Drucksache - 0476/VI  

 
 
Betreff: Kiezblock Nördliche Luisenstadt – KEIN RECHT AUF SCHLEICHWEG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen DIE LINKE, Grüne, SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Böckermann, Haase, Kleedörfer die übrigen Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der SPD, Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.09.2022 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
17.11.2022 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.06.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag LINKE, Grüne, SPD vom 08.09.2022
2. Austauschblatt vom 15.09.2022
3. Beschluss vom 17.11.2022
4. VzK SB vom 23.05.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                10.05.2023

Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  22600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0476/VI

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Kiezblock Nördliche Luisenstadt KEIN RECHT AUF SCHLEICHWEG

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.11.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0476/VI)

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

im Wege der eigenen Zuständigkeit oder in Zusammenarbeit mit anderen Behörden, begleitet durch das Büro für Bürgerbeteiligung Mitte, im Bereich der Nördlichen Luisenstadt Maßnahmen zur Reduktion des motorisierten Durchgangsverkehrs umzusetzen, den Verkehr zu entschleunigen und die Wegesicherheit zu erhöhen.

 

Hierzu soll das Bezirksamt

 

den Durchgangsverkehr in den Wohngebieten der nördlichen Luisenstadt (Alte Jakobstraße, Engelbecken/Annenstraße, Märkisches Ufer) mit schnell umsetzbaren Mitteln unterbinden (durch modale Filter und Diagonalsperren) sowie die gefahrene Geschwindigkeit im gesamten Kiez reduzieren durch Ausweisung weiterer verkehrsberuhigter Bereiche sowie Einrichtung von Tempo 30-Beschränkungen auf den Nebenstraßen. Wenn möglich sollen Straßenabschnitte direkt vor den Grundschulen und Kindertagesstätten für den motorisierten Verkehr geschlossen werden.

 

 

Diese Maßnahmen sind erforderlich, um den erheblich angewachsenen Durchgangsverkehr mit motorisierten Kraftfahrzeugen durch die Wohnstraßen wieder zu vermindern und Gefahrensituationen durch die hohe Anzahl motorisierter Fahrzeuge und überhöhte Geschwindigkeiten, insbesondere an Kreuzungspunkten und im Umfeld von Schulen und Kindergärten, zu entschärfen.

 

Zur Realisierung von 1. sollen Diagonalsperren sowie Modalfilter eingerichtet werden wie folgt:

 

A. im Kiez ‚Alte Jakobstraße

a)      Diagonalsperre an der Kreuzung ‚Alte Jakobstraße / Kommandantenstraße‘

b)      Modalfilter an der Kreuzung ‚Seydelstraße / Alte Jakobstraße‘

c)      Modalfilter an der Kreuzung ‚Neue Grünstraße / Elisabeth-Mara-Straße

 

B. Im Kiez ‚rkisches Ufer

a)      Diagonalsperre an der Kreuzung ‚Rungestraße / Am Köllnischen Park‘

b)      Modalfilter auf der ‚Wallstraße‘ Höhe Hausnr. 57 (Bras. Botschaft)

c)      Modalfilter an der Kreuzung ‚Märkisches Ufer / Neue Roßstraße‘

 

C. Im Kiez ‚Engelbecken

a)      Diagonalsperre an der Kreuzung ‚Schmidstraße / Michaelkirchplatz‘

b)      Diagonalsperre an der Kreuzung ‚Melchiorstraße / Michaelkirchplatz‘

c)      Modalfilter an der Kreuzung ‚Adalbertstraße / Melchiorstraße‘

d)      Modalfilter auf der Straße ‚Michaelkirchplatz‘ Höhe Café am Engelbecken. Dieser Filter soll versenkbar gestaltet werden, um den Busverkehr auf der Straße weiterhin zu gewährleisten.

 

Sofern sich die Einrichtung der Modalfilter zeitlich aufwändig gestaltet, sollen temporär Durchfahrtbeschränkungen mittels Verkehrszeichen eingerichtet und überwacht werden (Einbahnstraßenregelung, Durchfahrt für Kfz verboten, etc.).

 

Zur Realisierung von 2. sollen verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet werden wie folgt:

 

  1. im Kiez ‚Alte Jakobstraße‘

a) auf der ‚Alte Jakobstraße im Bereich zwischen den Kreuzungen ‚Seydelstraße und ‚Sebastianstraße

 

b) auf der ‚Sebastianstraße auf Höhe der Hausnr. 57 (City-Grundschule) und Hausnr. 22/23 (Kitas)

 

B. im Kiez ‚Engelbecken

a)      auf der ‚Adalbertstraße‘ auf Höhe der zukünftigen Grundschule

b)      auf der Straße ‚Bethaniendamm‘ auf Höhe der Kita Bethaniendamm

 

Außerdem wird das Bezirksamt ersucht:

 

  • nach Radverkehrsplan vorgesehene Fahrradstraßen im Bereich des Kiezblocks umgehend einzurichten;
  • den Straßenzug ‚Annenstraße - Engeldamm/ Bethaniendamm‘ zur Fahrradstraße zu erklären und unter Berücksichtigung von mehr Flächengerechtigkeit zu Gusten von Rad- und Fußverkehr umzugestalten, um eine Ost-West Verbindung für den nicht motorisierten Verkehr im Kiez sicherzustellen;
  • beim Senat darauf zu drängen, auf den Hauptstraßen im Bereich des Kiezblocks durchgehend Tempo 30 auszuweisen sowie die Straßenzüge ‚Engeldamm-Annenstraße-Neue Roßstraße‘ und ‚Wallstraße-Inselstraße‘ zu Nebenstraßen herabzustufen,
  • zur Verbesserung der (Schul-)Wegesicherheit zusätzliche geschützte Querungsmöglichkeiten in Form von Zebrastreifen mit Aufpolsterung auf den Nebenstraßen und Bedarfsampeln auf den Hauptstraßen (SenUMVK) einzurichten;
  • die Nutzung eines Teils der bisherigen Straßenflächen für Entsiegelung sowie zusätzliches Straßengrün sowie für alternative Flächennutzungen, wie beispielsweise Aufenthaltsflächen, umzusetzen. Hier bieten sich Flächen an, die derzeit lediglich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen verwendet werden (Randstreifen, Parkplätze).

 

Das Bezirksamt hat am 16.05.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Der Beschluss der BVV unterstützt die Anstrengungen des Straßen- und Grünflächenamtes Mitte die Verkehrswende auf die Straße zu bringen. Kiezblocks machen den öffentlichen Raum sicherer für die Schwächsten im Verkehr: für Menschen zu Fuß und auf dem Fahrrad. Das ist besonders wichtig für Kinder und ältere Menschen. Kiezblocks schaffen mehr Lebensqualität und tragen zum Schutz des Klimas bei.



Die genannten Maßnahmen werden in die Bearbeitung der Projekte Kiezblock, Sichere Kreuzungen und Umsetzung des Radverkehrsplans durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) einfließen.

Das Straßen- und Grünflächenamt priorisiert alle potenziellen Kiezblocks mittels einer eigens entwickelten Methodik auf Grundlage von objektiven Daten. Auch das Engagement der Bevölkerung, subjektive Durchgangsverkehre und BVV-Beschlüsse werden hierbei berücksichtigt.

Durch die angewendete Methodik wird eine faire Bewertung sichergestellt und vermieden, dass Kieze mit besonders hohem Bedarf, aber geringem Engagement der Bevölkerung, weniger berücksichtigt werden. Die Nördliche Luisenstadt wird im Rahmen der Priorisierung weiterverfolgt, besonders der Kiez zwischen Annenstraße, Heinrich-Heine-Straße, Oranienstraße, Axel-Springer-Straße, Spittelmarkt und Spreekanal wurde hoch priorisiert.

Die mit dem Radverkehrsnetz einhergehenden Fahrradstraßen im Bezirk Mitte, auch diese in der Nördlichen Luisenstadt, werden anhand verschiedener Faktoren bewertet, priorisiert und dementsprechend umgesetzt.

Im Jahr 2023 sollen im Bezirk Mitte 100 Kreuzungen/Querungen durch das SGA sicherer gestalten werden. Die Kreuzungen in der Nördlichen Luisenstadt werden als Option der Abwägungsmasse hinzugefügt.

Zu nachstehenden Punkten bestehen nicht die notwendigen Handlungsspielräume bzw. sind unzureichende finanzielle oder personelle Kapazitäten festzustellen, so dass im Zuge der weiteren Bearbeitung Zielanpassungen notwendig werden können:

  1. Die Hierarchie des Straßennetzes und die damit verbundenen Zwecke sowie Zuständigkeiten werden im vorgelegten Konzept nicht hinreichend berücksichtigt. Straßen der Stufen I-IV dienen dem überörtlichen (Kfz-)Verkehr, so dass diese als Begrenzung eines potenziellen Kiezblocks fungieren und nicht Teil des Kiezblocks sein können.
  2. Die Bewertung der Straßen der StEP-Stufen I-IV obliegt der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Der Bezirk Mitte kann nicht über die gesetzlich definierte Zuständigkeit hinausgehen und die gesamtstädtische Bedeutung einer Hauptverkehrsstraße für den stadtweiten Verkehr bewerten.
  3. Modalfilter in Form von Quersperren lassen Sackgassen entstehen. An den vorgeschlagenen Örtlichkeiten müssen daher die Wendebedarfe verschiedener Fahrzeuge und die damit notwendigen Anlagen und Breiten berücksichtigt werden.
  4. Automatisch versenkbare Modalfilter sind betrieblich noch nicht integriert und verursachen bisher nicht berücksichtigte Mehraufwendungen.
  5. Verkehrsberuhigte Bereich sollten nach StVO niveaugleich ausgebaut sein. Solch aufwändige Baumaßnahmen sind im Rahmen der begrenzten Ressourcen durch das Straßen- und Grünflächenamt Mitte nicht kurzfristig leistbar und daher im Rahmen der derzeitigen Kiezblock-S nicht vorgesehen.

Zum Erledigungsfortschritt wird im Rahmen der genannten Projekte berichtet.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Keine

 Berlin, den 16. 05.2023

Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadträtin Dr. Neumann

 

 
 

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