Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 5.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 21.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:35 - 20:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Spallek

Herr BzStR Spallek

·         berichtet über die am 19.12.2011 stattgebundene öffentliche Veranstaltung zum 2. Bauabschnitt Karl-Marx-Allee. Die Veranstaltung fand im Haus des Lehrers statt. Es nahmen ca. 350 bis 400 Personen teil. Er vermittelt, dass es einen positiven Zuspruch zu den vorgestellten aktuellen Planungen gab.
 

·         informiert über die am 20.12.2011 stattgefundene öffentliche Veranstaltung zur Verladerampe Siemens am Charlottenburger Verbindungskanal und verteilt Flyer. Das Gasturbinenwerk Siemens hat einen Wettbewerb weltweit gewonnen. Mit der Roll-on-/Roll-off-Rampe möchte man erreichen, dass der bisherige Transport vom Gasturbinenwerk aus der Huttenstraße in den Westhafen verkürzt werden soll.
 

·         teilt mit, dass er in der letzten Woche einen Termin bei der Fa. Beyer wahrgenommen hat. Es wurde über den aktuellen Stand des Masterplans Campus berichtet. In diesem Zusammenhang wurde die aktuelle Planung noch einmal vorgestellt. Die zeitliche Verschiebung des Neubaus des Hauptverwaltungsgebäudes stelle keine Aufgabe des Masterplans dar, sondern sei eine zeitliche Streckung. Es sei derzeit schwierig zu vermitteln, wenn für 160 Mio. € ein neues Verwaltungsgebäude gebaut wird. Im Bereich des Nordhafens ist geplant, die dort öffentliche Grünfläche herzurichten und zum privaten Bayer-Gelände zu ergänzen, um eine Durchlässigkeit zu schaffen und eine weitere Begrünung des Areals zu erreichen. Das Bezirksamt Mitte ist dabei, den entsprechenden städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten.

Herr BD Bausch (Grüne) bemerkt, dass der Ausschuss darüber diskutierte, dass im städtebaulichen Vertrag Festlegungen erfolgen, dass zwischen dem Privatgrundstück der Fa. Beyer und der Grünanlage am Nordhafen eine eigentumsrechtliche Grenze vorhanden ist, die gestalterisch sichtbar sein soll, damit man einen freien Übergang vom Privatgrundstück Richtung Nordhafen bekommt. Aus seiner Sicht führe das zu der Gefahr, die im städtebaulichen Vertrag bearbeitet werden muss, wo die Grundstücksgrenze ist und in wie weit Beyer Einfluss auf die Nutzung des öffentlichen Grundstückes nehmen darf. Im städtebaulichen Vertrag müssen klare Regelungen sein. Es wurde vorgeschlagen, dass die Grundstücksgrenze baulich erkennbar sein muss.

Herr BzStR Spallek meint, dass sich die Darstellung von Herrn Bausch ein wenig anders verhält. Die Grundstücksgrenze sei eine Linie. Die Verschränkung kommt zustande, weil ab diesem Bereich Grundstücksgrenze eine öffentliche Grünanlage hinzukommt. Am hinteren Ende, wo die Baukörper stehen werden, wird sich eine Zackenlinie ergeben. Zu den Anmerkungen von Herrn Bausch meint er, dass das im städtebaulichen Vertrag berücksichtigt und aufgenommen wird . Es soll nicht dazu führen, dass die grundsätzliche Durchwegung oder Begehbarkeit aus dem öffentlichen Raum auf den privaten Raum wesentlich eingeschränkt wird. Sie wird sichtbar und wahrnehmbar sein. Sie soll weiterhin möglich sein..

 
 

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