Auszug - der Vorsitzenden
- Rechtmäßigkeit des Spielhallengesetzes Berlin vom Verwaltungsgericht bestätigt (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.02.2013 - VG 4 K 336.12, VG 4 K 342.12 und VG 4 K 344.12 -) Die Vorsitzende zitiert aus dem Urteil- Die Vorsitzende berichtet über eine Veranstaltung zur „Müllerhalle“ mit Vertretern von Kaufland vom 23.02.2013. Die Anlieferung der Waren für Kaufland erfolgt von der Lüderitzstraße, für die anderen Händler von der Kongostraße. Es bestehen Ängste hinsichtlich starker Ausgleichsbelastung umliegender Straßen und hinsichtlich Lärmbelästigung für Anwohnerinnen und Anwohner durch den Lieferverkehr, der naturgemäß stärker ausfallen wird als zu den letzten Tagen der alten Müllerhalle, Auch wird befürchtet, dass der neu angelegte Radfahrweg durch die Abbiegerspur für den Lieferverkehr unsicher wird. AnwohnerInnen baten darum, dass das Bezirksamt vorbeugend für Verkehrsberuhigung sorgen soll.- SD-Card defekt, 3. Mitteilung nicht mehr abhörbar
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