten März/April UV-Intensitäten erreichen, bei denen Kinder dringend einen Sonnenschutz benötigen.

Geboten ist mithin, insbesondere auch unseren Kindern frühzeitig geeigneten Schutz zu bieten. Zwei wesentliche Erkenntnisse sollten beachtet werden. Zum einen: Die Haut vergisst nie. Was nichts anderes heißt, als dass sich UV-Schäden aufsummieren, bis irgendwann eine Erkrankung entsteht. Zum anderen: Es ist nie zu spät, um vom Sonnenschutz zu profitieren. Säuglinge und Kleinkinder benötigen eine besonders konsequente Abschirmung. Ihre Haut und ihre Augen sind anfälliger für UV-Einflüsse als die Erwachsener.

Deshalb wäre es angebracht, gewisse Abschnitte auf Spielplätzen z.B. durch Baumbepflanzungen,  insbesondere aber durch angepasste Sonnensegel (physikalische Ausbreitung von Schatten wäre hierbei zu beachten, um die Größe und somit die Empfindlichkeit der Segel z.B. gegen Wind zu minimieren) für Kinder „UV-sicher“ zu gestalten. Dabei sollte auch an die auf den Bänken wartenden Eltern gedacht werden.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen