Auszug - Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf I-11-1VE "Tieckstraße" und den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes I-11-1VE  

 
 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 21.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:35 - 20:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2201/III Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf I-11-1VE "Tieckstraße" und den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes I-11-1VE
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:ÄnderungsantragBeschluss
 
Wortprotokoll

Herr Wesselhöft gibt Erläuterungen anhand eines Planes und es werden Fragen beantwortet

Einleitend teilt Herr BzStR Spallek mit, dass die dort vorgesehene bisherige Grünplanung so nicht mehr existiert. Es liegen teilweise private Gründstücke dazwischen, wo eine Begrünung nicht mehr gefordert werden kann. Am unteren Ende des Areals würde sich der Bezirk schadenersatzpflichtig machen, wenn dieser Bebauungsplan anders festgesetzt würde.

 

Herr Wesselhöft gibt anschließend Erläuterungen anhand eines Planes und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Es handelt sich um eine Teilfläche des Grundstückes Gartenstraße/Tieckstraße mit einem Wohnhaus mit 27 Wohneinheiten, 5-geschossig. Der Bebauungsplan ist von 1997. Ziel des Bebauungsplanes war, eine öffentliche Durchwegung von der Invalidenstraße bis zur Torstraße zu schaffen. Es handelt sich hier ausschließlich um private Grundstücksflächen, für die der Bezirk vom Recht des Vorkaufsrechts keinen Gebrauch gemacht hat. Der Vorhabenträger hat das Grundstück im Jahre 2008 gekauft. Hier bestand die Möglichkeit, vom Verkaufsrecht Gerbrauch zu machen. Immer dann, wenn das Grundstück verkauft würde, kann das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, solange die Festsetzung besteht. Der Bezirk hat das aber nicht gemacht, weil keine Ankaufsmittel für diese Grundstücksfläche zur Verfügung standen. Er betont, dass ihm in den letzten 15 Jahren außerhalb von Sanierungsgebieten kein Fall bekannt sei, wo der Bezirk ein Grundstück mit dem Ziel angekauft hat, eine öffentliche Grünfläche zu realisieren. Der Vorhabenträger hat im Zusammenwirken mit dem Bezirksamt einen Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt, der die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche ändern soll. Der Aufstellungsbeschluss ist von Mai 2010. Alle Verfahrensschritte wurden durchgeführt. Der Plan wurde öffentlich ausgelegt und liegt jetzt zur Beschlussfassung vor. Es wurde ab 2007 mehrmals an ein Fachplan Grün gearbeitet, den das Bezirksamt von der BVV beschließen wollte. Der Fachplan Grün hat die Durchwegung an die Verlängerung der Borsigstraße verlegt. Der Fachplan Grün wurde von der BVV am 18.06.2009 beschlossen. Das war noch vor der Aufstellung des Bebauungsplanes. Hier hat man verwaltungsintern und bezirksintern eine Blockdurchwegung aufgegeben, deshalb wurde das Verfahren gemacht.

 

Herr BD Bausch (Grüne) und seine Fraktion sind der Meinung, dass das nicht der Entwicklungsvorstellung entspricht, die man für diesen Stadtteil in Mitte haben sollte. Er merkt an, dass es nicht geklärt sei, wie es mit der Wertentwicklung auf diesem Grundstück weitergeht. Der ökologische Wert sei vorhanden und über diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entsteht für einen Privatunternehmer ein ungeheuer großer monitärer Wert.

 

Herr BV Schug (SPD) bittet um Vertagung der Drucksache, da noch eine fraktionsinterne Diskussion hierzu ansteht.

 

Herr BV Reschke (CDU) kann nicht nachvollziehen, wie man zum damaligen ablehnenden Abstimmungsergebnis im Ausschuss am 21.09.2011 kam. Er spricht sich ebenfalls für eine Vertagung aus.

 

Herr BV Diedrich (Die Linke) stellt die Frage, welche Möglichkeiten – z. B. Auflagen – das Bezirksamt hat, um gegenüber dem Bauherren bezirkliche Interessen wahrzunehmen, um die Ziele einer klimagerechten Stadt umzusetzen. Er fragt weiterhin, ob es noch weitere Grundstücke gibt, die vor einer ähnlichen Problematik stehen und ob dies bei der Planung der Haushaltsmittel berücksichtigt wird.

 

Herr BzStR Spallek könnte sich vorstellen, dass der Eigentümer das Areal zum Verkehrswert an den Bezirk veräußern könnte. Die Haushaltsproblematik sei allen bekannt. Danach kommen derzeit Grundstücksankäufe nicht in Betracht. Auflagen sind nur im Rahmen der bestehenden Gesetze möglich. Eine ähnlich geartete Problematik könnte es beim Humboldthafen, Stickwort „Green Buildings“ geben. Er sagt zu, die Ausschussmitglieder demnächst weiter zu informieren. Er bittet, ihm Fragen bis zur nächsten Sitzung zukommen zu lassen, damit eine Entscheidung leichter fällt.

 

Der Vorsitzende, Herr Bertermann, hält abschließend fest, die Drucksache 2201/III in der nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Die Drucksache wird bis dahin vertagt.

 
 

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