Auszug - Vorlage zur Kenntnisnahme über die Konkretisierung der Sanierungsziele für den Östlichen Melchiorblock (Block 104 026) im Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt (DS 0837/IV aus BVV 18.04.2013) BE: Bezirksamt Mitte   

 
 
19. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 05.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:10 Anlass: außerordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Natter (Vertreter "Köpi") stellt den aktuellen Sachstand wie folgt dar: Der Wagenplatz neben der Köpi besteht seit 1990

Herr Natter (Vertreter "Köpi") stellt den aktuellen Sachstand wie folgt dar: Der Wagenplatz neben der Köpi besteht seit 1990. Eine Bebauung hätte zur Folge, dass der Wagenplatz geräumt werden müsste. Eine Vorderhausbebauung des Köpi-Grundstücks würde zwangsläufig zu Nutzungskonflikten mit einer zukünftigen Wohnnutzung führen. Die diesbezügliche Stellungnahme der Betroffenvertretung Nördliche Luisenstadt ist in der VzK falsch wiedergegeben. Die Betroffenvertretung setzt sich für eine Freihaltung der Grundstücke ein.

Herr Rösch (Betroffenvertretung Nördliche Luisenstadt) mahnt eine Grundsatzentscheidung an, das Grundstück des Wagenplatzes mit Sanierungsfördermitteln zu erwerben, wie es auch das Gutachten von Herwarth + Holz auch darstellt.

Herr Bachmann (Koordinationsbüro für Stadterneuerung, Sanierungsbeauftragter) stellt dar, dass die Leitsätze des Beschlusses über die Konkretisierung der Sanierungsziele keine Bauverpflichtung darstellen, allerdings Baurecht setzen. Grundlage der Sanierungsgebietsfestsetzung durch den Senat waren auch Festlegungen, welche Grundstücke ggf. angekauft werden sollen, um die Sanierungsziele umsetzen zu können. Hierfür stehen 10 Mio. ? investive Mittel zur Verfügung.

Auf die Frage von Herrn Dietrich (Linke), ob zum Ankauf Ausgleichsbeträge genutzt werden können, antwortet Herr Spallek, dass die Kostenaufstellung dem Ausschuss im Rahmen der Informationen zur Verauslagung der Ordnungsmaßnahmemittel mitgeteilt wurden. Die Inanspruchnahme von Ordnungsmaßnahmemittel bedarf immer der Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die in der Senatsvorlage die Sanierungsziele formuliert hat. Da dort ein Ankauf des Grundstücks 133-136 nicht vorgesehen ist, können daher hierfür auch keine Mittel verwendet werden.

Auf die Frage von Herrn Schug (SPD) nach bekannten Plänen des Eigentümers antwortet Herr Bachmann, dass diese nicht bekannt sind. Der aktuelle ist auch der bisherige Eigentümer.

Herr Natter legt dar, dass die Wagenburg zum Mai 2013 eine Räumungsaufforderung bekommen hat. Hiervon wären ca. 60 Personen betroffen.

Auf die Frage von Herrn Bausch (BD Grüne), nach der falschen Wiedergabe der Stellungnahme der Betroffenenvertretung, antwortet Herr Spallek, dass er dies prüfen lassen wird.

Herr Sack (SPD) erklärt, dass eine grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung der Köpi und des Wagenplatzes gibt.

Herr Bachmann erklärt, dass Lösungen gesucht werden, die einen Erhalt des wichtigen Kulturprojektes Köpi ermöglichen. Es steht zu befürchten, dass bei einer Vorderhauswohnbebauung das Projekt nicht erhalten werden kann.

Herrn Bausch, regt an, sich der Problematik intensiver zu widmen und das Blockkonzept zu diskutieren.

Herr Diedrich (Linke) mahnt ein Bekenntnis zur Köpi an. Das Projekt soll erhalten werden. Die BVV sollte sich diesbezüglich und bezüglich der Fördermittel zum Grundstücksankauf gegenüber dem Senat positionieren.

 
 

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