Drucksache - 3374/V  

 
 
Betreff: über den Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
04.01.2022 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt   
15.02.2022 
3 öffentliche Sitzung des Hauptausschusses (ACHTUNG: Beginnt nach dem Ältestenrat) vertagt   
01.03.2022 
4. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt   
15.03.2022 
5. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses vertagt   
16.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.03.2022 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
2_Version_vom_08_11_2021
2. HP_2022_2023_Anlage
6. Stellungnahme-AGn-nach-§ 78-in-Berlin-Mitte_offener-Brief-Februar-2022
3374-V_BE-1_zum_ÄA-Ges
3374-V_BE-2_zum_ÄA-LINKE-4100
3374-V_BE-3_ÄA-LINKE_A_zum ÄA-JHA
3374-V_BE-3_zum ÄA-JHA
3374-V_BE-4_zum ÄA-LINKE-4040
3374-V_BE-5_ÄA-LINKE-A_ÄA-Grüne-SPD
3374-V_BE-5_zum ÄA-Grüne-SPD
3374-V_BE-6_zum-ÄA-LINKE-3308
3374-V_BE-7_zum-ÄA-Grüne-SPD
3374-V_BE-8_zum-ÄA-CDU
3374-V_BE-8_ÄA-A-CDU
3374-V_BE-8_ÄA-B-CDU
3374-V_BE8_ÄA-C-CDU
3374-V_BE-8_ÄA-D-CDU
3374-V_BE-8_ÄA-E-CDU
3374-V_BE-8_ÄA-F-CDU
9.BE VzB HA vom 17.03.2022
10. Beschluss vom 18.03.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt den Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 mit folgenden Änderungen:

 

Aus den Mitteln der Basisfinanzierung zur Umsetzung gesamtstädtischer Steuerungsvorhaben (Ankündigung Globalsummenerhöhung SenFin II D vom 01.03.2022) aus Titel 4500/97101 sind insbesondere folgende Positionen zu finanzieren, unter dem Vorbehalt, dass hierfür nicht andere Finanzierungsquellen zur Verfgung stehen:

 

  • 1,5 Stellen im Bereich kommunale Entwicklungspolitik (KEP) - voraussichtlich E 11
  • 2 Stellen für den Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) - voraussichtlich E 06
  • 1 Stelle Mobilitätsmanagement - voraussichtlich E 13
  • 0,5 Stelle für das Straßen- und Grünflächenamt voraussichtlich E12
  • 0,5 Stelle Bauingenieur / Bauingenieurin im Amt für Weiterbildung und Kultur
  • 2/3 Stelle für die Schulwegsicherheit - voraussichtlich E10
  • 1 Stelle im Bereich Sprachförderung (§ 55 Schulgesetz) - voraussichtlich E 10
  • bis zu 2 Stellen für die Bedarfsplanung des Schulamtes voraussichtlich E10
  • 1 Stelle für das Stadtplanungsamt voraussichtlich E12
  • Sitzungsgelder für ehrenamtliche Quartiersräte u.a. [nur 2022]
  • Dienstkleidung für Beschäftigte des Straßen- und Grünflächenamtes [nur 2022]
  • Kofinanzierung für das EU-Projekt Roma Familien [nur 2022]
  • berbrückungsfinanzierung des Projektes MachBar [nur 2022]
  • Obdachlosenhilfe (z.B. Housing First) [nur 2022]
  • Sicherung der sozialen Infrastruktur (Sprengelhaus) [nur 2022]
  • Zuschuss für die Erhaltung und Verbesserung des Umfeldes und der Infrastruktur des Strandbades Plötzensee [nur 2022]
  • Zuschüsse für besondere soziale Projekte im Bereich Gesundheit [nur 2022]

 

Am Titel 97101, Kapitel 4500 (Pauschaler Mehreinnahmen) wird mit Ausnahme der Überbrückungsfinanzierung des Projektes MachBar folgender Sperrvermerk angebracht:

 

Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperrung bedarf der Einwilligung des Hauptausschusses.

 

Auflagenbeschlüsse:

Zum Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2022 und 2023 (Drs. 3374/V in Fassung der 4. Nachschiebeliste) werden die folgenden Auflagenbeschlüsse gefasst:

 

  1. Sofern keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten genutzt werden können, wird das Bezirksamt aufgefordert, die Stiftung "Conrad - Bürger für Bürger" in 2023 aufzulösen und die Stiftungsmittel entsprechend des Willens der Erblasserin für soziale Zwecke einzusetzen und so die nur in 2022 aus den bei Kapitel 4500 Allgemeine Finanzangelegenheiten Titel 97101 finanzierbaren Mehrbedarfe bei Sachmitteln in der verbindlichen Erläuterung im Kapitel 4500/97101 auch in 2023 vollständig zu finanzieren.

 

  1. Sofern das Bezirksamt im Rahmen der Haushaltsberatungen im Berliner Abgeordnetenhaus zusätzliche und nicht zweckgebundene Mittel in den Haushaltsplan einstellen kann, so sind die zusätzlichen Mittel zu 75 v.H. zur Absenkung der pauschalen Minderausgaben zu verwenden. r die ämterspezifische Reduzierung der pauschalen Minderausgaben ist dem Hauptausschuss unverzüglich nach Beschluss des Landeshaushaltes einen Vorschlag des Bezirksamtes zur Abstimmung vorzulegen.

 

  1. Zu 25 v.H. der zusätzlichen Mittel sind sukzessive die nachfolgenden Projekte zu realisieren und die dafür notwendigen Finanzierungen bereitzustellen.

 

1.      Warmer Otto: bestehendes Café in Moabit soll erhalten und neuer Standort am Alex finanziert werden

2.      Kinderbetreuung: für Alleinerziehende in Familienzentren

3.      Grünanlagenpflege: Erhöhung der Unterhaltungsmittel von Grünlagen einschließlich Bewässerung der Stadtbäume

4.      Bereitstellung finanzieller Mittel für die Ehrenamtskoordination: Neue Nachbarschaft Moabit

5.      Erstellung von Gutachten: 1 x Dachgeschossausbau und Photovoltaik, 1x Entsiegelungspotentiale

6.      unabhängiger Gestaltungsbeirat Bezirk Mitte:  für Gebäude- und Freiraumplanung

7.      Verstärkte Beratungsangebote für Soloselbständige und Gewerbetreibende mit Migrationshintergrund: Beratungsstelle Wirtschaftsförderung schaffen

8.      Schulumweltzentrum Mitte erhalten und ausbauen: Gärtnern für die Artenvielfalt

9.      Jugendbeiräte: Gründung eines Jugendbeirates mit 1/2 Stelle zusätzlich im Jugendbeteiligungsbüro

10. Ausstattung Hausmeister*innen: Beschaffung mobiler Endgeräte und Verträge für Hausmeister*innen an Schulen

11. Problemimmobilien: Schaffung einer Koordinierungsstelle für Problemimmobilien

12. Zweckentfremdung: Stellen durchgehend mit E10-E11 Stellen ausstatten bzw. A10-A12 (Leitung)

13. Bauliche Unterhaltung: kleine bauliche Unterhaltung für die bezirklichen Schulen aufstocken

14. Missstände beseitigen: Sanierung des Engelbeckens

15. Handel und Gewerbe stärken: Konzepte zur Ansiedlung von Handel und Gewerbe durch die WiFö1, zusätzliche Stelle bei WiFö) / E9b + Finanzierung und personelle Unterlegung zur Erstellung und Durchführung eines Konzepts zur Nutzung leerstehender Gewerberäume durch die Wirtschaftsförderung

16. Beschäftigung sichern: Honorarkräfte an VHS arbeitsrechtlich absichern

17. Panke Parcours: Finanzierung Panke Parcours sicherstellen

18. Beratungen marginalisierte Personengruppen: 1 Stelle für Beratungen für marginalisierte Personengruppen

 

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, sämtliche entgeltfrei oder unter Wert überlassenen Grundstücke, Gebäude und Räume bis zum 30.09.2022 darauf zu überprüfen, ob die erhobenen Mieten oder die ggf. anteilig zu zahlenden Betriebskosten vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Rahmendbedingungen des Bezirkshaushaltes erhöht werden können, ohne die soziale Ausrichtung der jeweiligen Angebote und Einrichtungen zu gefährden. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen.

 

 

(Text der Vorlage zur Beschlussfassung siehe Rückseite)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 14.09.2021

Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Telefon: 23710

SE Personal und Finanzen

Bezirksverordnetenversammlung                         Drucksache Nr.:3374/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Beschlussfassung-

über den Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Dem Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird zugestimmt.

 

A)      Begründung:

  1. Allgemeine Bemerkungen

 

Nach §§ 4 und 12 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sowie §§ 26 a und 27 Landeshaushaltsordnung (LHO) ist für jedes Haushaltsjahr über die Einnahmen und Ausgaben der Bezirksverwaltung ein Bezirkshaushaltsplan aufzustellen und von der Bezirksverordnetenversammlung zu beschließen. Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans dient dabei als Entscheidungsvorschlag. Der Haushaltsplan kann auch für zwei Jahre, nach Haushaltsjahren getrennt, aufgestellt werden (§ 12 Abs. 1 LHO). Dieser ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Aufnahme in das Berliner Haushaltsgesetz und der Senatsverwaltung für Finanzen zu einer „Nachschau" vorzulegen. Der Abgabetermin für den Doppelbezirkshaushaltsplan 2022/2023 bei der Senatsverwaltung für Finanzen und beim Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist noch nicht festgesetzt. Der Termin wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses (in Abhängigkeit der Haushaltsberatungen) festgelegt.

 

Mit der Vorlage - zur Kenntnisnahme - über den „Eckwertebeschluss zur Aufteilung des Produktsummenbudgets, der Zuweisung für sonstige Transferausgaben und der Einnahmevorgaben in Vorbereitung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023“ (Drs. Nr. 1549/V) hat das Bezirksamt umfassend über die Aufteilung der zugewiesenen Beträge auf die einzelnen Geschäftsbereiche berichtet. Zudem ist der Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung in seinen Sitzungen und durch schriftliche Informationen über den jeweiligen Verfahrensstand und über die Handlungserfordernisse zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltsplans in Kenntnis gesetzt worden.

 

 

Durch die sogenannte „technische Fortschreibung“ der Senatsverwaltung für Finanzen haben sich nach dem Eckwertebeschluss des Bezirksamts vom 08.06.2021 Veränderungen der bezirklichen Zuweisungen ergeben, die Bestandteil der dieser Vorlage sind.

 

Zudem haben sich nach dem Eckwertebeschluss zwei Sachverhalte ergeben, welche zusätzlich in die Haushalsplanung aufgenommen worden sind. Zum einen sind für den Auf- und Ausbau des zentralen Bewerbungsbüros 3 notwendige Stellen in der Wertigkeit A10 augenommen worden. Sie sind im Zahlenteil bei 3307/42201 mit jeweils 158.010 EURO berücksichtigt. Im Weiteren sind für den Fixpunkt am Leopoldplatz (4100/68432) weitere jeweils 67.000 EURO eingestellt worden.

 

 

  1. Einnahmen

 

Die Einnahmevorgabe wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. ):

 

2022

2023

Vorgabe SenFin

297.380,0

303.984,0

Veranschlagung

351.166,8

353.067,8

Differenz

+ 53.786,8

+ 49.083,8

 

Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):

 

2022:

46.083,5

Einnahmevorgabe E 00/01/02 gemäß Eckwertebeschluss

 

7.547,3

Mehreinnahmen E 00/01/02

 

156,0

Pauschale Mehreinnahmen

 

2023:

40.853,6

Einnahmevorgabe E 00/01/02 gemäß Eckwertebeschluss

 

8.017,2

Mehreinnahmen E 00/01/02

 

212,0

Pauschale Mehreinnahmen

 

1,0

Mehreinnahmen E 04 (Ausgleich Rundungsdifferenz)

 

 

  1. Ausgaben bezüglich des Produktsummenbudgets

 

Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):

 

 

2022

2023

Zuweisung SenFin*

738.169,0

741.957,0

 

 

 

Veranschlagung

799.174,8

800.413,8

Davon

 

 

A-Teil

(A 01 A 10) ohne 97203

150.135,4

147.453,7

HGr. 4

169.721,8

171.663,8

Transfers (T)

477.530,4

479.639,1

Z 10

1.767,2

1.637,2

Veranschlagung von Investitionen ohne Zuweisung und o. Einnahmefinanzierung

20,0

20,0

Differenz

+ 61.005,8

+ 58.456,8

 

 * einschl. vertikalem Wertausgleich

 

 

Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):

 

2022:

52.630,8

Mehreinnahmen E 00/01/02 (ohne Zuweisung und ohne Verwendung für Invest)

 

8.219,6

Pauschale Minderausgaben

 

156,0

Pauschale Mehreinnahmen

 

2023:

47.870,8

Mehreinnahmen E 00/01/02 (ohne Zuweisung und ohne Verwendung für Invest)

 

10.737,7

Pauschale Minderausgaben

 

212,0

Pauschle Mehreinnahmen

 

1,0

Mehreinnahme E 04

 

 

  1. Transferausgaben außerhalb des Produktsummenbudgets (Z-Teil)

 

Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):

 

 

2022

2023

Zuweisung SenFin

364.730,0

371.208,0

 

 

 

Veranschlagung

366.497,2

372.845,2

 

Differenz

 

+ 1.767,2

 

+ 1.637,2

 

 Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):

 

2022:  1.767,2 Ansätze Z 10

2023:  1.637,2 Ansätze Z 10

 

 

  1. Investitionen

 

Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung umgesetzt (in Tsd. €):

 

 

2022

2023

Zuweisung SenFin

25.280,0

32.740,0

 

 

 

Veranschlagung

26.300,0

33.760,0

 

Differenz

 

+ 1.020,0

 

+ 1.020,0

 

Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in Tsd. €):

 

2022:

799,0

Finanzierung aus Einnahmen E 00 (Titel 359 03 883 05)

 

1,0

Finanzierung aus Einnahmen E 01 (Titel 119 27 883 05)

 

200,0

Finanzierung aus Einnahmen E 01 (Titel 341 92 883 05)

 

20,0

Finanzierung aus A05 (Ausgabefeld A05  4021 / 893 53)

 

2023:

799,0

Finanzierung aus Einnahmen E 00 (Titel 359 03 883 05)

 

1,0

Finanzierung aus Einnahmen E 01 (Titel 119 27 883 05)

 

200,0

Finanzierung aus Einnahmen E 01 (Titel 341 92 883 05)

 

20,0

Finanzierung aus A05 (Ausgabefeld A05  4021 / 893 53)

 

 

6. Haushaltsvolumen

 

Das Gesamtvolumen (in den vorstehenden Darstellungen sind sowohl die Einnahmen aus Zuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen, als auch die Einnahmen und Ausgaben des Ausgleichskapitels 4520 - Stiftungen (ohne Heime) -  nicht enthalten) des Entwurfs des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte 2022/2023 beträgt für das Haushaltsjahr 2022 1.182.011,8 Tsd. € und für das Haushaltsjahr 2023 1.195.034,8 Tsd. €.

 

B)      Rechtsgrundlage:

§§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 und 36 Abs. 2 BezVG, §§ 12, 26 a und 27 LHO,

Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen

C)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Auf den Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans 2022/2023 wird verwiesen

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Auf den Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans 2022/2023 wird verwiesen

Berlin, den 14.09.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

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