Auszug - Korruptionsprävention u.a. Gefährdungsatlas zur Korruptionsprävention (Drs.-Nr. 2056/III) und Bericht aus der AG Korruptionsprävention BE: Frau Geisler-Ortmann  

 
 
49. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 1.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.04.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Neuhaus teilt mit, dass sich Herr Spallek für die heutige Sitzung entschuldigt hat

Herr Neuhaus teilt mit, dass sich Herr Spallek für die heutige Sitzung entschuldigt hat.

Weiterhin teilt Herr Neuhaus mit, dass die einbringende Fraktion darum gebeten hat, die Drs.-Nr. 1867/III – Hundesteuer sachgerecht verwenden – vorerst von der Tagesordnung zu nehmen. Die Fraktion wird sich melden, wenn die Drucksache beraten werden soll.

Ebenso bittet Herr Neuhaus darum, den TOP 2.1 vorzuziehen.

 

 

Frau Geisler-Ortmann bezieht sich auf die Nr. des Antrages und teilt mit, dass die Einrichtung von Prüfgruppen auf einem guten Weg ist. Es war immer unbestritten, dass diese Prüfgruppen benötigt werden. Dennoch kann das Argument der personellen Ressourcen nicht von der Hand gewiesen werden. Es hat sich als äußerst schwierig erwiesen, dass ganze Projekt Korruptionsprävention auf den Weg zu bringen. 2008 ist Frau Geisler-Ortmann angetreten und war guten Mutes. Es hat sich dann im folgenden erwiesen, dass das Rechtsamt personell zu schlecht ausgestattet ist, da man nur mit 60 % der Ausstattung arbeitet. Die weitern Unterstützer, Herr Bothe und Herr Biedermann, haben auch große Schwierigkeiten, dies neben ihren normalen Aufgaben zu bewältigen. Als weitere Unterstützer gibt es noch drei Innenrevisoren, was auch nicht übermäßig viel Personal ist. Insgesamt war der Anlauf holpriger, als es sich Frau Geisler-Ortmann gewünscht hatte. Es fängt mit banalen Problemen wie Termine zu finden, wo alle zur Verfügung stehen. Auch die Ressourcen für Schreibarbeiten (z.B. Gefährdungsatlas) mussten immer wieder abgebrochen werden, weil es Umstrukturierungen gab und sich die Idee, dies nach Geschäftszeichen umsetzen, nicht als praktikabel erwiesen hat. Nunmehr gibt es eine Vorlage zum Thema Prüfgruppen, die in der nächsten Sitzung der Steuerungsrunde behandelt wird. Frau Geisler-Ortmann hofft, dass sie im wesentlichen akzeptiert wird. Anschließend geht sie ins BA. Inwieweit es dort Widerstände gibt, kann zurzeit nicht eingeschätzt werden. Es liegen Fragen vor, die sich nach Meinung von Frau Geisler-Ortmann ausräumen lassen.

Betreffend der Ombudsstelle führt Frau Geisler-Ortmann aus, dass es drei Bezirke (Spandau, Reinickendorf, Tempelhof-Schöneberg) gibt, die sich dazu entschieden haben, eine eigene Ombudsstelle einzurichten. Es handelt sich um eine Rechtsanwältin, die auch einen Jahresbericht erstellt. Die Bezirke zahlen ca. 2.600 € im Jahr. Nach Rücksprache muss festgestellt werden, dass die Ergebnisse eher schwach sind. Es gibt wenig Resonanz auf diese Möglichkeit. Im Grunde gibt es aber tatsächlich nur einen ernsthaften Fall in Spandau, der aber auch ohne Ombudsstelle „ans Licht“ gekommen wäre. Weiterhin gibt es einen Beschluss des Abgeordnetenhauses aus dem Juni des letzten Jahres, wo es um die Ergänzung der Korruptionsbekämpfung im Land Berlin geht. „Der Senat wird aufgefordert, die bisherigen Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung in der Verwaltung des Landes Berlin um die folgenden Wege der vertraulichen Hinweisgabe zu ergänzen: 1. Es soll eine externe Ombudsfrau oder ein externer Ombudsmann eingesetzt werden, die oder der in vertraulicher Weise Hinweise über Korruption in der Berliner Verwaltung entgegennimmt. Die Erfahrungen des Landes Schleswig-Holstein und des Bezirks Spandau sollen dabei berücksichtigt werden. Die Konzeption soll denjenigen Bezirken, die bereits über eine Ombudsfrau oder einen Ombudsmann verfügen, die Möglichkeit geben, diese Arbeit fortzuführen. 2. Es soll ein elektronisches Hinweisgebersystem eingeführt werden, das es ermöglicht, über das Internet in anonymisierter Weise mit den Behörden des Landes Berlin in Kontakt zu treten. Dabei sollen die Erfahrungen der Länder Niedersachsen und Brandenburg berücksichtigt werden.“

Mit Rücksicht auf diese Beschlusslage hatte Frau Geisler-Ortmann dem Bezirksamt bisher die Empfehlung gegeben, mit der Einrichtung einer eigenen Ombudsstelle für das Bezirksamt Mitte noch abzuwarten. Die Wortwahl des Beschlusses zeigt ganz eindeutig, dass die Einrichtung einer übergeordneten Stelle geplant ist, um gerade zu vermeiden, dass jede Behörde ihre eigene Ombudsstelle einrichtet. Dazu gibt es nunmehr einen relativ aktuellen Zwischenbericht (Drs.-Nr. 16/1592, 16/3361 und 16/3768 des Abgeordnetenhauses) der Senatsverwaltung für Justiz, die sich jedoch lieber auf die Hauptverwaltung beschränken möchte, dies so empfiehlt aber nicht weiter begründen kann. Dies ist auch nicht unbedingt auf Akzeptanz gestoßen. Zurzeit wird bei SenInn eine Projektgruppe eingerichtet, die dieses Thema nochmals beraten wird. Klarheit besteht darüber, dass dieses elektronische Hinweisgebersystem beim Landesverwaltungsamt angesiedelt werden soll und nicht bei SenInn oder SenJust. Weiterhin gibt es eine RdB-Initiative, wonach sich die Bezirke dafür aussprechen werden, dass tatsächlich eine Stelle für das Land Berlin eingerichtet wird.

Im Hinblick auf diese Entwicklungen, die noch nicht abgeschlossen sind, wird Frau Geisler-Ortmann das Bezirksamt weiterhin so beraten, dass zunächst abgewartet wird, was diese Projekte bei der Senatsverwaltung entwickeln.

Abschließend teilt Frau Geisler-Ortmann mit, dass der Vorlage eines jährlichen Berichts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung auf jeden Fall nachgekommen werden kann. Inwieweit es jedoch zweckmäßig ist, dazu jeweils noch eine Stellungnahme von z.B. Transparency International einzuholen, kann sie nicht beurteilen.

 

Herr Siewer hatte gehofft, dass es einen Bericht gibt über das, was in der Korruptionsprävention in den letzten Monaten passiert ist. Vor allem, wie die Prüfgruppen im Bezirksamt arbeiten. Weiterhin bezieht er sich auf den Gefährdungsatlas und kann nicht verstehen, warum die zentrale Submissions- und Vergabestelle in die Gefährdungsstufe zwei eingestuft wurde.

 

Frau Geisler-Ortmann führt aus, dass es sich um keine endgültigen abschließenden Einstufungen handelt, die für alle Zeiten so festgeschrieben sind. Es ist ja gerade die Aufgabe der Prüfgruppen, den Gefährdungsatlas zu aktualisieren, zu begleiten und neue Erkenntnisse einfließen zu lassen. Wegen der neuen Ämterstruktur muss das ganze nochmals überarbeitet werden. Bei der zentralen Vergabestelle wurde vorausgesetzt, dass die zuständige Innenrevisorin gerade auch in Vergabeangelegenheiten geschult ist. Sicherlich kann nicht bestritten werden, dass es auch ein Spannungsverhältnis gibt. Auf der einen Seite ist sie zuständig für die Kontrolle und Begleitung der Vergabeverfahren und auf der anderen Seite sicherlich anfänglich wegen der Entscheidungsbefugnis. Aber die zentrale Vergabestelle ist auch eine Serviceeinrichtung und begleitet die Fachverfahren. Somit sind an den jeweiligen Entscheidungsprozessen mehrere Personen beteiligt. Bei den Gefährdungsstufen hat man sich nach dem Grad der Ermessensausübung gerichtet.

 

Herr Siewer hätte gerne gewusst, welche Stellen an der Erstellung des Gefährdungsatlas beteiligt waren.

 

Frau Geisler-Ortmann teilt mit, dass im Vorfeld Unterlagen (Check-Listen) verteilt wurden, die im Rechtsamt durchgesehen wurden. Weiterhin gab es eine Abstimmung zwischen der Arbeitsgruppe Korruptionsprävention selbst und ging dann an die Amtsleiter. Nachdem das BA davon Kenntnis hatte ging es nochmals an die Steuerungsrunde. Somit konnten sich alle Bereiche und alle Amtsleiter mit dem Atlas auseinander setzen. Inwieweit davon Gebrauch gemacht wurde, kann nicht gesagt werden.

 

Frau Scheffler hat teilweise den Eindruck, dass das Augenmerk zu sehr auf die Möglichkeit finanzieller Vorteilnahme gelegt wurde. Nicht jedoch hinreichend die Stellen betrachtet wurden, wo es im Wesentlichen um persönliche Vorteile geht. Gerade bei der Einbürgerung dürfte ein großes Gefährdungspotential vorhanden sein. Auch andere Bereiche, wie die regionalen sozialpädagogischen Dienste haben schon umfangreiche Möglichkeiten, sehr stark in intimste Lebensbereiche von Menschen einzugreifen bis hin zur in Obhutnahme von Kindern. Sie findet die Einstufung der einzelnen Kategorien in Teilen nicht so richtig nachvollziehbar. Weiterhin gibt sie die Anregung, auch die Berichte der Innenrevisoren zu sichten.

 

Herr Siewer fragt nach, wie mit dem Gefährdungsatlas gearbeitet wird und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden.

 

Frau Geisler-Ortmann führt aus, dass es im Bezirksamt noch immer ca. 2.700 Beschäftigte gibt, von denen täglich Entscheidungen getroffen werden. Zur Einstufung in die Ziffer zwei merkt sie an, dass dies schon eine sehr hohe Gefährdung ist. Für den Wunsch nach den Berichten der Innenrevisoren ist Frau Geisler-Ortmann der falsche Ansprechpartner. Das müsste mit den jeweiligen Fachbereichsleitungen geklärt werden. Auf jeden Fall arbeitet die Prüfgruppe mit dem Gefährdungsatlas. Sie wird ihn zur Grundlage nehmen, um einen Prüfplan zu erstellen. Dieser Prüfplan wird sich nach den Gefährdungsstufen richten. Zwei bis drei Mal jährlich werden Bereiche unangekündigt besucht und um Vorlage der Akten gebeten.

 

Frau Scheffler ist der Auffassung, dass nach dem Gesagten nichts dagegen spricht, den Antrag zu beschließen.

 

Herr Siewer macht den Vorschlag, dass im Antrag der Text zu 2. wie folgt geändert wird:

„eine  unabhängige Ombudsstelle (ggfls. in Kooperation mit anderen Bezirken oder der Hauptverwaltung)....“

 

Herr Urchs merkt an, dass für ihn, nach den Aussagen von Frau Geisler-Ortmann, die Punkte 2. und 3. noch nicht zustimmungsfähig sind. Punkt 1. und die Erstellung eines jährlichen Berichtes hält er für gangbar.

 

Herr Neuhaus erachtet die Stellungnahme von Transparency International als nicht notwendig. Wenn die Berichte des Bezirksamtes interpretiert werden sollen, dann müssen sich die Organisationen auch selbst darum kümmern. Und sich bei einer Stellungnahme nur auf Transparency International zu berufen, hält Herr Neuhaus ebenfalls für problematisch. Das wäre nur eine Meinung und es gibt sicherlich noch weitere Organisationen, die so etwas machen könnten. Weiterhin regt Herr Neuhaus an, dass im Absatz nach der Aufzählung der letzte Satz gestrichen wird, da der erste Bericht bis zur Sommerpause aus zeitlichen Grünen nicht mehr machbar ist.

 

Herr Siewer ist der Auffassung, dass ein Bericht von z.B. Transparency International, wenn dafür keine dicke Rechnung geschrieben wird, für alle hilfreich sein kann. Das kann auch jede beliebige Organisation sein.

 

Herr Neuhaus merkt an, dass ihm nicht bewusst war, dass eine solche Stellungnahme nichts kostet. Dennoch sollte im Antrag vermerkt werden, dass keine Kosten entstehen dürfen.

 

Frau Geisler-Ortmann hätte gerne gewusst, wie man sich eine solche Stellungnahme vorstellt. Dass das Bezirksamt einen Bericht für die BVV erstellt, ist völlig klar. Soll dann dieser Bericht vorab an Transparency International zur Kenntnis gegeben werden. Kommt jemand von Transparency International und sieht sich den Bericht vor Ort an und kommentiert ihn. Diese Verfahrensweise ist ihr nicht ganz schlüssig.

 

Herr Bertermann unterstellt, dass man sich da mehrere Möglichkeiten vorstellen kann. Dieser Punkt sollte auch nicht unbedingt vorgegeben werden. Man könnte sich auch vorstellen, dass das Bezirksamt einen Bericht erstellt und diesen an Transparency International, mit der Bitte um Stellungnahme, übersendet.

 

Frau Matischok-Yesilcimen fragt nach, inwiefern solche Berichte vertraulich oder für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

 

Frau Geisler-Ortmann teilt mit, dass dies sehr von den vorliegenden Erkenntnissen abhängig ist.

 

Herr Bertermann erinnert daran, dass das Bezirksamt der BVV einen Bericht vorlegen soll. Und dieser Bericht ist automatisch öffentlich. Somit kann dieser Bericht auch Transparency International übersandt werden. Er sieht hier keine Schwierigkeiten bezüglich des Datenschutzes.

 

Herr Siewer merkt nochmals an, dass es darum geht, einen solchen Prozess strukturell zur Korruptionsprävention begleiten zu lassen.


 

 
 

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