Drucksache - 3374/V
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 mit folgenden Änderungen:
Aus den Mitteln der Basisfinanzierung zur Umsetzung gesamtstädtischer Steuerungsvorhaben (Ankündigung Globalsummenerhöhung SenFin II D vom 01.03.2022) aus Titel 4500/97101 sind insbesondere folgende Positionen zu finanzieren, unter dem Vorbehalt, dass hierfür nicht andere Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen:
Am Titel 97101, Kapitel 4500 (Pauschaler Mehreinnahmen) wird mit Ausnahme der „Überbrückungsfinanzierung des Projektes „MachBar““ folgender Sperrvermerk angebracht:
Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperrung bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses.
Auflagenbeschlüsse:Zum Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2022 und 2023 (Drs. 3374/V in Fassung der 4. Nachschiebeliste) werden die folgenden Auflagenbeschlüsse gefasst:
1. Warmer Otto: bestehendes Café in Moabit soll erhalten und neuer Standort am Alex finanziert werden 2. Kinderbetreuung: für Alleinerziehende in Familienzentren 3. Grünanlagenpflege: Erhöhung der Unterhaltungsmittel von Grünlagen einschließlich Bewässerung der Stadtbäume 4. Bereitstellung finanzieller Mittel für die Ehrenamtskoordination: Neue Nachbarschaft Moabit 5. Erstellung von Gutachten: 1 x Dachgeschossausbau und Photovoltaik, 1x Entsiegelungspotentiale 6. unabhängiger Gestaltungsbeirat Bezirk Mitte: für Gebäude- und Freiraumplanung 7. Verstärkte Beratungsangebote für Soloselbständige und Gewerbetreibende mit Migrationshintergrund: Beratungsstelle Wirtschaftsförderung schaffen 8. Schulumweltzentrum Mitte erhalten und ausbauen: Gärtnern für die Artenvielfalt 9. Jugendbeiräte: Gründung eines Jugendbeirates mit 1/2 Stelle zusätzlich im Jugendbeteiligungsbüro 10. Ausstattung Hausmeister*innen: Beschaffung mobiler Endgeräte und Verträge für Hausmeister*innen an Schulen 11. Problemimmobilien: Schaffung einer Koordinierungsstelle für Problemimmobilien 12. Zweckentfremdung: Stellen durchgehend mit E10-E11 Stellen ausstatten bzw. A10-A12 (Leitung) 13. Bauliche Unterhaltung: kleine bauliche Unterhaltung für die bezirklichen Schulen aufstocken 14. Missstände beseitigen: Sanierung des Engelbeckens 15. Handel und Gewerbe stärken: Konzepte zur Ansiedlung von Handel und Gewerbe durch die WiFö1, zusätzliche Stelle bei WiFö) / E9b + Finanzierung und personelle Unterlegung zur Erstellung und Durchführung eines Konzepts zur Nutzung leerstehender Gewerberäume durch die Wirtschaftsförderung 16. Beschäftigung sichern: Honorarkräfte an VHS arbeitsrechtlich absichern 17. Panke Parcours: Finanzierung Panke Parcours sicherstellen 18. Beratungen marginalisierte Personengruppen: 1 Stelle für Beratungen für marginalisierte Personengruppen
(Text der Vorlage zur Beschlussfassung siehe Rückseite)
Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Telefon: 23710 SE Personal und Finanzen Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:3374/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Beschlussfassung- über den Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2022 und 2023. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird zugestimmt.
A) Begründung:
Nach §§ 4 und 12 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sowie §§ 26 a und 27 Landeshaushaltsordnung (LHO) ist für jedes Haushaltsjahr über die Einnahmen und Ausgaben der Bezirksverwaltung ein Bezirkshaushaltsplan aufzustellen und von der Bezirksverordnetenversammlung zu beschließen. Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans dient dabei als Entscheidungsvorschlag. Der Haushaltsplan kann auch für zwei Jahre, nach Haushaltsjahren getrennt, aufgestellt werden (§ 12 Abs. 1 LHO). Dieser ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Aufnahme in das Berliner Haushaltsgesetz und der Senatsverwaltung für Finanzen zu einer „Nachschau" vorzulegen. Der Abgabetermin für den Doppelbezirkshaushaltsplan 2022/2023 bei der Senatsverwaltung für Finanzen und beim Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist noch nicht festgesetzt. Der Termin wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses (in Abhängigkeit der Haushaltsberatungen) festgelegt.
Mit der Vorlage - zur Kenntnisnahme - über den „Eckwertebeschluss zur Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023“ (Drs. Nr. 1549/V) hat das Bezirksamt umfassend über die Aufteilung der zugewiesenen Beträge auf die einzelnen Geschäftsbereiche berichtet. Zudem ist der Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung in seinen Sitzungen und durch schriftliche Informationen über den jeweiligen Verfahrensstand und über die Handlungserfordernisse zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltsplans in Kenntnis gesetzt worden.
Durch die sogenannte „technische Fortschreibung“ der Senatsverwaltung für Finanzen haben sich nach dem Eckwertebeschluss des Bezirksamts vom 08.06.2021 Veränderungen der bezirklichen Zuweisungen ergeben, die Bestandteil der dieser Vorlage sind.
Zudem haben sich nach dem Eckwertebeschluss zwei Sachverhalte ergeben, welche zusätzlich in die Haushalsplanung aufgenommen worden sind. Zum einen sind für den Auf- und Ausbau des zentralen Bewerbungsbüros 3 notwendige Stellen in der Wertigkeit A10 augenommen worden. Sie sind im Zahlenteil bei 3307/42201 mit jeweils 158.010 EURO berücksichtigt. Im Weiteren sind für den Fixpunkt am Leopoldplatz (4100/68432) weitere jeweils 67.000 EURO eingestellt worden.
Die Einnahmevorgabe wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):
Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):
Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):
* einschl. vertikalem Wertausgleich
Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):
Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):
Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):
2022: 1.767,2 Ansätze Z 10 2023: 1.637,2 Ansätze Z 10
Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):
Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):
6. Haushaltsvolumen
Das Gesamtvolumen (in den vorstehenden Darstellungen sind sowohl die Einnahmen aus Zuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen, als auch die Einnahmen und Ausgaben des Ausgleichskapitels 4520 - Stiftungen (ohne Heime) - nicht enthalten) des Entwurfs des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte 2022/2023 beträgt für das Haushaltsjahr 2022 1.182.011,8 Tsd. € und für das Haushaltsjahr 2023 1.195.034,8 Tsd. €.
B) Rechtsgrundlage: §§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 und 36 Abs. 2 BezVG, §§ 12, 26 a und 27 LHO, Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Auf den Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans 2022/2023 wird verwiesen
Auf den Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans 2022/2023 wird verwiesen Berlin, den 14.09.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel |
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