Auszug - Baurechtliche Genehmigungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen BE: Bezirksamt, Herr BzStR Spallek (angefr.)  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.1
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:24 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Spallek legt dar, dass er am schriftlich Stellung genommen hat

Herr BzStR Spallek legt dar, dass er vorab an die Ausschussmitglieder am 27.03.2013 schriftlich die Situation dargestellt habe. Anschließend stellt der den aktuellen Sachstand vor.

Das Objekt in der Levetzowstraße 3-5 sei derzeit belegt. Die Personenzahl sei ihm nicht bekannt. Das BA führte dort eine Begehung durch und man stellte fest, dass es dort eklatante Verstöße und Mängel beim Brandschutz und bei der Brandsicherheit gäbe und man habe sofort eine sofortige Beseitigung angeordnet. Auch stellte man fest, dass die derzeitige Nutzung nicht mit der Festsetzung im Bebauungsplan als Gemeinbedarfsnutzung - Zweckbestimmung Schule - kompatibel sei. Es hätte demzufolge eine Nutzungsänderung gemacht werden müssen, diese wurde aber nicht beantragt.
Wäre ein Antrag auf Umnutzung eingereicht gewesen, hätte das Bezirksamt geprüft, ob das machbar wäre. Auch hätte man in diesem Zusammenhang erkennen können, wie viele Flüchtlinge hätten untergebracht werden können.
Das Bezirksamt Mitte sei deshalb nicht in der Lage zu prüfen, ob so eine Nutzung genehmigungsfähig sei.

Zum Objekt in der Chausseestraße teilt Herr Spallek mit, dass auch hier kein Antrag auf eine Nutzungsänderung vorliege. Die Situation in der Chausseestraße stelle sich so dar, dass dort keine Brandschutz- und Brandsicherheitsmängel vorliegen, denn das Objekt wurde als HOSTEL beantragt und genehmigt. Der Bebauungsplan wurde am 31.07.2012 als allgemeines Wohngebiet festgesetzt und habe Bestandsschutz solange, bis diese Nutzung aufgegeben wird.
Des Weiteren vermittelt Herr Spallek, dass dem Bezirksamt Mitte bekannt sei, dass jemand beabsichtige, im Objekt Chausseestraße ca. 150 bis 200 Flüchtlinge unter zu bringen. In einem Gespräch mit der Senatsverwaltung wurde vermittelt, dass man Interesse hege, dort eine angemessene Lösung für eine Unterbringung für Flüchtlinge zu finden. Herr Spallek hat der Senatsverwaltung vermittelt, dass das Bezirksamt Mitte ein Nutzungskonzept benötige um zu beurteilen und einzuschätzen, inwieweit dort ein Störpotential (vorhandenes Wohnumfeld und Wohnbevölkerung) vorliege.

 

Abschließend vermittelt Herr Spallek, dass der Betreiber in der Levetzowstraße das LAGESO sei und dass ein Amt gegen ein anderes Amt keine Zwangsmaßnahmen durchsetzen könne. Man könne also keine Räumung anordnen. Der schriftlichen Aufforderung des Präsidenten des LAGESO, einer Nutzung dort als Unterbringungsmöglichkeit für Flüchtlinge zu dulden, habe Herr Spallek abgelehnt, denn er werde nicht rechtswidrig handeln.

 

Herr BzStR von Dassel teilt ergänzend mit, dass sein Amt in unregelmäßigen Abständen vom LAGESO Listen erhalte, wie viele Personen wo untergebracht seien. Er gibt anschließend Erläuterungen zu einer heute zugeschickten Liste und übergibt diese an Herrn BzStR Spallek.

 

Frau BV Stein (Grüne) spricht den Brandschutz in der Levetzowstraße (das Objekt war eine Schule) an und fragt, ob jetzt Veränderungen diesbezüglich aufgetreten seien. Des Weiteren meine sie, dass das Objekt in der Chausseestraße in keinem reinen Wohngebiet liege. Sie stellt sich die Frage, inwieweit die Flüchtlinge auf das allgemeine Wohngebiet störend einwirken könnten. Herr Spallek beziehe sich aus den vorhandenen B-Plan und dass die gestellten Fragen alle entsprechend in Form einer Rechtsverordnung und Rechtsprüfung durchlaufen seien mit Beteiligung sämtlicher zu beteiligenden Stellen. Deshalb sei das Verfahren abgeschlossen und sei nicht relevant für die jetzt dargestellte Fragestellung. Herr Spallek spricht auch hier wieder an, dass kein Antrag auf Nutzungsänderung eingebracht wurde.

 

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) merkt die besondere Situation an, dass Berlin viele Asylbewerber und Flüchtlinge habe. Aus den Bezirken kommen sehr wenige Hinweise, wo man Flüchtlinge unterbringen könnte, deshalb verstehe man das Land, auf bestimmte Objekte zuzugreifen. Sie bezieht sich anschließend auf vorhandene schon einmal genutzte Notunterkünfte und fragt, ob bekannt sei, dass z. B. für Bürogebäude in Mitte Anträge für Nutzungsänderungen gestellt wurden. Des Weiteren spricht sie an, dass im Bezirk Reinickendorf in einem allgemeinen Wohngebiet Flüchtlinge untergebracht werden konnten. Herr Spallek teilt mit, dass das BA planungsrechtlich und ob Befreiungen möglich sind erst beurteilen kann, wenn ein entsprechender Antrag eingegangen sei. Da das nicht der Fall sei, könne er keine Auskunft geben. Er vermute, wenn man Unterbringungen für einen kurzen Zeitraum vergäbe, bis ein anderes Objekt bezugsfertig sei, etwas ermöglicht werden könnte.

 

Herr Spallek teilt abschließend mit, dass nicht auszuschließen sei, dass das LAGESO von der Möglichkeit Gebrauch mache, Objekte zu beschlagnahmen. Inwieweit die Beschlagnahme, aber dann sonstige andere Rechtsgebiete komplett ausblenden und neutral stellen, könne er nicht beurteilen.

 

Herr BV Vierhufe (SPD) meint, dass es für beide Objekte private Betreiber gäbe und deshalb solle man das Vorgehen noch einmal prüfen. Dem entgegen solle man aber nicht vergessen, dass der Bezirk Mitte Flüchtlinge unterzubringen habe.

 

Herr BV Lehmann (Grüne) meint, wenn die baurechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben seien, könne man die Objekte nicht nutzen. Auf die Frage, ob man eine Gemeinschaftsunterkunft im allgemeinen Wohngebiet befürworten könne, kann Herr Spallek nicht beantworten. Er hat um eine Stellungnahme und Prüfung gebeten. Er wird im Ausschuss für Stadtentwicklung über das Ergebnis berichten.

 
 

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