Auszug - Gespräch mit den Schiedsleuten BE: Schiedsleute in den Schiedsamtsbezirken in Mitte  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 3.1
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 19:39 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr Winkler und Herr Zimmermann erhalten Rederecht und stellen sich vor und geben einen kurzen Überblick über ihre Arbeit

Frau Grasme (Schiedsfrau Berlin-Mitte), Herr Winkler (Landesvorsitzender der Schiedlseute in Berlin) und Herr Zimmermann (Obmann der Schiedsleute in Berlin-Mitte und Schiedsmann) erhalten Rederecht und stellen sich vor und geben einen kurzen Überblick über ihre Arbeit.

Das Schiedsamt gibt es seit über 180 Jahren und hat sich bis heute erhalten. Die Schiedsleute arbeiten auf gesetzlicher Grundlage für das Land Berlin. Zum Schiedsamtsgesetz selbst gibt es Verwaltungsvorschriften, nach denen die Schiedsleute vorgehen. Schiedsleute sind im Rahmen der Justiz die unterste juristische Vergleichsbehörde. Man bezieht sich auf die Paragraphen 380 der Strafprozessverordnung. Hier sind die Privatklagedelikte aufgeführt und dort ist auch ausgeführt, dass Privatklagedelikte, bevor sie über die Staatsanwaltschaft zum Gericht herangetragen werden, erst einmal einem Sühneversuch unterliegen. Damit ein Sühneversuch stattfinden kann, sind hier die Schiedsämter gefordert. Anschließend wird vermittelt, wie so ein Schiedsverfahren abläuft.

Abschließend werden Flyer zum Nachlesen verteilt. Es wird auf einen Fehler hingewiesen. Die Internetadresse lautet: www.bds-berlin.com

Sollten weitere Hinweise bezüglich des Schiedamtes benötigt werden, kann man sich bei der Senatsverwaltung für Justiz unter Schiedsamt oder Schiedsverfahren die Informationsschrift Vertagen statt Verklagen ansehen.

 

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, dankt für die Informationen.

 

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, bemerkt, dass das Bezirksamt zu Beginn der Wahlperiode ausgeschrieben hat und dabei wurden die bisherigen Schiedsamtsbezirke 7 und 8 zusammen gelegt. Jetzt gibt es 8 Schiedsamtsbezirke. Er fragt, ob man das problematisch ansieht und ob das bedeutet, weil es jetzt größere Einzugsbereiche gibt, dass es eine geringere Bekanntheit innerhalb der Bevölkerung gibt. Antwort: Man braucht in den nächsten Jahren eine andere Streitkultur. Wenn man in diesem Gedankengang solche Ämter verkürzt oder zusammen legt, sei das kontraproduktiv.

 

Frau BV Dr. Reuter (Die Linke) fragt nach, ob es die Möglichkeit gibt, sich abzusprechen, denn jeder Fall sei ein Fall für sich. Antwort: Die Schiedsleute sind in der Regel in der Lage, auch hitzige Situationen zu bewältigen. Man sei durch die Antragsteller vorbereitet und kann sich ein gewisses Bild machen. Absprachen soll es in einem Verfahren nicht geben. Ein Streitschlichter möchte die Bürger/-innen zu Wort kommen lassen und man möchte ihnen helfen, für sich eine Lösung zu finden, mit der sie danach leben können. Es wird auch mitgeteilt, dass es schwierige Fälle gibt. Die Schiedsleute treffen sich ein Mal im Monat. Dort gibt es immer die Gelegenheit sich auszutauschen und Rat zu holen.

 

Herr BV Vierhufe (SPD) möchte wissen, welche Qualifikationen Schiedsleute benötigen. Des Weiteren möchte er wissen, ob Fortbildungen angeboten werden. Antwort: Eine normale Voraussetzung für das Schiedsamt ist ein Alter von mindestens 30 Jahren (nachzulesen im Schiedsamtsgesetz). Man sei Vertreter des Bundes deutscher Schiedsmänner und -frauen e.V. Diesem Bund, mit denen das Bezirksamt für die Mitglieder Beiträge aufbringen muss, erfüllt einen wichtigen Zweck: Die Aus- und Weiterbildung von Schiedspersonen. Es muss ein Grundlehrgang absolviert werden. Danach führt der Bundesverband mit Juristen einen Einführungslehrgang durch, wie Fortbildungslehrgang Strafrecht, Fortbildungslehrgang Zivilrecht, Fortbildungslehrgang Nachbarrecht und zwei Lehrgänge zur Mediation. Man legt hier großen Wert darauf, dass die Kandidaten, die Schiedsleute werden möchten, mitmachen. Des Weiteren wird vermittelt, dass Schiedsleute aus unterschiedlichen Berufen kommen. Wichtig ist, dass sich die Bürger/-innen, die sich dafür zur Verfügung stellen in der Lage sind, mit anderen Menschen unaufgeregt zu verhandeln. Man muss auch die Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

 

Auf die Frage von Frau BV Stein (Grüne) nach der Verteilung von Fällen, wird folgendes geantwortet: Die Schiedsperson muss im Stadtbezirk wohnen, aber nicht im Schiedsbezirk. Jede Schiedsperson hat einen Schiedsdienstbezirk, der begrenzt nach Straßen ist. Wo die Gegenpartei wohnt, ist der Schiedsmann zuständig.

 

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, bedankt sich bei den Schiedsleuten im Namen des Ausschusses und für die Beantwortung der gestellten Fragen.

 
 

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