Drucksache - 0330/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite) Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 22600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0330/VI Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Waisenbrücke Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.09.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0330/VI)
Das Bezirksamt wird ersucht,
sich umgehend bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die im 2. Weltkrieg beschädigte und 1960 abgerissene Waisenbrücke schnellstmöglich und mit höchster Priorität wiedererrichtet wird.
Das Bezirksamt hat am 03.01.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt ist nicht zuständig für Brückenbauten, da diese als Ingenieurbauwerke in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz liegen. Das Bezirksamt hält die Wiedererrichtung der Waisenbrücke aber für ein bedeutendes Anliegen, da diese Brücke eine wichtige Verbindung der historischen Quartiere beiderseits der Spree darstellen würde. Indem die Brücke dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten wäre, würde sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten, klimafreundliche Mobilität im Herzen der Hauptstadt zu fördern.
Daher hat sich Bezirksstadträtin Dr. Neumann auch am diesjährigen „Brückentag“, dem 27. Mai 2022, auf dem Brückenfest der Initiative „Allianz Neue Waisenbrücke“ in einer Rede vor Ort für das Projekt ausgesprochen. Ebenfalls hat Stadträtin Dr. Neumann die Idee der neuen Waisenbrücke Thema bei ihrem Kiezspaziergang am 29. September 2022 im Heine-Viertel befürwortet. Frau Dr. Neumann hat zudem bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür geworben, dass – trotz des bekannten Sanierungsstaus bei den Berliner Brücken insgesamt – die Waisenbrücke eine Realisierungschance erhält, und wird dies auch weiterhin tun. Ebenso wird das Straßen- und Grünflächenamt bei den für Brückenbauten zuständigen Stellen im Land Berlin im Rahmen der hier angrenzenden Projekte auf die Vorteile der Wiederherstellung der Waisenbrücke hinweisen. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
Keine Berlin, den 03.01.2023 Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadträtin Dr. Neumann
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