Auszug - BzStR Spallek zu rechtlichen Regelungen bei Straßenbe- und umbenennungen
|
|
|
|
Frau Hoff führt einleitend aus, dass Vorlagen zur Kenntnisnahme, die vom Ausschuss beschlossene Straßenbenennungen betrafen bzwFrau Hoff führt einleitend aus, dass Vorlagen zur Kenntnisnahme, die vom Ausschuss beschlossene Straßenbenennungen betrafen bzw. die Ablehnung der Namensvorschläge, bei den Ausschussmitgliedern Irritationen ausgelöst haben. Es sei nicht nachvollziehbar, warum wiederholt das Argument einer bedenklichen phonetischen Ähnlichkeit zu anderen Straßen in anderen Bezirken im Zusammenhang mit dem sicheren Auffinden im Gefahrenfalle durch Rettungskräfte herangezogen wird, wenn z.B. die Benennung der Minna-Cauer-Straße im OT Moabit in der vergangenen Wahlperiode problemlos von allen beteiligten Behörden genehmigt wurde, obwohl es im selben OT bereits eine Cauerstraße gibt. Ähnliche Irritation hat die zweimalige Ablehnung des Namensvorschlages Elisabeth Schmitz hervorgerufen, obwohl der Ausschuss den Hinweis des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes, dass es sich nicht um eine befestigte Straße im herkömmlichen Sinne handelt, aufgegriffen hat und "Weg" bzw. "Pfad" statt "Straße" zur Auswahl anbot. Unverständlich sei außerdem, warum das Amt auf einer Benennung nach einer Schwimmerin beharre.
BzStR Spallek sagte zu, den letztgenannten Vorgang in seinem Amt noch einmal prüfen zu lassen. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit können detaillierte rechtliche Regelungen nicht mehr im Einzelnen erörtert werden. Frau Hoff schlägt deshalb vor, dies in der AG Geschichte bei einer ihrer nächsten Sitzungen vorzunehmen. Frau Morgenstern als Leiterin der AG sagte dies zu. (Siehe zu diesem TOP Anlage 1.)
|
|
|
|
|