Auszug - Bebauungsplan 1-18B "Wöhlertstraße"  

 
 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 8.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 28.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0148/IV Bebauungsplan 1-18B "Wöhlertstraße"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinStadtentwicklung,Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
   
Drucksache-Art:ÄnderungsantragVorlage zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll

Herr Urbatsch bittet um Informationen zur Ausweisung des Mischgebietes

Herr Urbatsch bittet um Informationen zur Ausweisung des Mischgebietes.

Frau Lier erklärt hierzu, dass es sich beim nördliches Mischgebiet um ein reines Bürogebäude handelt. Die südliche Mischgebietsfestsetzung ist der Verkehrslärmbelastung der Chausseestraße geschuldet.

 

Herr Spallek zitiert dazu aus der Begründung zum B-Plan (Punkt 3.1.2/ Mischgebiete):

„Für die derzeit unbebauten Flächen an der Chausseestraße setzt der Bebauungsplan 1-

18B Mischgebiete fest. Dabei handelt es sich um Teilflächen der Grundstücke Chausseestraße 57 und 58 (Streifen von 40 m ab der Chausseestraße) sowie um die Grundstücke Chausseestraße 43/ Schwartzkopffstraße 28 und 27. Da diese Grundstücksteile derzeit keine Wohnnutzung aufweisen bzw. brach liegen, besteht für zukünftige Bauvorhaben die Möglichkeit, Gewerbenutzungen im zulässigen Rahmen eines Mischgebietes zu realisieren, ohne dabei bestehende Wohnnutzungen zu verdrängen.“

 

Herr Bertermann legt dar, dass sich die Vorlage auf den heutigen Zeitpunkt bezieht. Der Text in der Begründung bezieht sich jedoch auf einen zurückliegenden Zeitpunkt. Das Bauvorhaben, auf welches in der Begründung Bezug genommen wird, existiert nicht mehr.

 

Herr Spallek teilt mit, dass die Ausweisung eines Mischgebietes durchaus nicht schädlich ist, da diese Art eine Gewerbenutzung sowie auch Wohnen zulässt.

 

Herr Diedrich bezieht sich auf den Wortbeitrag von Herrn Bertermann und fragt nach, ob es theoretisch denkbar wäre, den B-Plan fallen zu lassen und einen neuen B-Plan aufzustellen, welcher das innerstädtische Wohnen durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes stärkt.

 

Herr Spallek weist darauf hin, dass lediglich zwei kleine rechteckige Flächen ein Mischgebiet darstellen, die gesamte restliche Fläche ist als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Aufstellung eines neuen B-Plans würde eher das Interesse -schnell zu einer Sicherung des Wohnbestandes zu kommen- gefährden.

 

Die Drucksache wird abgestimmt und einstimmig angenommen (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).

 

 
 

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