Auszug - Aktuelle Viertelstunde  

 
 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 21.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:35 - 20:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Die Frage von Herrn Engert beantwortet Herr BzStR Spallek wie folgt: 04:17

Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Frage von Herrn BV Engert bezüglich Otto-Braun-Str. 29/30 beantwortet Herr BzStR Spallek wie folgt: Im Bebauungsplan I B4A (wurde im April 200 festgesetzt) werden die Baufelder A8 und A4 der Bauung zugeführt. Anhand einer Karte gibt er Erläuterungen dazu. Die Benennung von Hausnummern hat nach dem Zugang der Straße zu erfolgen. Für die Otto-Braun-Str. 29 wird die Anschrift Watzekstr. 10 sein. Der Zugang zur Otto-Braun-Str. 31 wird dann Mollstraße 3 A sein. Das Bezirksamt Mitte hat bezüglich der Vorschriften für die Benennung kein Ermessen.

 

Nach der förmlichen Anhörung vom 25.05.2011 erfolgte ein entsprechender Umnummerierungsbescheid. In diesem Verfahren ist der Wohnungsbaugesellschaft der Gemeinschaftsverwalter als bestellter Bevollmächtigter für 408 Wohnungseigentümer beteiligt worden. Durch den GEW-Verwalter gab es keinen Widerspruch zum Umnummerierungsbescheid. Einzelne Wohnungseigentümer legten diverse Widersprüche ein.

 

Anfrage Fraktion Die Linke

Herr BV Diedrich bezieht sich auf eine Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe (Gastronomie) in der Huttenstraße 7-10 und in der Rosa-Luxemburg-Str. 31-37 und bittet die Antwort in der nächsten Sitzung zu geben. Wurde eine Umnutzung beantragt. Wenn ja, wurde das genehmigt.
Herr BzStR Spallek hat keine Kenntnis darüber und wird eine Prüfung vornehmen und dem Ausschuss über den Ausschussvorsitzenden die Ergebnisse der Prüfung bis zur kommenden Sitzung schriftlich mitteilen.

 

Anfrage Fraktion Piraten

Herr BV Kirchner möchte wissen, ob bekannt sei, wann mit der Bebauung des Schultheißgeländes in der Stromstraße begonnen wird. Herrn BzStR Spallek ist darüber nichts bekannt. Der Bebauungsplan wurde der Rechtsprüfung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zugeleitet. Die Senatsverwaltung hat einige Anmerkungen gemacht, die das Bezirksamt Mitte abarbeiten muss. Es ist vorgesehen noch einmal darüber zu diskutieren. Herr Spallek bemerkt, dass erst mit einer Bebauung begonnen werden kann, wenn ein Baugesuch oder ein Bauantrag eingereicht wird. Hier hat der Investor 3 Jahre Zeit. Ein derartiger Antrag liegt dem Bezirksamt Mitte nicht vor. Herr Spallek geht davon aus, dass der Investor das Grundstück einer wirtschaftlichen Nutzung zuführen wird.

 
 

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