Auszug - Aktuelles zum Thema Schulessen BE: Schulaufsicht   

 
 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 5.1
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 12.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:34 - 20:30 Anlass: außerordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau BzStR´in Smentek stellt Herrn Medrow von der Senatsverwaltung vor, der als Gesundheitsreferent berichtet. Er bittet um Verständnis, dass ihm nicht die einzelnen bezirklichen Standorte und die Vertragssituation bekannt seien. Er könne allgemein über die Hintergründe der Neuordnung und der Entwicklung des schulischen Mittagessens im Land Berlin berichten.

 

Zum 1. Februar 2014 wurde die Neuordnung des Mittagessens in den Grundschulen vollzogen. Vorher erfolgte eine berlinweite Neuausschreibung aller Grundschulen auf der Grundlage eines Festpreises von 3,25 € pro Portion. Eine große Stellschraube war die Mitwirkung der Schulen durch die schulischen Mittagessenausschüsse, die durch eine Gesetzesänderung als schulisches Gremium etabliert wurden.

So seien die Schulen schließlich zu Anbietern gekommen, die zu ihnen passen. Festzustellen sei, dass es nach einem Jahr eine große Zufriedenheit in den Grundschulen zum Thema Mittagessen gäbe.

In der Gesetzesverordnung habe man nicht nur über den Tagespreis und über die Vergabe entschieden, sondern man habe auch über die Qualitätskontrolle nachgedacht. Zum ersten Mal habe man bei der Vergabe überlegt, wie man die Essenversorgung konstitutionell kontrollieren könnte. Es sei angedacht, im Bezirk Pankow eine Kontrollstelle Schulmittagessen einzurichten. Dort werden 1 Ernährungswissenschaftler und 2 Lebensmittelkontrolleure zu den Leistungen Schulmittagessen überregional Produktionsküchen der Anbieter und Ausgabeküchen in den Schulen kontrollieren. Zum ersten Mal werde probenmäßig ins Mittagessen geschaut. Es werden Ernährungsproben genommen, die dann ins Labor Brandenburg zur Analyse gegeben werden. Man erhalte dann Analyseergebnisse, wie viele Vitamine, wie viel Fett, wie viele Kohlenhydrate tatsächlich im Essen enthalten seien. Bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gäbe es Richtwerte dazu. Bisher war es nicht möglich, tatsächlich über Voruntersuchungen zu kontrollieren. 2015 möchte man damit beginnen und 2016 soll das Standard im Land Berlin sein. Herr Medrow denkt, dass man somit die qualitativen Leistungen erreichen werde, die mit der Ausschreibung und der Ausgestaltung des Preises von 3,25 € pro Portion gefordert werde.

 

Frau BV Weber (Grüne) dankt für den Bericht und möchte bezüglich der weiterführenden Schulen wissen, ob geplant sei, eine Verbesserung des Verpflegungsangebotes auch hier anzustreben? Weiterhin möchte sie wissen, ob die 20.000 € pro Bezirk für den Härtefallfonds von den Bezirken ausgeschöpft wurden? Habe man erfasst, wie viele Kinder nicht mehr am Mittagessen teilnehmen?

Herr Medrow teilt mit, dass er seit einem ¾ Jahr die Federführung für die weiterführenden Schulen übernommen habe. Von den Bezirken habe man erfahren müssen, dass an einigen weiterführenden Schulen die Wirtschaftlichkeit so gering sei, dass die Anbieter vertragsgerecht zurück getreten seien. Schulämter haben Bieterverfahren eröffnet, aber  keine Bieter gefunden. Das habe dazu geführt, dass es für die weiterführenden Schulen zu einer Neuordnung, wie analog zu den Grundschulen, kommen soll. Die Rahmenbedingungen werden jedoch etwas anders sein. In der Grundschule gäbe es eine Subventionierung. In den weiterführenden Schulen habe man einen Vollkostenpreis. Für die Grundschulen gäbe es das große Europäische Vergabeverfahren. In den weiterführenden Schule spreche man von Dienstleistungskonzessionen. Das bedeute, dass für Berlin eine Musterdienstleistungskonzession in Zusammenarbeit mit den Bezirken erarbeitet werde. Die Herausforderung bestehe darin, dass anders als in der Grundschule der Portionspreis nicht zu erhöhen sei. In der Grundschule hatte man von ca. 2,10 € auf 3,25 € erhöht. In den weiterführenden Schulen habe man jetzt schon in der Regel einen Portionspreis von 3,50 €. Auf dieser Basis werde man die Neuordnung anstreben, wohlwissend, dass aufgrund der Vollkostenübernahme durch die Eltern der Preisentwicklung Grenzen gesetzt seien. Man könne keine 7,00 €, keine 8,00 € oder 5,00 € ansetzen, trotz einer evtl. Inanspruchnahme von BuT-Leistungen. Hier müssen die Schulen beraten werden, welche organisatorischen Voraussetzungen und welche Wünsche sie an den neuen Anbieter haben, damit das Angebot passend zur Schule gemacht wird. Am Ende müsse der Erfolg dieser Neuordnung sein, dass die Teilnehmer/-innenzahl und damit die Wirtschaftlichkeit der Essenversorgung an den Schulen wachse.

Abschließend vermittelt Herr Medrow, dass er von seinem Staatssekretär die Aufgabe erhalten habe, bis zur Sommerpause die Dienstleistungskonzession zu erstellen. Die Konzeption der Neuordnung, was die Unterstützung und Beratung der Schulen betreffe, sei dann ein Feinschliff, den er mit den Bezirken und mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung und auch mit den Eltern nach der Sommerpause absprechen möchte.

Des Weiteren vermittelt Herr Medrow, dass die KLR eine objektive Größe sei, weil sie die Portionsmengen ausweise. 2014 stiegen die Portionsgrößen an, weil die Schüler/-innenzahlen gewachsen seien. Rückgänge der Akzeptanz, im Sinne der Nichtteilnahme am Mittagessen, lassen sich daran aber auch messen. Das lasse die Vermutung zu dass es einen Zusammenhang gibt zwischen Preisanstieg und der Nichtteilnahme am Mittagessen.

Zur Härtefallregelung teilt er mit, dass sie zum 1.02.2014 in Kraft getreten sei. Am Ende des Jahres wird in der KLR über Basiskorrektur nachkorrigiert werden, wenn die eingestellten Mittel nicht ausreichend waren. Die konkreten Zahlen für den Bezirk könne er heute nicht vorlegen. Die Ausschöpfung der Härtefallregelung stelle sich momentan unterschiedlich dar. Herr Medrow betont, dass sich so eine Unterstützungsleistung in der Sache und im Verwaltungsgang (wer, wie, wann) erst etablieren müsse. Die Senatsverwaltung merkte schon im Herbst 2014, dass die Härtefallregelung sehr viel passender und sehr viel öfter von den Schulleitern/-innen und den Eltern in Anspruch genommen werde. Diese Unterstützungsleistung greife immer besser.

Zu den Flüchtlingen teilt er mit, dass die Senatsverwaltung die Teilnahme an der Mittagessenversorgung für Flüchtlinge sicher zu stellen habe. Er legt dar, dass das zu 100 % gewährleistet werde. Die Eltern, die Leistungen aus dem Asylberwerberleistungsgesetz erhalten, haben einen Anspruch auf BuT-Leistungen. Damit sei der Eigenanteil nur 1,00 € pro Essen. In der Grundschule habe man die Möglichkeit, nicht pauschal, aber bezogen auf den Einzelfall, die BuT-Leistung und die Härtefallregelung zusammen spielen zu lassen. Es gäbe ein normales Antragsverfahren. Danach erfolge eine verwaltungsgemäße Prüfung bei den Schulämtern und bei den Jugendämtern.

Frau BzStR´in Smentek teilt ergänzend mit, dass Mitte sich an dieses Verfahren halte. Sie betont, dass sich das Verfahren erst einspielen müsse. In Mitte wurde das Verfahren bei der Schulleitersitzung erläutert.

 

Herr Thietz teilt mit, dass das Verfahren alle Schulen erreicht habe. Jeder könne nun entsprechende Anträge problemlos stellen.

 

Die stellv. Vorsitzende, Frau Schrader, fragt nach, ob der Senat überlege, für die Flüchtlingskinder in den weiterführenden Schulen u.a. auch durch eine Ausdehnung der Härtefallregelung für diese Schulen tätig zu werden? Hinsichtlich des BuT sei immer wieder der erhebliche Verwaltungsaufwand bemängelt worden. Sie fragt nach, ob sich das eingespielt habe oder gäbe es Überlegungen, hier noch einmal zu schauen und eine Vereinfachung des Verfahrens herbeizuführen? Hinsichtlich der Qualitätskontrolle, die 4 Stellen umfassen sollte, möchte sie wissen, wie diese Stellen in Pankow tatsächlich ausgestattet werden und ob sie anlassbezogen tätig werden oder ob es reguläre Kontrollen in einem bestimmten Rhythmus gäbe, die über einen bestimmten Zeitraum jede Schule erfassen solle? Herr Medrow teilt mit, dass die Härtefallregelung speziell nur für die Grundschulen angedacht sei. Sie sei in der Qualitätsverbesserung für die Grundschule inkludiert. Aktuell sei bei der Senatsverwaltung politisch keine Aktivität zu entnehmen, dieses zu ändern. Der Senat unterstützt (subventioniere) die Grundschulen von der 1. bis zur 6. Klasse und gewährleiste die Härtefallregelung hinsichtlich des Mittagessens.

Hinsichtlich des BuT stellte er dar, dass es seit einem Jahr bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales eine Landesstatistik gebe, wo die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen aufgeführt seien. Hier sei erfreulich, wie hoch die Inanspruchnahme in Berlin sei. Eine neue Werbekampagne mit Plakaten und Informationsmaterial für die Schulen für alle BuT-Leistungen und wie diese zu beantragen seien, wurde ins Leben gerufen.

 

Abschließend teilt er zur Fachkontrollstelle mit, dass eine Studie beauftragt wurde. Man habe geschaut, was man beproben könne und auf welche Art man beproben könne. Die Ergebnisse dieser Studie seien leitend für das gesamte Design und die Aufstellung dieser Fachkontrollstelle. Die Wissenschaftlerin war bei der Konzipierung der Fachkontrollstelle einbezogen. Beprobt werde routinemäßig das Essen einer Schule. Eine Essenslinie bestehe aus 20 Tagen. Erst dann werde der Referenzwert der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erfüllt. Es handele sich um ein Sammelreferenzwert, der kostenintensiv sei. Die Mitarbeiter/-innen der Fachkontrollstelle werden sowohl eine Probe bei der Produktionsküche, als auch eine Probe bei der Ausgabenküche 20 Tage hinter einander nehmen. Das Landeslabor könne daraus jeweils eine 5-tägige Sammelprobe erstellen und eine Analyse machen. Auf Grundlage der Ergebnisse können die Bezirke dann mit den Anbietern über die Erbringung der Leistung diskutieren. In der Gesetzesvorlage seien bis zu 4 Personen für die Kontrollstelle vorgesehen. Mit den Bezirken und den Eltern habe man sich einvernehmlich auf 3 Personen geeinigt. Mit der Einbeziehung der Produktionsküchen in die Beprobung könne man sehr breit in die einzelnen Verträge und Anbietersituationen hinein gehen. Der Effekt sei, dass man ganz viele Möglichkeiten habe, daraus Transferanalysen und Transferkommunikationen über Vertragsleistungen zu erhalten. Man strebe an, dass die Mittagessenausschüsse der Schulen dem jeweiligen bezirklichen Schulamt Mängel kommunizieren.

 

Herr BV Freitag (Piraten) möchte wissen, ob die Schüler/-innen sich über das Essen äußern dürfen? Herr Medrow meint, dass das in den Grundschulen tägliche Praxis sei und dass die pädagogischen Koordinatoren ein offenes Ohr dafür haben. Die pädagogischen Koordinatoren kommunizieren zusammen mit der Schulleitung mögliche Mängel an das Schulamt. Er habe heute eine Pressemitteilung gefertigt, dass eine neue Handreichung heraus komme. Dabei gehe es um die schulinterne Qualitätskontrolle. Die Vernetzungsstelle habe im Zusammenhang mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung in Friedrichshain-Kreuzberg ein Projekt initiiert, wo die schulischen Mittagessensausschüsse mit den Schülern/-innen zusammen Bewertungsbögen erarbeiten. Anhand der Bewertungsbögen könne man eine objektive Diskussion führen und habe Instrumente, die man den Schulämtern zur Verfügung stellen könne. Es wurde viel über den Einzelfall gesprochen, aber man schaffte es bisher nicht, die Frage des Geschmacks zu bewerten. Herr Medrow hofft, dass die Handreichung (bis zur Sommerpause werde es eine Informationsveranstaltung in jedem Bezirk geben) ein Erfolg sein werde. Zum nächsten Schuljahr werde es Fortbildungen für schulische Mittagessensausschüsse und wie sie mit den Testbögen arbeiten können, geben. In der Handreichung seien auch die Mitteilungsformulare enthalten, um schlechte Leistungen standardisiert an die Schulämter weiter zu leiten. Die Mängelkommunikation sei sehr wichtig.

 

Herr BV Lüthke (SPD) habe sich das Max-Planck-Gymnasium angeschaut und ihm wurde mitgeteilt, dass es 36 Schüler/-innen gäbe, die am Mittagessen teilgenommen haben. Für den Caterer rechnete sich das nicht. Er möchte wissen, wie man das organisatorisch lösen könnte, dass die ökonomischen Voraussetzungen für den Träger funktionieren? Des Weiteren hatte er feststellen müssen, dass auf ungefähr 13 qm eine Caféteria stehe. Die Caféteria wird vom Amt vermietet. Sie verkauft alles, was das Schüler/-innenherz begehre. Er möchte wissen, welche Anforderungen es an das Amt gäbe, wie man mit der Frage der Caféteriaversorgung umgehen sollte?

Mit dem Beschluss des Ergänzungsplanes 2015 wurden im Bezirk die Voraussetzungen geschaffen, dass ein Härtefallfonds für den Bereich der Oberschulen geschaffen wurde. Er meint, dass es nicht sein könne, wenn eine Grund- und Oberschule in einem Gebäude seien, erhalten die Grundschüler/-innen eine Mittagsmahlzeit, aber die Oberschüler/-innen nicht. Er möchte wissen, wie dort die Information gegenüber den Schulleitungen an dieser Stelle laufe? Abschließend fragt er nach, ob das Amt den Haushaltstitel dafür schon gefunden habe?

Herr Medrow meint, dass die Wirtschaftlichkeit von der Teilnehmerzahl beeinflusst werde. Eine einfache Antwort könne er hier nicht geben. Sicher sei, dass in Berlin leider verschlafen wurde, das Angebot der Zielgruppe anzupassen. Wenn in den weiterführenden Schulen die Gerichte der Grundschulen nur portionsmäßig vergrößert würden, scheitere man an den Essgewohnheiten der Zielgruppe von 14 bis 16 Jahren. Man benötige dort flexible Buffetformen, wo man sich sein Mittagessen (wie an den Universitäten) zusammenstellen kann. Auch müssen sich die Anbieter nicht wundern, dass ihre für sie einfach gedachten Gerichte für die Grundschule in der Oberschule nicht ankommen. Einige Anbieter stehen bereit, in den weiterführenden Schulen einzusteigen. Irgendwann werde auch dort die Teilnehmer/-innenzahl steigen. Herr Medrow glaubt, dass es hier eine Herausforderung gebe, was die allgemeine Akzeptanz des Mittagessens angehe. Man sei in Deutschland, wo die gemeinsame Esskultur, das gemeinsame Essen nicht so vordergründig gepflegt werde.

Interessant sei das Verhältnis zwischen Caféteria und Mittagessen. Eine Konkurrenzsituation zum Mittagessen müsse vermieden werden. Es müsse Zeiten geben, wo das Mittagessen im Vordergrund stehe und das Angebot in der Caféteria „abtaucht“. Andererseits müsse es eine Caféteria in weiterführenden Schulen geben, auch weil sie für die Wirtschaftlichkeit des Anbieters, der oftmals im Dienstleistungsvertrag beides bekommt (Bereitstellung eines Mittagessens und die Versorgung über eine Caféteria) in der Summe wichtig sei. Herr Medrow sei dabei, in der Leistungsbeschreibung einen Standard dafür zu formulieren. 

Frau BzStR´in Smentek teilt mit, dass ihr Amt den Haushaltstitel gefunden habe. Sie könne jetzt nicht spontan erläutern, wie die Inanspruchnahme sei. Sie sagt zu, dies dem Ausschuss nachzuliefern.

 

Frau stellv. BD Schauer-Oldenburg (Grüne) meint, dass nicht alle Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen erhalten. Es liege eine ständig wechselnde Flüchtlingszahl vor. Die Flüchtlinge seien oft nicht in der Lage, einen Fragebogen auszufüllen. Sie fragt nach, wie das gehandhabt werde, wenn Flüchtlinge keine Leistungen über das Asylbewerberleistungsgesetz oder BuT erhalten, damit die Kinder am Mittagessen teilnehmen können? Frau BzStR´in Smentek teilt mit, dass sie sich keinen Fall vorstellen könne, für den der Härtefall nicht gilt. Durch die Härtefallregelung habe man diese Fälle abgedeckt.

 

Frau BV Weber (Grüne) möchte wissen, wie der Bezirk mit Abmahnungen, Kündigungen etc. umgehen werde? Stelle man bei Kontrollen fest, dass der Anbieter immer noch zu wenig Nährstoffe im Essen habe, dürfe der Anbieter nicht weiter bleiben.

Sie meint und bezieht sich auf die weiterführenden Schulen, dass man sich nichts Neues hinsichtlich des Mittagessens ausdenken müsse, es gäbe genug Projekte, die man ansprechen könnte. Sie hofft auf die Kontrollstelle und sei gespannt, ob das Personal ausreichen werde. Herr Medrow meint, dass es spannend werde, wie die Praxis sich gestalte und wie man mit den neuen Möglichkeiten umgehen werde.

 

Da es keine weiteren Fragen und Anmerkungen gibt, dankt die stellv. Vorsitzende, Frau Schrader, Herrn Medrow für den ausführlichen Bericht und für die Beantwortung der gestellten Fragen.

 

Pause von 19.10 Uhr bis 19.30 Uhr

 

 
 

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