Drucksache - 3174/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3174/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Kunst und Kultur open air jetzt und sofort Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.05.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3174/V)
Mitte, seine Bewohnerinnen und Bewohner und vor allem die Künstlerinnen und Künstler brauchen jede sich bietende Gelegenheit und open-air-Fläche, um nach den Monaten des pandemiebedingten Nichtstuns endlich wieder Kunst und Kultur anzubieten und zu genießen.
Daher möge die BVV beschließen, das Bezirksamt wird ersucht, Anträge zur Sondernutzung von Straßen- und Grünflächen zum Zwecke der Darbietung von Kunst und Kultur in diesem Sommer schnell, im Rahmen der Möglichkeiten unbürokratisch und vor allem wohlwollend zu prüfen und zu entscheiden.
Was möglich ist, soll ermöglicht werden!
Das Bezirksamt hat am 28.09.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt sieht sich ebenfalls verpflichtet, nach der langen Zeit des pandemiebedingten kulturellen Ausfalls der Kunst und Kultur Entfaltungsmöglichkeiten einzuräumen. Daher wurden – sofern dies im Rahmen der Coronamaßnahmen zulässig war, Anträge auf Kunst und Kultur wohlwollend geprüft und entschieden. Die Fördermöglichkeiten durch die Initiative „Draußenstadt“ des Landes Berlin, sowie durch den Wettbewerb des Bezirks Mitte zur künstlerischen Gestaltung der Karl-Marx-Allee haben viele Kunstprojekte in Mitte ermöglicht. Darüber hinaus wurde eine Vielzahl von Kulturveranstaltungen unterschiedlichster Art und an unterschiedlichsten Orten in Mitte beantragt und genehmigt. Trotz der wohlwollenden Haltung des Bezirksamtes können rechtliche Rahmenbedingungen nicht außer Kraft gesetzt werden, so dass es in Einzelfällen auch zu Versagungen gekommen ist. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 28.09.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler |
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